Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nachträgliche Stromzählerablesung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nachträgliche Stromzählerablesung

    Moin Elite,

    letztes Jahr am 15.04.2019 habe ich meinen neuen Stromvertrag abgeschlossen und heute den aktuellen Zählerstand zur Jahresrechnung übermittelt. Auf Rückfrage der Dame ob ich den vom letzten Jahr für den 15.04 habe, habe ich das verneint. Im gleichen Atemzug sagte sie mir das intern der Stand vom alten Anbieter doch übermittelt wurde welcher tatsächlich deutlich geringer ist als der eigentliche. So alle 1-2 Monate notiere ich mir das zur Sicherheit selbst immer. Mein Tarif umfasst 2.000 kwh und verbraucht habe ich nun nach Rechnung des dort vorliegenden Zählerstands nur ~1.300 kwh. Bedeutet nun eine Rückzahlung/Verrechnung von 700 kwh.

    Inwiefern kann hier nun der wirkliche Zählerstand nachträglich abgelesen werden. Wie soll man auch auf 1.300 kwh kommen. Meiner Rechnung nach sind es ~1.700 kwh. Habe ihr das am Telefon auch gesagt aber sie meinte ist doch gut für mich, ich soll drauf vertrauen das der damalige Zählerstand richtig ist.

    Anyone knows?

    #2
    Zählerstand müsste auf dem Übergabeprotokoll des Einzugs stehen. Warum interessiert dich das? Du bekommst mehr Geld zurück als nach deiner Rechnung.

    Kommentar


      #3
      Prinzipiell möchte ich nicht nachträglich irgendwelchen Stress kriegen und ungeplante Kosten vermeiden. Ich würde ja so oder so was wiederkriegen. Der Unterschied sind hier aber nicht unerhebliche 400 kwh.

      Das Übergabeprotokoll bringt mir leider nichts da die Pfosten von Vermieter (Gesellschaft) mir bei der Übergabe den falschen Stromzähler genannt und folglich auch protokolliert haben. Eingezogen bin ich quasi am 02.01 und da meine Anmeldung gefühlte 1000 Jahre dauerte weil der Zähler nicht frei war ist das erst später aufgefallen. Ich habe dem Versorger ja z.B. auch keinen Stand vom April 2019 gegeben da nicht nach gefragt wurde^^

      Kommentar


        #4
        Es gibt auch Zähler die übermitteln das irgendwie automatisch...Keine Ahnung

        Bei meinem jetzigen Anbieter sollten wir den aktuellen Zählerstand eintragen.. Und es war schon einer hinterlegt der nur 10 KWh darunter lag.

        Kommentar


          #5
          Ab wann hast du denn notiert, um auf die 1700 kWh zukommen? Kann es sein, dass bis April 2019 noch Strom über einen anderen Anbieter (meist durch Hausverwaltung festgelegt) bezogen wurde? Würde ja auch erklären, warum der Zähler nicht frei war.

          Kommentar


            #6
            Hier mal meine Daten:



            A = Tage zwischen meiner Ablesung
            C = Datum
            D = Damaliger Zählerstand
            F = Differenz zum vorherigen

            Grob überschlagen sind das für mich quasi von April bis April ca. 1.700 wenn ich vom 04.05 anfange zu zählen und dann den Durchschnitt bis 15.04 addiere. Der Versorger sagte mir der Netzbetreiber hat im April 2019 auf Rückfrage einen Zählerstand von 67208 übermittelt. Den hätte ich ja quasi erst im Juli geknackt.

            Zitat von ak0r Beitrag anzeigen
            Kann es sein, dass bis April 2019 noch Strom über einen anderen Anbieter (meist durch Hausverwaltung festgelegt) bezogen wurde? Würde ja auch erklären, warum der Zähler nicht frei war.
            Die haben mir einfach den Zähler von der Wohnung gegenüber genannt. Später habe ich dann aufgrund der Probleme bei der Anmeldung zusammen mit dem Hausmeister den richtigen Zähler entdeckt :D

            //Die 197,2 in F1 kann man sich quasi wegdenken, ist der Unterschied zum 26.03 :)
            Zuletzt geändert von frent-; 14.04.2020, 19:54.

            Kommentar


              #7
              Excel Tabelle für den Stromzähler, Alman-Level 3000

              Kommentar


                #8
                Wohl eher Schwabe.

                Kommentar


                  #9
                  Eher NRW^^

                  Kommentar


                    #10
                    schlimmster thread 2020

                    Kommentar


                      #11
                      1. Das ganze Geld bekommen und den Schriftverkehr aufbewahren
                      2. Überschüssiges Geld zurücklegen damit man es notfalls zurückzahlen kann
                      3. ??????????????
                      4. Profit

                      Kommentar


                        #12
                        Dein Lieferant erhält die Zählerstände im Regelprozess vom Netzbetreiber. Bei Umzügen kann der Lieferant das Übergabeprotokoll mit dem Zählerstand an den Netzbetreiber senden. Dieser nimmt den Zählerstand in sein System und sendet in wiederum an den Lieferanten.

                        Wenn dem Netzbetreiber kein abgelesener Zählerstand vorliegt, wird dieser eich-rechtlich konform geschätzt. Dieser geschätzter Zählerstand wird dann dem Lieferanten mitgeteilt. Je nach dem wie dein Lieferant die Zählerstände verarbeitet, kann er sehen, ob es sich um ein geschätzter oder abgelesener Stand handelt.

                        Nach deinen Erzählungen sieht es so aus, dass du der Stand geschätzt wurde zum 15.04. Hast du schon vor dem 15.04. in deiner Wohnung gewohnt (also nur den Stromanbieter gewechselt) oder bist du komplett neu eingezogen?

                        Rechtlich kann man die Rechnungen nach der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren korrigieren.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X