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Stadtwerke haben Strom geschätzt

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    #31
    Schätzt das Stromunternehmen den Verbrauch des Kunden, ohne sich vorher um eine ordnungsgemäße Ablesung gekümmert zu haben, hat das Folgen für eventuelle Nachzahlungen. Stellt sich beispielsweise fünf Jahre später heraus, dass der Kunde zu wenig gezahlt hat, der Anbieter seinen Verbrauch also unterschätzt hat, muss der Kunde lediglich die Differenz für die letzten drei Jahre nachzahlen. Das hat das Landgericht Kleve im Jahr 2007 entschieden (Az 5 S 185/06). „Nach drei Jahren sind Forderungen des Stromversorgers verjährt“, sagt Halm.
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