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Rm-Rechtsberatung - Rechnung gestellt - keine Zahlung

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    Rm-Rechtsberatung - Rechnung gestellt - keine Zahlung

    Meine Freundin hat für ein Theaterprojekt auf freiberuflicher Basis Transkriptionen angefertigt für den Regisseur.

    Nun hat sie eine Rechnung vor ca. 10 Wochen gestellt mit der Bitte, dass innerhalb von 2 Wochen das Geld überwiesen werden soll.

    Bisher ist nichts drauf und bei Anrufen durch die unterschiedlichen Instanzen wird sie nur vertröstet bisher.

    Was sind seriöse Maßnahmen, um den Leuten dort ein bisschen Druck zu machen?
    Welche Maßnahmen kann sie ergreifen, ohne dass sie einen Rechtsschutzfall daraus machen muss?

    - alle Väter des Theaters wurden schon gefickt etc.

    #2
    Zitat von Mundharmonika;n11338916-
    alle Väter des Theaters wurden schon gefickt etc.
    damit bleiben nicht mehr viel möglichkeiten? was ist mit anderen verwandten? bruder/schwester? sonst die mutter?

    wie wurde denn die rechnung gestellt? würde sichergehen, dass die nachweisbar angekommen ist. z.b. per einschreiben.

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      #3
      die fällige zahlung ordentlich anmahnen, also den kunden in verzug setzen (bis zu 3 mal mit angemessener frist), wenn dann immer noch keine zahlung rechtsanwalt einschalten.

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        #4
        Mahnung per Einschreiben schicken?

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          #5
          Bildzeitun einschalten, die freuen sich über Content!

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            #6
            Zitat von Mundharmonika Beitrag anzeigen
            Meine Freundin hat für ein Theaterprojekt auf freiberuflicher Basis Transkriptionen angefertigt für den Regisseur.

            Nun hat sie eine Rechnung vor ca. 10 Wochen gestellt mit der Bitte, dass innerhalb von 2 Wochen das Geld überwiesen werden soll.

            Bisher ist nichts drauf und bei Anrufen durch die unterschiedlichen Instanzen wird sie nur vertröstet bisher.

            Was sind seriöse Maßnahmen, um den Leuten dort ein bisschen Druck zu machen?
            Welche Maßnahmen kann sie ergreifen, ohne dass sie einen Rechtsschutzfall daraus machen muss?

            - alle Väter des Theaters wurden schon gefickt etc.
            Sind die Transskriptionen schon in Benutzung?
            Man könnte hier freundlich darauf hinweisen, dass jene für ein Entgelt zur verfügung gestellt wurden und bei ausbleibender Zahlung binnen X tage/wochen, die nutzung / veröffentlichung etc ab sofort untersagt wird.
            Sofern mich meine Rechtskentnisse nicht im Stich lassen, liegt das Eigentum bis zur Bezahlung bei deiner Freundin ;)

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              #7
              Zitat von Der Ollie
              Rein rechtlich betrachtet bringt eine weitere Mahnung nichts. Die Gegenseite befindet sich bereits durch den Ausspruch "bitte Zahlung binnen 2 Wochen" seit Ablauf dieser Frist in Verzug. Damit könnte man jetzt zum Anwalt laufen, von dort nochmal "Druck" machen und der Gegenseite auch die außergerichtlichen Anwaltskosten aufbrummen. Letzteres allerdings nur, wenn die Gegenseite tatsächlich überhaupt nicht mehr mit sich hat reden lassen, daher wäre ich damit vorsichtig.

              Aber ihr habt ja ohnehin kein Interesse daran, sofort mit den großen Kanonen zu schießen. Daher würde ich nochmal einen Brief schicken. Wenn ihr ganz sicher gehen wollt, dann eben mit Einschreiben + Rückschein, aber ich habe jetzt aus meiner praktischen Erfahrung heraus nicht einmal erlebt, dass ernsthaft jemand den Zugang eines Briefes bestritten hat. Schwarze Schafe gibt es allerdings immer und mit etwas Pech gerät man an eins.

              Ultimativ müsst ihr jedoch selbst wissen, wie wichtig euch der Geschäftskontakt mit der Gegenseite ist. Zahlungsverzug ist kein Kavaliersdelikt und zwei Monate noch dazu eine lange Zeit. Aber eventuell hat euer Anliegen einfach noch nicht die richtige Stelle erreicht. Würde daher informell auf eine freundliche Art - aber mit Nachdruck - dazu auffordern, dass jetzt endlich gezahlt wird.

              Schildert umfassend eure Kontaktversuche, stellt die Wichtigkeit der einvernehmlichen Lösung in den Vordergrund und verweist auf das gegenseitige, gute Verhältnis während der Kooperation. Stellt dann aber in Aussicht, dass eure Geduld ein Ende kennt, die Gegenseite sich seit Fristablauf in Verzug befindet und damit weitere Kosten auf sie zukommen könnten, wenn sie euren guten Willen weiterhin auf die Probe stellen.
              Ich würde noch einen freundlichen Brief hinterherschieben. Erneute Fristsetzung. Falls die sich nicht zucken: Mahnverfahren einleiten. Einen Anwalt braucht kein Mensch, die Meisten können kaum ihren Namen schreiben.

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