Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Krankengeld erste 4 Wochen des Beschäftigungsverhältnisses

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #46
    Zitat von Had3s
    Zitat von GeoSCH
    Wie nach 2 Wochen die haben eine 30 Tage frist die wohl am 14.5 Abgelaufen ist.. wenn du am 14.4 Krank geschrieben wurdest..

    Wenn du aber zum Anfang des Monats gemeldet hast, dann bist du im Recht..
    Quelle?
    Du bist die Quelle du hast doch gesagt das die KK gesagt hat die 30 Tage Frist ist abgelaufen, muss dann kurz Googlen

    Kommentar


      #47
      Zitat von Bordi
      Zitat von Had3s
      GENAU DAS SAG ICH DOCH DIE GANZE ZEIT! Nicht der Arbeitgeber sondern die KK, die jetzt aber wiederrum sagen ich kommen zu spät (nach 2 Wochen)

      Das hier beschreibt es ganz gut:

      http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/1638_entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall-bei-der-4-wochen-frist-rechnen-sie-anders/
      ???? Es geht dir also NUR darum, ob die KK im Recht ist, wenn sie sagt, du hättest die Fristen nicht eingehalten?
      Dann würde ich mal ganz dreist bei der Krankenkasse anrufen und mir das ganze schriftlich geben lassen.
      Sorry nochmal wenn nicht genau rübergekommen ist worum es mir geht (war mein TLDR so kacke? :D)

      Also der Typ am Telefon meinte nur ich käme zu spät und hat gar keine Fristen genannt. Ich war am Telefon auch erstmal geschockt und hab nicht weiter gefragt sonder hab erstmal gegoogt bzw. 10 min später den Thread hier eröffnet.

      Nochmal:

      7.4 angefangen
      14.4 - 25.4 ca Krank
      04.05 Gehaltsabrechung gesichtet -> 50% Gehalt -> email an AG -> Info über Krankgeld. Dann hab ich natürlich 2 Wochen nichts gemacht was ua. an Umzug gelegen hat und weil ich dachte das 2 Wochen halt drin sind.

      Kommentar


        #48
        Zitat von slayer
        Hast du die Krankmeldung des Arztes fristgemäß an deine KK geschickt?
        Fristgemäß heißt hier nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V bis spätestens 1 Woche nach Ausstellung der Krankschreibung.
        Das ist mal ne Info! Kann sein das ich das Problem gefunden habe..

        Wow 1 Woche das hab ich echt nicht gewusst in diesem Sinne kann ich wohl damit rechnen das ich dickes Lehrgeld dafür bezahlen darf...

        E: Sorry für doppel

        E2: DAK, hab aus rage vorhin direkt ne Kündigung geschrieben :D

        Kommentar


          #49
          Hmmm, könnte dann knapp werden, wenn du wirklich 30 Tage "Meldefrist" hast.
          Dann hättest du am 14.5. und nicht am 18.5.

          Bei welcher KK bist du denn? Wenn möglich, eventuell mit Wechsel drohen?

          Kommentar


            #50
            Zitat von GeoSCH
            Zitat von Had3s
            Zitat von GeoSCH
            Wie nach 2 Wochen die haben eine 30 Tage frist die wohl am 14.5 Abgelaufen ist.. wenn du am 14.4 Krank geschrieben wurdest..

            Wenn du aber zum Anfang des Monats gemeldet hast, dann bist du im Recht..
            Quelle?
            Du bist die Quelle du hast doch gesagt das die KK gesagt hat die 30 Tage Frist ist abgelaufen, muss dann kurz Googlen
            die Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse innerhalb einer Woche zu melden (am besten nachweisbar!). Sonst wird das Krankengeld erst ab Tag der Meldung gezahlt: § 49 SGB V

            hier ist sogar nur eine Woche :)

            Kommentar


              #51
              Sorry nochmal für die Verwirrung meinerseits und danke für die hilfreichen Antworten. Man lernt nie aus

              E: Für die interessierten ich habe den Krankenschein erst nach 8 oder 9 Tagen geschickt deswegen bekomme ich das Geld jetzt nicht, das ist so traurig das man darüber doch erstmal wieder nur lachen kann :D

              Kommentar


                #52
                An deinen AG oder an die Krankenkasse?

                Kommentar


                  #53
                  Krankenkasse, an AG schick ich meist sofort eingescannt und mit der KK lass ich mir immer "Zeit" hab halt vorher auch von dieser Lohnregelung nicht gewusst sonst hätte ich niemals damit gewartet

                  Kommentar


                    #54
                    Würde mal geschmeidig die KK wechseln ...

                    Kommentar


                      #55
                      solange deine Krankheit unverschuldet war, bekommst du 60% von der KK. Geh hin oder mach es schriftlich.

                      Zu Fristen habe ich nichts gefunden. Macht aber auch keinen Sinn, der Anspruch verfällt nicht innerhalb von 30 Tagen.

                      Kommentar


                        #56
                        Ich würde auch noch einmal mit der KK telefonieren und mit Wechsel drohen. Eventuell lenken sie ein.

                        Zumindest mit einem gewissen % Satz

                        Kommentar


                          #57
                          ich habe wirklich noch nie eine krankmeldung an meine KK geschickt...
                          bisher wurde ich auch noch nicht darauf hingewiiesen das zutun, oder habe irgendwelche konsequenzen erfahren...

                          hätte ich bei einer 2 wochen krankschreibung auch niemals im leben gemacht - und hätte wahrscheinlich genauso lehrgeld bezahlt :D

                          Kommentar


                            #58
                            Zitat von mileyyy
                            ich habe wirklich noch nie eine krankmeldung an meine KK geschickt...
                            bisher wurde ich auch noch nicht darauf hingewiiesen das zutun, oder habe irgendwelche konsequenzen erfahren...

                            hätte ich bei einer 2 wochen krankschreibung auch niemals im leben gemacht - und hätte wahrscheinlich genauso lehrgeld bezahlt :D
                            So lief es bei mir auch die letzten 4 Jahre ohne Probleme. Nie hinschicken tu ich aber auch nicht. Mein extremfall war glaub ich mal 2 Monate und auch da nie mal ne Beanstandung seitens KK

                            Kommentar


                              #59
                              Zitat von mileyyy
                              ich habe wirklich noch nie eine krankmeldung an meine KK geschickt...
                              bisher wurde ich auch noch nicht darauf hingewiiesen das zutun, oder habe irgendwelche konsequenzen erfahren...

                              hätte ich bei einer 2 wochen krankschreibung auch niemals im leben gemacht - und hätte wahrscheinlich genauso lehrgeld bezahlt :D
                              dito .. war aber auch noch nie länger als 3 Tage krank ...

                              Kommentar


                                #60
                                Zitat von Had3s
                                Zitat von mileyyy
                                ich habe wirklich noch nie eine krankmeldung an meine KK geschickt...
                                bisher wurde ich auch noch nicht darauf hingewiiesen das zutun, oder habe irgendwelche konsequenzen erfahren...

                                hätte ich bei einer 2 wochen krankschreibung auch niemals im leben gemacht - und hätte wahrscheinlich genauso lehrgeld bezahlt :D
                                So lief es bei mir auch die letzten 4 Jahre ohne Probleme. Nie hinschicken tu ich aber auch nicht. Mein extremfall war glaub ich mal 2 Monate und auch da nie mal ne Beanstandung seitens KK
                                Solange die KK da nix bzgl. Krankengeld zahlen muss ist das denen auch total egal.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X