muss nicht mal klauen sein, Hagelschaden etc reichen ja schon
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Keine Ankündigung bisher.
KFZ von Eltern auf sich selbst umschreiben
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X
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Bist also verpflichtet dein Auto jede Nacht in deiner Garage zu parken, wenn du angibst dass ein Garagenstellplatz vorhanden ist? Du kannst dein Auto parken wo du willst.
Was du hier als Konsequenzen erzählst, ist in etwa so als wenn ich sagen würde, dass du 5 Jahre ins Gefängnis kommst, wenn du dir Film xy per Warez besorgst.
Ich berate hier niemanden, sondern gebe Erfahrungen wieder und da ist es nun mal so, dass diese Angaben nicht überprüft werden und mit Sicherheit bekommst du keine Anzeige wegen Versicherungsbetruges o.ä. nur weil du fälschlicherweise angibst, dass ein Garagenstellplatz vorhanden ist.
Aber grundsätzlich hast du Recht, dass es sich für die eher geringe Ersparnis kaum lohnt
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Mal so ne Frage ganz nebenbei....
Folgendes Szenario :
Vater hat SF35 und stirbt, kann man rein theoretisch die Prozente an die Frau/Mutter übertragen lassen, da sie den Führerschein länger als der Sohn hat. Und dann irgendwann wenn die Frau/Mutter stirbt auf den Sohn übertragen ?
Mit anderen Worten wie oft sind die Prozente vererbbar ?
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Gibt da keine Beschränkung wie oft du die Rabatte zwischen engen (!) Familienmitgliedern übertragen kannst. Man muss nur beachten, dass die Rabatte von Verstorbenen nach einer recht kurzen Frist (1/2 Jahr oder Jahr, bin mir da nicht sicher) verfallen.
Grundsätzlich geht die Übertragung eigentlich auch nur, wenn du bestätigen kannst, dass der "Empfänger" das Fahrzeug schon den ganzen Zeitraum gefahren ist. Ich hab da auch noch nie Probleme erlebt, aber grundsätzlich wäre es natürlich möglich, dass eine Versicherung da irgendwann mal nicht mehr mitmacht, wenn du es wieder zurück übertragen willst -> dann kann man aber immer noch wechseln.
Ganz streng genommen ist eine solche Angabe dann auch schon Versicherungsbetrug wenn der SF-Empfänger das Auto nicht schon die ganze Zeit gefahren ist...
Zur Klarstellung: Rabatte sind nicht vererbbar, sondern können übertragen werden, sofern der Empfänger das Auto bisher mitbenutzt hat
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