Hi zusammen,
wohne seit ca. 14 Monaten in einer neuen Wohnung und habe mich schon gewundert, dass im Dezember keine Betriebskostenabrechnung kam.
Jetzt bei der Durchsicht gesehen, dass bereits im Oktober (genau 12 Monate nach Einzug) ~40€ per Lastschrift eingezogen wurden.
Wir haben dem Vermieter (Wohngesellschaft) eine Einzugsermächtigung erteilt, Miete und Nebenkosten gehen auch jeden Monat automatisch vom Konto.
Im Mietvertrag steht, dass die Mieter kein Recht auf Zusendung der "Belege der Betriebskosten" besitzen, diese aber im Büro des Vermieters eingesehen werden können.
So wie ich das verstehe sind mit Belege doch die tatsächlichen Rechnungen der Dienstleister gemeint. Habe ich als Vermieter nicht immer ein Anrecht auf eine Betriebskostenabrechnung? Abgesehen von der Rechnung erfolgte auch keine separate Info über die zusätzliche Abbuchung.
Habe dem Vermieter jetzt gemailt, dass ich die Zahlung nicht zuordnen kann und er mir diese bitte erklären soll. Wüsste aber gerne wie es sich rechtlich verhält.
Danke.
wohne seit ca. 14 Monaten in einer neuen Wohnung und habe mich schon gewundert, dass im Dezember keine Betriebskostenabrechnung kam.
Jetzt bei der Durchsicht gesehen, dass bereits im Oktober (genau 12 Monate nach Einzug) ~40€ per Lastschrift eingezogen wurden.
Wir haben dem Vermieter (Wohngesellschaft) eine Einzugsermächtigung erteilt, Miete und Nebenkosten gehen auch jeden Monat automatisch vom Konto.
Im Mietvertrag steht, dass die Mieter kein Recht auf Zusendung der "Belege der Betriebskosten" besitzen, diese aber im Büro des Vermieters eingesehen werden können.
So wie ich das verstehe sind mit Belege doch die tatsächlichen Rechnungen der Dienstleister gemeint. Habe ich als Vermieter nicht immer ein Anrecht auf eine Betriebskostenabrechnung? Abgesehen von der Rechnung erfolgte auch keine separate Info über die zusätzliche Abbuchung.
Habe dem Vermieter jetzt gemailt, dass ich die Zahlung nicht zuordnen kann und er mir diese bitte erklären soll. Wüsste aber gerne wie es sich rechtlich verhält.
Danke.
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