Hallöchen!
Aus aktuellerem Anlass, hätte ich mal eine Frage an die Juraprofi's und die Rechtsexperten (staatl. anerkannt oder readmore approved).
Und zwar gilt für z.B. Bürgermeister die sogenannte Neutralitätspflicht
https://www.juraforum.de/ratgeber/ko...fuer-behoerden
Was in der heutigen Zeit mit dem ganzen Thema der Migrationspolitik und "Rechtsruck" sicher nicht immer einfach zu händeln ist.
Was ich soweit daraus verstanden habe ist, das ein Bürgermeister sich z.B. nicht offiziell gegen Parteien und Organisationen (Vereine etc.) aussprechen darf, die in seinem Bezirk ansässig / gemeldet sind. Wenn er es allerdings als Politiker der Partei XYZ tut, wäre es widerrum legitim. (?)
Soweit so gut, aber zählt diese Neutralitätspflicht auch für sogenannte "Ehrenbeamte" im Sinne einer Anstellung als Beamter?
Aus aktuellerem Anlass, hätte ich mal eine Frage an die Juraprofi's und die Rechtsexperten (staatl. anerkannt oder readmore approved).
Und zwar gilt für z.B. Bürgermeister die sogenannte Neutralitätspflicht
https://www.juraforum.de/ratgeber/ko...fuer-behoerden
Was in der heutigen Zeit mit dem ganzen Thema der Migrationspolitik und "Rechtsruck" sicher nicht immer einfach zu händeln ist.
Was ich soweit daraus verstanden habe ist, das ein Bürgermeister sich z.B. nicht offiziell gegen Parteien und Organisationen (Vereine etc.) aussprechen darf, die in seinem Bezirk ansässig / gemeldet sind. Wenn er es allerdings als Politiker der Partei XYZ tut, wäre es widerrum legitim. (?)
Soweit so gut, aber zählt diese Neutralitätspflicht auch für sogenannte "Ehrenbeamte" im Sinne einer Anstellung als Beamter?
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