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Stadtwerke haben Strom geschätzt

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    #16
    Zitat von shark
    die nachzahlungen beruhten auf "schätzungen" und waren immer zwischen 10 und 20 €
    die haben geschätzt, abschläge gefordert die er gezahlt hat, jahresabrechnung aufgrund einer schätzung erstellt (?!?!?!?! was issn das für n system) und dann im folgejahr wieder geschätzt.
    Das kommt mir auch sehr spanisch vor. Bei normalen Abrechnungen wird doch genau aufgezeigt, wie viel man verbraucht hat und für wie viel man bezahlt hat.
    Ich lebe auch im Single-Haushalt unter genau den gleichen Bedingungen (No Waschmaschine/Trockner/Geschirrspüler - only Laptop, TV und Kühlschrank) und bezahle 35€ pro Monat, bekomme bei der Abrechnung aber immer ~150€ wieder.

    Zitat von Kenzki
    @nemix: Warmwasser über einen Durchlauferhitzer und ein durchschnittlicher Bestand an Elektrogeräten reicht schon aus um 70€ Strom als Single latzen zu müssen.
    Haben auch einen Durchlauferhitzer und komme niemals auf 70€?!

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      #17
      Zitat von shark
      sind die stadtwerke also nicht verpflichtet den konkreten zählerstand in rechnung zu stellen? (nicht einmal in ~5 jahren ? )
      dann wäre die sache ja vermutlich eh geklärt. sind die stadtwerke aus der ablesepflicht raus sobald sie die karten rausgeballert haben?
      Wie es nach 5 Jahren aussieht, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Aber es sieht halt so aus, dass der Stand geschätzt werden muss, wenn der Ableser bei der Abnahmestelle nicht reinkommt und auch kein Zählerstand bis zum Jahresende vom Verbraucher eingereicht wurde (egal ob per Ablesekarte, Mail, whatever).

      @scarfix: Dann bist du ein sparsamer Bürger :D sowas kann man eh nicht pauschalisieren. Da machts ja schon nen Unterschied ob man 1 oder 2 mal am Tag duscht, ob man nur nen Kühlschrank hat oder auch ne Kühltruhe, etc. 70€ sind vielleicht etwas hochgegriffen, aber 55-60 € können da schnell zusammen kommen, je nach dem wie viele Geräte man nutzt.

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        #18
        was meinst du denn mit "kommt nicht rein" ? is das ne freiwillige sache oder eben nicht. das wird ja der streitpunkt werden. (es hat sich ja nie jemand bei ihm gemeldet bezüglich ablesen des zählers)

        muss die stadt jemanden (natürlich mit termin) vorbei schicken (das kann sie ja dann wohl gesondert in rechnung stellen) zum ablesen falls kein zählerstand durchgegeben wird? kann das schätzen nach einem jahr auch verstehen, aber 2,3,4,5 (!) jahre in folge?

        ich bin jetz erstmal ne stunde raus - seh ihn heut abend noch mal - mal gucken was er da für abrechnungen hat, bringt er mit ..

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          #19
          Als der Typ in die Bude eingezogen ist, musste auf jedenfall irgendwo schriftlich festgehalten werden, was der aktuelle Stromzählerstand bei seinem Einzug war. Differenz zum aktuellen Stand bilden und schauen, ob sich das deckt...

          Er müsste auch jährlich Unterlagen bekommen, was kWh angeht, denn die Preise ändern sich monatlich/jährlich... Meinstens werden dann auch die monatlichen Beiträge angehoben...

          Bei vielen Anbietern kann man online zu jedem Zeitpunkt seinen aktuellen Zählerstand mitteilen. Dann muss der Typ zum Ablesen nicht vorbei kommen und der Abschlag fürs Jahr ist dann genau.

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            #20
            Zitat von scarfix
            Zitat von Kenzki
            @nemix: Warmwasser über einen Durchlauferhitzer und ein durchschnittlicher Bestand an Elektrogeräten reicht schon aus um 70€ Strom als Single latzen zu müssen.
            Haben auch einen Durchlauferhitzer und komme niemals auf 70€?!
            Hatte als Single 2 Jahre lang auch Durchlauferhitzer, dicken PC der quasi 24/7 lief, sonstige Stromverbraucher und kam nie über 45€. Damals war Strom günstiger, finde aber 70€ alleine arg viel.

            @TO: Hat er den noch den Stand vom Einzug (zur Not Stadtwerke fragen), dann kann er ja mal hochrechnen auf die Monate bis jetzt und schauen ob der Betrag stimmt.
            Und wie schon angemerkt, Stromverbrauch täglich Monitoren ob da nicht doch ein großer Verbraucher am Start ist.

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              #21
              Wie zum Teufel darf man auf Schätzungen beruhend Nachzahlungen fordern? Gott da krieg ich ja Pharaneuer.

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                #22
                Mit "kommt nicht rein" meinte ich, dass der Ableser den Bewohner nicht angetroffen hat und es keinen Zugang zum Zähler gab. Es bedarf natürlich keines Termins zum jährlichen Ablesen, ist ja auch gar nicht möglich bei der Vielzahl an Ablesungen... Nach 2-3 fehlgeschlagenen Versuchen zum Zähler der Wohnung zu gelangen, ist der Ableser berechtigt die Ablesekarte zu hinterlassen. Ab dem Punkt haben die Stadtwerke ihre Pflicht erfüllt. Geht dann kein Zählerstand ein, wird halt geschätzt. Den Stadtwerken kann es im Endeffekt auch egal sein, ob geschätzt wird oder nicht, denn spätestens beim Auszug/Mieterwechsel muss der exakte Stand abgelesen und durchgegeben werden, dann wird das rückständige Geld eh fällig.

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                  #23
                  Hab auch Vazystory gehofft.

                  Evtl sind die Nachforderungen für Jahre älter oder gleich 2013 ungültig, da verjährt. Ist jedenfalls bei Nebenkosten so.

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                    #24
                    Hätte er nicht jedesmal am Jahresende eine Endjahresabrechnung bekommen sollen? Dort hätte man ja die Differenz gesehn bzgl Diskrepanz von Überweisungswert und Schätzung?

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                      #25
                      Zitat von hoppla
                      Hätte er nicht jedesmal am Jahresende eine Endjahresabrechnung bekommen sollen? Dort hätte man ja die Differenz gesehn bzgl Diskrepanz von Überweisungswert und Schätzung?
                      Hat er doch. Aber da die Schätzung am Jahresende genauso niedrig war, wie die Schätzung des kommenden Verbrauchs am Jahresanfang (ist ja logisch, warum soll man plötzlich von anderen Werten ausgehen ohne Kenntnis über Zählerstände), gab es nur geringe Nachzahlungen.

                      @TE: Er soll auf jeden Fall mal zum Verbraucherschutz gehen und nachfragen wie das mit der Verjährung ist. Wenn 2-3 Jahre verjährt wären, ist ja gut. Über den Rest soll er ne Ratenvereinbarung mit den Stadtwerken abschließen.

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                        #26
                        @hoppla

                        die endjahresabrechnung gabs ja - basierend auf ner schätzung (steht dann auf seite x) die er immer beglichen hatte - er hat nie mitgekriegt dass nur geschätzt wurde, die abrechnung hat sagen wir 6 seiten, auf seite 1 steht

                        :"verbrauch x" (eben ein schätzwert - das wird aber irgendwo hinten erst in ner tabelle geschrieben)
                        "gezahlt y"
                        "offener betrag z bitte bis xx.xx.xxxx überweisen"

                        und damit sah er sich auf der sicheren seite, keine weitere pflicht als "Z" zu bezahlen.

                        @kenzi

                        er hatte jedes jahr neue abschlagszahlen gekriegt und immer nen anderen geschätzten verbrauch gekriegt - das finde ich ja auch das mysteriöse an dem system :D alsob da gewürfelt werden würde .. naja

                        @slayer

                        interessanter link, danke - gebe ich weiter !

                        bin jetz wirklich raus, bis später !

                        danke soweit an alle

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                          #27
                          @shark, ah ok. Hatte das falsch verstanden. Befürchte allerdings, dass dein Kumpel (außer Verjährung?) nicht raus kommt.
                          Hatte mal nen ähnlichen Fall, als ich die Karte nicht bekommen hab. Hatte es aber dann an Hand der Schätzung gemerkt, dass was nicht stimmt :)
                          Den Strom liest man immer selbst ab. Auch als zum Beispiel zu ....gewechselt bin, musste ich die Karte mit dem Stromverbrauch an N-Energie schicken.
                          Der Stromanbieter schätzt immer, wenn er keine Zahlen bekommt, bezugnehmend auf den Verbrauch vom letzten Jahr. Wenn nun ein Typ/Mädel dort nur ab und zu waren (vielleicht hauptsächlich bei Freundin/Freund), dann haben die auch weniger verbraucht.

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                            #28
                            Das ist echt weird :) soll er sich mal erklären lassen, warum dann jedes Jahr was anderes geschätzt wurde

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                              #29
                              Ich sortiere das mal ein wenig:

                              1. Das hat nix mit den Abschlägen zu tun.
                              2. Wird er von seinen Netzbetreiber abgelesen und nicht von seinem Lieferanten. Der Netzbetreiber teilt dem Lieferanten den Zählerstand mit.
                              3. Eine Ablesepflicht ist mir nicht bekannt, aber es liegt im interesse des Netzbetreibers abgelesene Zählerstände zu erfassen.
                              4. Erhält der Netzbetreiber keinen Zählerstand kann er diesen schätzen
                              5. Jahresverbrauchsprognosen orientieren sich daran welches Lastprofile er hat und können sich durchaus auch bei Schätzungen ändern.
                              6. Wenn er immer geschätzt wurde und nun einen wahren Wert erfasst wurde (der mit den geschätzten werten übereinstimmt), wird der Verbrauch nicht auf die letzten 5 Jahre bezogen, sondern auf 1 Jahr. Damit fällt die Verjährung nach 5 Jahren raus.

                              Dein Freund kann höchstens versuchen, nachzuweisen wann er was verbraucht hat. Aber das wird denke ich mal nicht viel bringen.

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                                #30
                                Zitat von shark
                                is n mehrfamilienhaus (4 partein) aber nur ein briefschlitz unten im treppenhaus - also kein briefkasten für jede person.
                                allein das finde ich schon komisch.

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