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RM-Rechtsberatung: Vermieter zieht Nebenkostennachzahlung ein ohne Betriebskostenabrechnung

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    RM-Rechtsberatung: Vermieter zieht Nebenkostennachzahlung ein ohne Betriebskostenabrechnung

    Hi zusammen,

    wohne seit ca. 14 Monaten in einer neuen Wohnung und habe mich schon gewundert, dass im Dezember keine Betriebskostenabrechnung kam.
    Jetzt bei der Durchsicht gesehen, dass bereits im Oktober (genau 12 Monate nach Einzug) ~40€ per Lastschrift eingezogen wurden.

    Wir haben dem Vermieter (Wohngesellschaft) eine Einzugsermächtigung erteilt, Miete und Nebenkosten gehen auch jeden Monat automatisch vom Konto.
    Im Mietvertrag steht, dass die Mieter kein Recht auf Zusendung der "Belege der Betriebskosten" besitzen, diese aber im Büro des Vermieters eingesehen werden können.

    So wie ich das verstehe sind mit Belege doch die tatsächlichen Rechnungen der Dienstleister gemeint. Habe ich als Vermieter nicht immer ein Anrecht auf eine Betriebskostenabrechnung? Abgesehen von der Rechnung erfolgte auch keine separate Info über die zusätzliche Abbuchung.

    Habe dem Vermieter jetzt gemailt, dass ich die Zahlung nicht zuordnen kann und er mir diese bitte erklären soll. Wüsste aber gerne wie es sich rechtlich verhält.

    Danke.

    #2
    Müsste hierüber geregelt sein:

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html

    (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

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      #3
      Jeder Mieter erwartet eine Nebenkostenabrechnung, wenn er auf die Nebenkosten Vorauszahlungen geleistet hat. Nach dem Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, nach Ablauf der vereinbarten Abrechnungsperiode von in der Regel 12 Monaten die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Dazu hat der Vermieter regelmäßig 12 Monate Zeit.

      Versäumt der Vermieter diese Frist (Ausschlussfrist), kann er keinerlei Nachforderungen mehr gegen den Mieter stellen. Die Abrechnungspflicht des Vermieters ergibt sich auch aus dem Grundsatz, dass Vorauszahlungen nicht auf Dauer angelegt sind, sondern nur Vorleistungen auf die endgültige Nebenkostenlast darstellen.

      die 40€ also wohl nachzahlung für nov-dez 17. verlang einsicht in die nebenkostenabrechnung um nachvollziehen zu können ob die 40€ berechtigt waren, ggf. mit druck: Der Mieter darf anstehende Nebenkostenvorauszahlungen zurückbehalten, wenn der Vermieter für den vorangegangenen Abrechnungszeitraum innerhalb der Abrechnungsfrist keine Nebenkostenabrechnung vorgelegt hat (BGH ZMR 1994, 339). Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht so lange, bis der Vermieter eine formell ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung vorliegt.
      Zuletzt geändert von Ehrenmars; 25.01.2019, 16:21.

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        #4
        Zitat von MarsderEchte Beitrag anzeigen
        Jeder Mieter erwartet eine Nebenkostenabrechnung, wenn er auf die Nebenkosten Vorauszahlungen geleistet hat. Nach dem Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, nach Ablauf der vereinbarten Abrechnungsperiode von in der Regel 12 Monaten die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Dazu hat der Vermieter regelmäßig 12 Monate Zeit.

        Versäumt der Vermieter diese Frist (Ausschlussfrist), kann er keinerlei Nachforderungen mehr gegen den Mieter stellen. Die Abrechnungspflicht des Vermieters ergibt sich auch aus dem Grundsatz, dass Vorauszahlungen nicht auf Dauer angelegt sind, sondern nur Vorleistungen auf die endgültige Nebenkostenlast darstellen.

        die 40€ also wohl nachzahlung für nov-dez 17. verlang einsicht in die nebenkostenabrechnung um nachvollziehen zu können ob die 40€ berechtigt waren, ggf. mit druck: Der Mieter darf anstehende Nebenkostenvorauszahlungen zurückbehalten, wenn der Vermieter für den vorangegangenen Abrechnungszeitraum innerhalb der Abrechnungsfrist keine Nebenkostenabrechnung vorgelegt hat (BGH ZMR 1994, 339). Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht so lange, bis der Vermieter eine formell ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung vorliegt.

        Gerade eine Antwort bekommen inkl. Nebenkostenabrechnung. Ist eine Nachzahlung für 2017, Abrechnung ist angeblich in der Post verloren gegangen.

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          #5
          ajo, dann plausibilität prüfung und gut oder klage :D

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            #6
            Auch hier lohnt sich villeicht doch eher der Gang zum Mieterverein. Oder du vertraust auf den fachmännischen Rat von Mars.

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              #7
              wenn von 2017 hat er doch seine 12 monatsfrist überschritten... aber für 40€ streiten :-/

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                #8
                Zitat von MarsderEchte Beitrag anzeigen
                ajo, dann plausibilität prüfung und gut oder klage :D
                richtiger low brainer move dem vermieter wegen 40 euro ans bein zu pissen

                hf mit nächster mieterhöhung

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                  #9
                  Das macht der Vermieter mit seinen 200 anderen Mietparteien in ganz Deutschland und hat da noch nen schönen Nebenverdienst.

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