Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wie submissive ist readmore? BDSM test inside

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    trolled

    Kommentar


      Ich glaube ihr, dass in der Szene gerne mal so Verträge geschlossen werden. Aber never ever landet sowas vor Gericht, Stichwort Sittenwidrigkeit :D

      Kommentar


        Zitat von pHNM
        hatte letztens ein längeres gespräch mit einer, die seit ihrem 16. lebensjahr in richtig KRASSEN dom/sub-"beziehungen" lebt. was die mir für sachen erzählt hat, wtf. hat wohl einige arztbesuche hinter sich, weil sie zu sehr ausgepeitscht wurde. hat wohl inzwischen komplett den rücken kaputt. am krassesten fand ich, dass in der szene anscheinend bei beginn einer solchen beziehung wirklich jeder KLEINSTE scheiß vertraglich geregelt wird, meist in anwesenheit eines anwalts. da wird jede verhaltensweise, jedes vergehen und jede bestrafung penibel festgehalten, sozusagen als "rechtsgrundlage" für sm-praktiken. verträge von 40 seiten und mehr sind da wohl keine seltenheit.

        u.a. erzählte sie dann auch so ganz beiläufig, dass sie schon einen gerichtsprozess hinter sich hat, weil sie wohl mal einen solchen vertrag unterschrieben hatte, indem eine vertragsauflösung durch die sub explizit ausgeschlossen wurde. als ihr "herr" dann zu sadistisch und grausam wurde, musste sie sich rausklagen.

        im laufe des gesprächs wollte sie dann irgendwann auch, dass ich ihr neuer "herr" werde. habe dankend abgelehnt.
        also hier wurds dann erst mal so richtig unrealistisch !!!

        Kommentar


          Zitat von CRZ_
          Ich glaube ihr, dass in der Szene gerne mal so Verträge geschlossen werden. Aber never ever landet sowas vor Gericht, Stichwort Sittenwidrigkeit :D
          vielleicht hat sie sich falsch ausgedrückt, und vielleicht habe ich es entsprechend falsch wiedergegeben, my bad. was sie wohl meinte, und was ich ihr auch glaube: sie hatte mal einen wie auch immer gearteten rechtsstreit wegen eines solchen vertrages und der daraus für sie resultierenden gesundheitlichen konsequenzen. das kann ja auch einfach nur heißen, dass sie sich einen anwalt geholt hat, der das ganze für nichtig erklärt hat.

          Kommentar


            Ich kann auch nicht wirklich glauben, dass Verträge dafür geschlossen werden. Was ich von der BDSM-Szene bisher über Hörensagen mitgenommen habe, basiert das alles auf Vertrauen und insbesondere sich prostituierende Dominas führen mit ihren Sklaven meist sehr ausführliche Vorgespräche zwecks Vorlieben, Grenzen, Experimentierfreudigkeit, etc.

            Gerade deshalb finden sich BDSM-Paare auch nicht im Vorbeigehen per Handschlag. Deine Story, sie hätte sich nach einem Gespräch mit dir als Sklavin angeboten, ist für mich deshalb sehr wenig glaubwürdig.

            Zu der Sittenwidrigkeits-Geschichte: Hmmmm.. ich würde glaube ich noch nichtmal sagen, dass ein Vertragstext a la "Wenn sexuelle Handlungen vorgenommen werden, vereinbaren die Parteien, dass sie mit Eingriffen in ihre Fortbewegungsfreiheit, ihre persönliche Ehre, ihre körperliche Integrität, [...] einverstanden sind, soweit nicht die Grenzen [...] überschritten werden." sittenwidrig wäre. Kann mich da aber auch sehr gut irren. Wir sind hier aber schließlich nicht bei weitreichenden Grundrechtsverletzungen ("Zwergenweitwurf") oder von Amts wegen zu verfolgenden Straftaten.

            //e: Ich bin übrigens 96% Vanilla und 91% Switch

            Kommentar


              Bis zu welchem Punkt wäre ein Vertrag in dieser Richtung denn möglich?
              Also rein rechtlich? Was ist machbar und was nicht?

              Kommentar


                Zitat von Der Ollie
                Gerade deshalb finden sich BDSM-Paare auch nicht im Vorbeigehen per Handschlag. Deine Story, sie hätte sich nach einem Gespräch mit dir als Sklavin angeboten, ist für mich deshalb sehr wenig glaubwürdig.
                war mehr ein halbernstes "wie wärs mit uns?", nicht mehr und nicht weniger. sie wollte wohl einfach den D, um mal rm-sprech zu bemühen.

                warum wird denn hier eigentlich grundsätzlich meine glaubwürdigkeit angezweifelt? das gespräch hat stattgefunden, ich zweifle nicht an ihren aussagen und gebe die lediglich weiter. halte es für absolut realistisch, dass genau so eine szene inklusive schein-verträgen etc. tatsächlich existiert.

                Kommentar


                  WEIL HIER VOLL KRASSE JURISTEN UNTERWEGS SIND OKAY??

                  Kommentar


                    Zitat von paparatzi
                    Bis zu welchem Punkt wäre ein Vertrag in dieser Richtung denn möglich?
                    Also rein rechtlich? Was ist machbar und was nicht?
                    Im Einzelnen kann ich das nicht beantworten, aber grundsätzlich kann man Verträge gleich welchen Inhalts rechtsgültig schließen. Das hat dann jedoch ein paar Einschränkungen, nämlich in Form der §§ 134, 138 BGB und in diesem Falle auch § 120 Abs. 3 FamFG.

                    Verbotsgesetz iSd § 134 BGB ist insbesondere § 177 StGB. Dagegen darf nicht verstoßen werden. Versteht sich auch von selbst und wird in den Vertragskonstellationen wohl auch nie ein Problem darstellen.

                    Was ich mir in dem Kontext aber hingegen sehr gut vorstellen kann, ist, dass diese BDSM-Verträge auf Vergehen nach §§ 185 ff., 240, 223 ff., uä StGB abzielen. Das interessante an diesen Delikten: Es sind Antragsdelikte. D.h. sie werden von Amts wegen nicht verfolgt. Wenn jetzt durch Vertrag dem Opfer die Möglichkeit zur Anzeige genommen werden soll, verstößt das ganz selbstverständlich gegen § 134 BGB. Insbesondere deshalb, weil eine die Rechtswidrigkeit der Handlung ausschließende Einverständniserklärung jederzeit widerrufen werden kann.

                    Sittenwidrigkeit iSd § 138 BGB ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, d.h. auszulegen. Man kann Sittenwidrigkeit umschreiben als "Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden.". An diesem Punkt spielt die Interessenabwägung der Rechtsphären der beiden beteiligten Parteien eine große Rolle. Diese werden aus dem Grundgesetz abgeleitet. So hat jede Rechtsposition ihr Pendant auf grundrechtlicher Seite. Dann wird abgewogen zwischen den grundrechtlichen Positionen beider Beteiligten und es wird nur bei einem deutlichen Übergewicht einer Position oder deren erheblicher Verletzung auf Sittenwidrigkeit votiert

                    Manchmal kann es dazu kommen, dass auch die Positionen Unbeteiligter zu berücksichtigen sind. So im Fall des "Zwergenweitwurfs". Da ist ein Veranstalter auf die tolle Idee gekommen, Gäste mit "Veranstaltungen" zu füllen - unter anderem eben dieser Zwergenweitwurf, zu dem sich dann tatsächlich ein kleinwüchsiger Mensch fand, der dann geworfen werden wollte und das also auch einverständlich gemacht hat. Hier hat das BVerfG dann widersprochen: es verletze die Menschenwürde unabhängig von der persönlichen Einstellung des Beteiligten. Menschenwürde steht damit nicht zur Disposition dessen, der sich auf sie berufen könnte.

                    Noch kurz zu § 120 Abs. 3 FamFG. Vielleicht ist meine merkwürdige Formulierung "Wenn sexuelle Handlungen vorgenommen werden [...]" aufgefallen. Das beruht darauf, dass § 1353 Abs. 1 BGB zwar eine Pflicht zum Geschlechtsverkehr enthält, diese aber nicht gerichtlich durchgesetzt werden kann. Auch ohne diese Formulierung wäre der Vertrag jedoch wohl rechtens.


                    Um das ganze mal zusammen zu fassen: Ich glaube wegen der doch sehr eingeschränkten Möglichkeit, hier Fakten zu schaffen, sind diese Verträge großer Humbug mit dem sich kein seriöser Anwalt befassen wird (wurde ja so erzählt). Da hinkt es hinten und vorne.

                    Zitat von pHNM
                    warum wird denn hier eigentlich grundsätzlich meine glaubwürdigkeit angezweifelt? das gespräch hat stattgefunden, ich zweifle nicht an ihren aussagen und gebe die lediglich weiter. halte es für absolut realistisch, dass genau so eine szene inklusive schein-verträgen etc. tatsächlich existiert.
                    Habe niemals deine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt, sondern lediglich die Glaubwürdigkeit der Sache an sich - gleich aus welcher Feder sie herrührt.

                    Kommentar


                      Nice insights Olli.
                      Ty

                      Kommentar


                        Trotzdem sollte man dich für deine Hose auch heute noch auspeitschen :D

                        Naja, zumindest hat CRZ jetzt nen schönen juristischen Text mit dem er sich befassen kann.

                        Rechtsstreit inc

                        /e: Solche Vereinbarungen und safe words gibt's bestimmt. Aber wohl eher nicht juristisch abgesichert.

                        Kommentar


                          Zitat von paparatzi
                          Nice insights Olli.
                          Ty
                          Als ob sich jmd den Text durchliest xDDDD

                          Kommentar


                            Also das mit dem Verträgen halte ich auch für eher Unsinn und ich hab reale Insights.
                            Was gerne gemacht wird, sind sogenannte Blackmailverträge für Subs, die sich gerne finanziell ausnehmen lassen, also Teile ihres Gehaltes abtreten, Kontozugang gewähren etc.
                            da versucht sich die Dom rechtlich abzusicher, z.B. wenn der Sub nicht mehr zahlt, kann sie ihn blackmailen und Fotos an die Ehefrau schicken etc.
                            durch die Verträge soll dann sozusagen die Erpressung legitimiert werden + dass er überhaupt zahlt.

                            ist natürlich schlussendlich auch schon vor Gericht gelandet, Stichwort sittendwidrig

                            hatte in meinem Freundeskreis auch mal eine Mondey-Dom, was sehr lustig war, weil ich dadurch auch ihr Klientel kennengelernt habe.
                            Sie hatte eine Freundin, die nen ziemlich abhängigen Schweizer als Zahlsklave hatte. Naja, der hat dann iwan iwie das Vertrauen verloren etc. und wollte da wieder raus bla, weil ihm etwas spanisch vorkam.

                            naja, ich hab mich dann der Sache angenommen und hab dann rausgefunden über meine RM-Inetskillz, dass die Moneydom nur ne Fakefrau war, die das alles für einen Typen gespielt hat und der sich von der Kohle erstmal ordentlich Einrichtugn gegönnt hat. Ist dann auch zur Anzeige gekommen, weiß leider nicht mehr wie es ausgegangen ist.

                            Deutschlands erfolgreichste Moneydom ist btw Luu LaReign, einfach FBen oder googlen (hoffe jmd will sie trollen :-D )

                            die macht abartig Kohle mit Clipstores und eben ihren abhängigen Sklaven. Studiert wohl Psychologie....aber naja...wer auf sowas anspringt :-D u.a solche Texte als Clipbeschreibung
                            Spoiler: 
                            Schuldschein Edging Kein normaler Mensch kann verstehen was daran erregend sein soll, einen rechtsverbindlichen, von einem Rechtsanwalt ausgearbeiteten Schuldschein zugunsten einer wildfremden Person zu unterschreiben. Deine Verwandten und Bekannten würden dir wahrscheinlich empfehlen einen Psychiater aufzusuchen und sich kopfschüttelnd von dir abwenden. Gut das sie nichts von deinem Fetisch wissen..... von deiner Sucht dich in gefährliche und ausweglose Situationen begeben zu müssen um einen geilen und erfüllenden Orgasmus zu erleben. Ich hingegen verstehe dich und deine Gefühle sehr wohl, ich weiß wie ich dich verführen und dein Loserhirn bearbeiten muss um zu bekommen was ich will. Warum soll ich mir überhaupt die Mühe machen eine Blackmailvereinbarung zu Papier zu bringen, wenn es Schuldscheine gibt?! Ein Blackmail Vertrag ist nicht mal das Papier wert auf dem er gedruckt ist, denn er ist nicht rechtsgültig. Meine Schuldscheine hingegen sind es schon und bei besonders hohen Schuldvereinbarungen biete ich zudem die Möglichkeit, mich zu einem Notar meiner Wahl begleiten zu dürfen. Du bist legal knallhart und ausweglos an mich gebunden, wenn du nicht spurst kann ich dir deinen Besitz unter dem Arsch wegpfänden lassen. Es gibt keine Rückzugsmöglichkeit mehr, absolut kein Schlupfloch in das du dich verkriechen könntest um deiner finanziellen Vernichtung zu entkommen. Bist du bereit für die ultimative Verführung zur totalen Selbstaufgabe? Du wichst doch gerne zu deinem Untergang, oder?

                            Kommentar


                              Zitat von Buddha1337
                              Zitat von paparatzi
                              Nice insights Olli.
                              Ty
                              Als ob sich jmd den Text durchliest xDDDD
                              Komm du erstmal wieder aufm Damm und kümmer dich um die Süße mit dem Untercut. :)

                              Ich hab ihn gelesen.

                              Kommentar


                                hatte auch schon ein paar unter vertrag, haben obv ne gute abfindung bekommen

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X