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Krankengeld erste 4 Wochen des Beschäftigungsverhältnisses

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    #31
    Es ist doch genau dein Fall oO

    Oder war es ein Arbeitsunfall, das würde die Sache auch ändern..

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      #32
      raff ich halt auch nicht :D

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        #33
        Hä? Durch (3) bin ich doch ausgeschlossen also trifft es nicht auf mich?

        Stehe auf dem Schlauch

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          #34
          ich würde bei es bei der krankenkasse mal telefonisch oder mit nem persönlichem besuch probieren. oftmals sind die leute von angesicht zu angesicht viel entgegenkommender und verständnisvoller.

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            #35
            Zitat von Had3s
            Hä? Durch (3) bin ich doch ausgeschlossen also trifft es nicht auf mich?

            Stehe auf dem Schlauch
            Da du erst 1 1/2 Wochen im Betrieb warst, hast du keinen Anspruch auf (1). Womit die 50% rechtens wären.

            Raff dich gerade aber auch nicht

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              #36
              Zitat von Had3s
              Hä? Durch (3) bin ich doch ausgeschlossen also trifft es nicht auf mich?

              Stehe auf dem Schlauch
              Durch den von slayer zitierten Abschnitt hast du erfahren, dass dein Arbeitgeber rechtens agiert und deine Krankenkasse gefragt ist. Ob du dich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen (sofern vorhanden) gehalten hast, als du die Krankheit der Krankenkasse gemeldet wurde, ist nicht enthalten.

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                #37
                Zitat von Had3s
                Hä? Durch (3) bin ich doch ausgeschlossen also trifft es nicht auf mich?

                Stehe auf dem Schlauch
                Durch 3 trifft es dich genau, du hast noch keine 4 Wochen gearbeitet also ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet auf Lohnfortzahlung

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                  #38
                  GENAU DAS SAG ICH DOCH DIE GANZE ZEIT! Nicht der Arbeitgeber sondern die KK, die jetzt aber wiederrum sagen ich kommen zu spät (nach 2 Wochen)

                  Das hier beschreibt es ganz gut:

                  http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/1638_entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall-bei-der-4-wochen-frist-rechnen-sie-anders/

                  Unterm strich bleibt nach wie vor die Frage ob das so korrekt ist oder ob die Fristen bullshit sind, noch konnte ich keinerlei Fristen bei google zu dem Thema finden. Das ist das einzige was mich abfuckt. Das mein AG mir das nicht bezahlt weil es das Gesetzt gibt ist ja 100% in Ordnung

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                    #39
                    50% vom lohn fehlen und dir fällt das erst nach 2 wochen auf?^^

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                      #40
                      Wie nach 2 Wochen die haben eine 30 Tage frist die wohl am 14.5 Abgelaufen ist.. wenn du am 14.4 Krank geschrieben wurdest..

                      Wenn du aber zum Anfang des Monats gemeldet hast, dann bist du im Recht..

                      Zitat von pwnyybiatch
                      50% vom lohn fehlen und dir fällt das erst nach 2 wochen auf?^^
                      Naja wann sonst, fällt dir sicher auch erst bei der Lohnabrechung auf oder?

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                        #41
                        Zitat von Had3s
                        GENAU DAS SAG ICH DOCH DIE GANZE ZEIT! Nicht der Arbeitgeber sondern die KK, die jetzt aber wiederrum sagen ich kommen zu spät (nach 2 Wochen)

                        Das hier beschreibt es ganz gut:

                        http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/1638_entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall-bei-der-4-wochen-frist-rechnen-sie-anders/
                        ???? Es geht dir also NUR darum, ob die KK im Recht ist, wenn sie sagt, du hättest die Fristen nicht eingehalten?
                        Dann würde ich mal ganz dreist bei der Krankenkasse anrufen und mir das ganze schriftlich geben lassen.

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                          #42
                          Zitat von Had3s
                          Zitat von overkill
                          Zitat von slayer
                          http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

                          (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
                          (3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
                          Damit hätten wir das ja geklärt.
                          Das ist aber genau NICHT mein Fall.

                          Wie gesagt Krankgeld nicht = Krankengeld sonder das was du zitierst ist Lohnfortzahlung (wird aber auch gern Krankengeld genannt).

                          Und Geosch lass es doch einfach bitte okay? Wie du zB wieder auf Mittwoch kommst?

                          E: Den Link hatte ich auch schon gefunden. Leider steht da überhaupt nichts von Fristen drin
                          rechts sind Verlinkungen zu den Gesetzen da wird irgendwas beistehen

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                            #43
                            Zitat von GeoSCH
                            Wie nach 2 Wochen die haben eine 30 Tage frist die wohl am 14.5 Abgelaufen ist.. wenn du am 14.4 Krank geschrieben wurdest..

                            Wenn du aber zum Anfang des Monats gemeldet hast, dann bist du im Recht..
                            Quelle?

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                              #44
                              Dein Post war halt gut verwirrend. Was sagt denn die Krankenkasse, in welcher Frist du das hättest melden müssen?

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                                #45
                                Hast du die Krankmeldung des Arztes fristgemäß an deine KK geschickt?
                                Fristgemäß heißt hier nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V bis spätestens 1 Woche nach Ausstellung der Krankschreibung.

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