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Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt kündigen

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    Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt kündigen

    Hallo Elite,

    ich brauche einmal Rat.

    Und zwar liegt mir ein Arbeitsvertrag von dem Unternehmen vor, in welchem ich meine Ausbildung vorraussichtlich im Juni abschließe. Da ich aber gerne noch ein Studium absolvieren möchte und dies bei meinem derzeitigen Arbeitgeber nicht entsprechend gefördert wird, habe ich mich natürlich umgeschaut und hier jetzt eine sehr interessante Stelle für ein duales Studium angeboten bekommen, welche ich gerne wahrnehmen möchte.

    Nun liegt der Arbeitsvertrag wie gesagt schon vor mit der Klausel, dass nicht vor Arbeitsbeginn (01.07.2016 bzw. nach meiner Lossprechung im Juni) kündigen kann. Ich möchte lieber das duale Studium machen und dort unterschreiben (Beginn je nach Hochschule 1.8 oder 1.10).

    Bin nun etwas ratlos, wie ich vorgehen soll. Wenn ich das duale Studium am 1.8 beginnen kann, würde es ja kaum Sinn machen überhaupt noch bei meinem momentanen Arbeitgeber zu unterschreiben. Wenn ich das duale Studium am 1.10 anfange, würde ich dort eben unterschreiben und zum Oktober kündigen.

    Bin etwas ratlos momentan.

    What do?

    #2
    Nix unterdchreiben beim alten und biserl yolo style wenns wirllich erst 1.10 losgeht. Biserl reisen und die frie Zeit geniessen

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      #3
      Du willst also den Vertrag unterschreiben und die Kündigung direkt mit abgeben oder wie? :D

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        #4
        Würde beim alten Arbeitgeber mit offenen Karten spielen, wenn du da eventuell nochmal hin zurück möchtest.

        Sag doch einfach, dass du eher ein duales Studium willst und dich daher woanders umgeguckt hast. Bloß nicht den Götze machen von wegen "Jo, arbeite hier demnächst auch noch." und dann hinterfotzig kündigen. Sei ein Ehrenmann, mein Freund.

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          #5
          Nach der Ausbildung endet dein Anstellungsverhältnis. Wenn du keinen Anschlussvertrag unterschreibst, bist du nach Übergabe des IHK Abschlusszeugnisses (quasi direkt nach der mündlichen) frei.
          Wenn du wirklich bis zum 1.10 überbrücken musst, würde ich mich zeitnah Arbeitssuchend melden und dann nach der Prüfung Arbeitslos, damit Krankenkasse usw. weiterlaufen und das ganze solltest du auch bei deinem derzeitigen Arbeitgeber erwähnen.

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            #6
            Zitat von nemix
            Nach der Ausbildung endet dein Anstellungsverhältnis. Wenn du keinen Anschlussvertrag unterschreibst, bist du nach Übergabe des IHK Abschlusszeugnisses (quasi direkt nach der mündlichen) frei.
            Wenn du wirklich bis zum 1.10 überbrücken musst, würde ich mich zeitnah Arbeitssuchend melden und dann nach der Prüfung Arbeitslos, damit Krankenkasse usw. weiterlaufen und das ganze solltest du auch bei deinem derzeitigen Arbeitgeber erwähnen.
            Einzig Sinnvollste variante und mehr als Richtig!

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