Liebe Elite,
ich blicke nicht durch und hoffe auf Eure Hilfe.
Ich habe einen Flug über ein Reisebüro gebucht. Der Flug wurde seitens des Luftfahrtunternehmen abgesagt (COVID-19). Die Kohlen habe ich bisher nicht zurück und müsste dann jetzt mal eine Frist setzen - ich weiß aber nicht wem.
Das Reisebüro hat den Flug rausgesucht, eine Rechnung (mit eigenem Firmennamen und USt ID drauf) gestellt und von meinem Konto abgebucht. Das bringt die schon mal in die Schusslinie (auch wenn ich persönlich das unlogisch fände, aber egal). Bei WIKI "Luftbeförderungsvertrag" heißt es:
Bietet ein Reisebüro die Luftbeförderung als eigene Leistung an, ist es ein vertraglicher Luftfrachtführer. Dies ist dann der Fall, wenn das Reisebüro auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung Flugtickets verkauft, die es von einem Zwischenhändler (Consolidator) erhalten hat, obwohl es sich selbst um eine Nicht-IATA-Agentur handelt. Hier liegt keine Vermittlung mehr vor, sondern ein Eigengeschäft. Dies ist schon durch eine Erhöhung des Flugpreises anzunehmen, die das Reisebüro auf das Ticket aufschlägt. Aus diesem Grund obliegt dem Reisebüro auch das Insolvenzrisiko des Consolidators und der Fluggesellschaft, nicht dem Reisenden. Auch wenn das Reisebüro in seinen AGB von einer „Vermittlung“ spricht, aus den genannten Gründen jedoch von einer Eigenleistung auszugehen ist, gilt die rechtliche Grundlage der Eigenleistung und damit die Rolle des vertraglichen Luftfrachtführers.
Zum Luftfahrtunternehmen steht da weiterhin:
Mit dem Zustandekommen des Luftbeförderungsvertrags nimmt das Luftfahrtunternehmen die Position des vertraglichen Luftfrachtführers ein. Dabei handelt es sich um denjenigen, der die Beförderung von Personen und Sachen als eigene Leistung vertraglich übernimmt. Der vertragliche Luftfrachtführer ist dabei von dem ausführenden Luftfrachtführer zu unterscheiden - dieser übernimmt tatsächlich die Beförderungsleistung, während der vertragliche diese nur als eigene Leistung vertraglich übernimmt, jedoch ein anderes Unternehmen damit beauftragen kann. Das bedeutet, dass auch Reiseveranstalter oder Reisebüros die Rolle des vertraglichen Luftfrachtführers übernehmen können.
Wie kriege ich raus, wem ich jetzt einen Brief schreiben muss?
edit: Hanni maybe??
ich blicke nicht durch und hoffe auf Eure Hilfe.
Ich habe einen Flug über ein Reisebüro gebucht. Der Flug wurde seitens des Luftfahrtunternehmen abgesagt (COVID-19). Die Kohlen habe ich bisher nicht zurück und müsste dann jetzt mal eine Frist setzen - ich weiß aber nicht wem.
Das Reisebüro hat den Flug rausgesucht, eine Rechnung (mit eigenem Firmennamen und USt ID drauf) gestellt und von meinem Konto abgebucht. Das bringt die schon mal in die Schusslinie (auch wenn ich persönlich das unlogisch fände, aber egal). Bei WIKI "Luftbeförderungsvertrag" heißt es:
Bietet ein Reisebüro die Luftbeförderung als eigene Leistung an, ist es ein vertraglicher Luftfrachtführer. Dies ist dann der Fall, wenn das Reisebüro auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung Flugtickets verkauft, die es von einem Zwischenhändler (Consolidator) erhalten hat, obwohl es sich selbst um eine Nicht-IATA-Agentur handelt. Hier liegt keine Vermittlung mehr vor, sondern ein Eigengeschäft. Dies ist schon durch eine Erhöhung des Flugpreises anzunehmen, die das Reisebüro auf das Ticket aufschlägt. Aus diesem Grund obliegt dem Reisebüro auch das Insolvenzrisiko des Consolidators und der Fluggesellschaft, nicht dem Reisenden. Auch wenn das Reisebüro in seinen AGB von einer „Vermittlung“ spricht, aus den genannten Gründen jedoch von einer Eigenleistung auszugehen ist, gilt die rechtliche Grundlage der Eigenleistung und damit die Rolle des vertraglichen Luftfrachtführers.
Zum Luftfahrtunternehmen steht da weiterhin:
Mit dem Zustandekommen des Luftbeförderungsvertrags nimmt das Luftfahrtunternehmen die Position des vertraglichen Luftfrachtführers ein. Dabei handelt es sich um denjenigen, der die Beförderung von Personen und Sachen als eigene Leistung vertraglich übernimmt. Der vertragliche Luftfrachtführer ist dabei von dem ausführenden Luftfrachtführer zu unterscheiden - dieser übernimmt tatsächlich die Beförderungsleistung, während der vertragliche diese nur als eigene Leistung vertraglich übernimmt, jedoch ein anderes Unternehmen damit beauftragen kann. Das bedeutet, dass auch Reiseveranstalter oder Reisebüros die Rolle des vertraglichen Luftfrachtführers übernehmen können.
Wie kriege ich raus, wem ich jetzt einen Brief schreiben muss?
edit: Hanni maybe??
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