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    Nebenkostenabrechnung

    Hallo RM-Elite, ich benötige mal eine etwas spezielle Auskunft...

    Meine Schwester wohnt seit etwa einem Jahr in einem Mehrfamilienwohnhaus im OG. Heizart ist Gasheizung, unter ihr woht nur noch ein Rentnerpärchen. Jetzt bekam sie ihre erste Abrechnung - Sie darf nachzahlen, folgender Punkt hatte ihr Vermieter erklärt. Da die "Alten" immer frieren haben sie in der Wohnung zusätzlich einen Kaminofen. Dieser ist schon am "brennen" ab einer Außentemperatur von 15Grad (Ja die Heizen wirklich jeden Tag). Deswegen soll meine Schwester sämtliche Kosten für den Schornsteinfeger übernehmen, sie würde davon halt profitieren und somit "Gas" sparen. Zumal sich den Energiewert des Hauses verschlechtern würde usw(Aussage vom Vermieter). Sie ist beruflich bedingt meistens von 7-17Uhr außer Haus - hat im Winter trotzdem die Heizung auf Stufe 2 stehen damit die Wohnung nicht auskühlt. Schornsteinfegerkosten sind/waren 2x je 135€ in etwa.
    Im Mietvertrag steht das die Heiz/Betriebskosten auf die jeweilige Wohnung nach Größe/Verbrauch usw. berechnet werden. Somit wäre die Abrechnung nicht richtig?! Bin aber Laie und kann auch komplett falsch liegen..
    Ich hab ihr das Geld erstmal gegeben da sie mit 19 und erstem Lehrjahr als mfa Azubi nicht im Geld schwimmt, jedoch sollte sie mit der Bezahlung paar Tage warten... Hoffe hier kann jemand helfen

    #2
    Haha was? Deine Schwester soll die gesamten Kosten für den Schornsteinfeger übernehmen, der nur kommt, weil die Rentner unter ihr mit Ofen heizen?

    Ich glaube, dass da mal ne ordentliche Ansage beim Vermieter von Nöten ist.

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      #3
      Ich würde mal damit anfangen, in den Mietvertrag zu schauen und zu sehen, welche Betriebskostenarten zur Umlage vereinbart sind und nach welchem Schlüssel. Dann sollten sich schon einige Fragen erklärt haben.

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        #4
        Laut Mietvertrag den ich nur kurz gesehen hatte in etwa.
        Gesamtkosten für Heizung/Warmwasser nach Wohnfläche zu 100%.
        Betriebskosten ansonsten nach anteil der Wohnfläche und rest wie kosten für Müllabführ usw nach Personenzahl. Gab keinen Punkt wegen kosten für Wartung/Schornsteinfeger.





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          #5
          Die Übernahme der Schornsteinfegerkosten muss mietvertraglich wirksam vereinbart worden sein. Gesetzlich geregelt ist in § 556 BGB lediglich, dass die Vertragsparteien die Übernahme der Betriebskosten durch den Mieter vereinbaren können. Somit müsste ein Mieter ohne eine gültige Vereinbarung nur die Grundmiete bezahlen. Das ist heutzutage allerdings eher die große Ausnahme. Für die Weitergabe der Schornsteinfegerkosten an den Mieter reicht eine Mietvertragsklausel, die auf § 2 BetrKV verweist, der eine Aufzählung aller zulässigen Betriebskostenarten enthält. Schlichte Übertragungsklauseln wie „Der Mieter trägt sämtliche Betriebskosten“ sind für die Umlagefähigkeit unzureichend.

          Wird denn auf §2 verwiesen? Müllabfuhr nach Personenzahl klingt auch shady

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            #6
            Zitat von Dosuno. Beitrag anzeigen
            Wird denn auf §2 verwiesen? Müllabfuhr nach Personenzahl klingt auch shady
            Warum?

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              #7
              Müll auf Personen ist besser aus auf m²

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                #8
                Zitat von panda yo Beitrag anzeigen

                Warum?
                scheint wohl je nach Kommune unterschiedlich, wonach berechnet wird.
                Ne 3-köpfige Familie kann aber in meinen Augen auch weniger Müll produzieren als der Single, obwohl sie in ner gleich großen Wohnung wohnen. Von daher ist da wohl ne pauschale Aussage schwer möglich

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                  #9
                  soll sie halt einfach zahlen. was soll der geiz. sie wird auch mal alt sein und sich über eine warme stube freuen.

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                    #10
                    Zitat von Dosuno. Beitrag anzeigen
                    scheint wohl je nach Kommune unterschiedlich, wonach berechnet wird.
                    Ne 3-köpfige Familie kann aber in meinen Augen auch weniger Müll produzieren als der Single, obwohl sie in ner gleich großen Wohnung wohnen. Von daher ist da wohl ne pauschale Aussage schwer möglich
                    Ja, möglich und wahrscheinlich liegen hier aber auseinander ;)

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                      #11
                      Ich würde dem Vermieter einen Brief schreiben und eine korrigierte Abrechnung fordern. Wenn sonst alles korrekt und wie vereinbart berechnet ist, würde ich die Schornsteinfegerkosten abziehen und den "korrekten" Betrag überweisen. Das würde ich auch so mit in den Brief reinschreiben. (IANAL)

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                        #12
                        Zitat von Dosuno. Beitrag anzeigen
                        Die Übernahme der Schornsteinfegerkosten muss mietvertraglich wirksam vereinbart worden sein. Gesetzlich geregelt ist in § 556 BGB lediglich, dass die Vertragsparteien die Übernahme der Betriebskosten durch den Mieter vereinbaren können. Somit müsste ein Mieter ohne eine gültige Vereinbarung nur die Grundmiete bezahlen. Das ist heutzutage allerdings eher die große Ausnahme. Für die Weitergabe der Schornsteinfegerkosten an den Mieter reicht eine Mietvertragsklausel, die auf § 2 BetrKV verweist, der eine Aufzählung aller zulässigen Betriebskostenarten enthält. Schlichte Übertragungsklauseln wie „Der Mieter trägt sämtliche Betriebskosten“ sind für die Umlagefähigkeit unzureichend.

                        Wird denn auf §2 verwiesen? Müllabfuhr nach Personenzahl klingt auch shady
                        Greife hier mal eben ein. Dein kopierter Beitrag ausm Netz ist insoweit korrekt. Problem ist aber, dass es mit der Fragestellung als solche nichts zu tun hat. Hier geht es nicht darum, ob die Schwester die Kosten des Schornsteinfegers überhaupt zahlen muss (Denn: Zu 99,9 Prozent wird sie die Kosten zahlen müssen, weil im Grunde jeder Vermieter inzwischen weiß, dass diese Kosten über die Betriebskosten abgerechnet werden können. Wir sollten hier also vom Normalfall ausgehen.).
                        Demnach ist die Frage nicht: Muss die gute Schwester den Schornsteinfeger bezahlen? Sondern: Muss sie den Schornsteinfeger alleine bezahlen. Und hier gibts von mir nen grundsätzliches nein.
                        Dennoch würde ich genau nachschauen, was im Vertrag steht! Ich gehe aber nicht davon aus, das sie allein alles zahlen muss, da für die Berechnung der Betriebskosten grundsätzlich Verteilungsschlüssel zur Anwendung kommen, nach denen eingeteilt wird, wieviel eine Partei jeweils bezahlen muss.

                        Zum Verteilerschlüssel noch das hier: NOrmalerweise findet sich im Mietvertrag eine Angabe zum Verteilerschlüssel. Nur wenn im Mietvertrag nichts vereinbart ist, muss nach Quadratmetern Wohnfläche umgelegt errechnet werden (§ 556a I BGB). Einen einmal vereinbarten Umlegungsmaßstab darf der Vermieter nicht mehr beliebig ändern.
                        Zuletzt geändert von GoforLaw; 18.01.2019, 16:14.

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                          #13
                          Also es ging nur darum ob es fair ist, das meine Schwester alles zahlen muss. Besonders die Begrüdung weil die "alten" Holz/Kohle teuer kaufen und durchs dauerheizen würde sie ja angeblich so viel "Gas sparen".Zumal der Schornsteinfeger auch nur 2x im Jahr kommt weil der Kaminschornstein gereinigt wird. Normal wäre es bei einer Gasheizung nur einmal. Meine Schwester hat aber mit unseren Vater schon darüber gesprochen und er hat gleich einen Termin gemacht mit dem Vermieter.
                          2x Schornsteinfeger kosten von je 130€~
                          Die Nachzahlung war rund 95€
                          Werde mal die Tag ein update posten.

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