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Krankengeld erste 4 Wochen des Beschäftigungsverhältnisses
ich würde bei es bei der krankenkasse mal telefonisch oder mit nem persönlichem besuch probieren. oftmals sind die leute von angesicht zu angesicht viel entgegenkommender und verständnisvoller.
Hä? Durch (3) bin ich doch ausgeschlossen also trifft es nicht auf mich?
Stehe auf dem Schlauch
Durch den von slayer zitierten Abschnitt hast du erfahren, dass dein Arbeitgeber rechtens agiert und deine Krankenkasse gefragt ist. Ob du dich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen (sofern vorhanden) gehalten hast, als du die Krankheit der Krankenkasse gemeldet wurde, ist nicht enthalten.
Unterm strich bleibt nach wie vor die Frage ob das so korrekt ist oder ob die Fristen bullshit sind, noch konnte ich keinerlei Fristen bei google zu dem Thema finden. Das ist das einzige was mich abfuckt. Das mein AG mir das nicht bezahlt weil es das Gesetzt gibt ist ja 100% in Ordnung
???? Es geht dir also NUR darum, ob die KK im Recht ist, wenn sie sagt, du hättest die Fristen nicht eingehalten?
Dann würde ich mal ganz dreist bei der Krankenkasse anrufen und mir das ganze schriftlich geben lassen.
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Damit hätten wir das ja geklärt.
Das ist aber genau NICHT mein Fall.
Wie gesagt Krankgeld nicht = Krankengeld sonder das was du zitierst ist Lohnfortzahlung (wird aber auch gern Krankengeld genannt).
Und Geosch lass es doch einfach bitte okay? Wie du zB wieder auf Mittwoch kommst?
E: Den Link hatte ich auch schon gefunden. Leider steht da überhaupt nichts von Fristen drin
rechts sind Verlinkungen zu den Gesetzen da wird irgendwas beistehen
Hast du die Krankmeldung des Arztes fristgemäß an deine KK geschickt?
Fristgemäß heißt hier nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V bis spätestens 1 Woche nach Ausstellung der Krankschreibung.
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