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Krankengeld erste 4 Wochen des Beschäftigungsverhältnisses

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    #16
    Zitat von vanCam
    Ist das euer ernst? Was geht euch das an, warum er 2 Wochen gefehlt hat? Hab gehört man sucht sich nicht aus, wann man krank wird. Kann mich aber auch irren.
    Achso, man darf also nicht fragen, weshalb man direkt 2 Wochen fehlt und ob der rm-User (sind eine Familie

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      #17
      Zitat von vanCam
      Ist das euer ernst? Was geht euch das an, warum er 2 Wochen gefehlt hat? Hab gehört man sucht sich nicht aus, wann man krank wird. Kann mich aber auch irren.
      Ist das dein Ernst? Hat ihm auch keiner unterstellt, kann mich aber auch irren.

      Das mit den 4 Wochen scheint zu stimmen.
      Ist ein erkrankter Mitarbeiter schon länger als 4 Wochen im Betrieb beschäftigt, hat er Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Der Arbeitgeber muss bis zu 6 Wochen den Lohn oder das Gehalt weiterzahlen. Als Kleinunternehmer sind Sie hier im Vorteil. Sie erhalten einen Teil des fortgezahlten Gehalts auf Antrag von der Krankenkasse erstattet.
      edit: Und bitte nicht gleich den Mettigel auspacken. Es hat ihm NIEMAND unterstellt, er hätte nach zwei Wochen arbeiten erstmal die Sonne auf den Malidven auf gelben Zettel gemacht.

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        #18
        [quote=myS]
        Zitat von vanCam
        Ist das euer ernst? Was geht euch das an, warum er 2 Wochen gefehlt hat? Hab gehört man sucht sich nicht aus, wann man krank wird. Kann mich aber auch irren.
        Achso, man darf also nicht fragen, weshalb man direkt 2 Wochen fehlt und ob der rm-User (sind eine Familie

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          #19
          Wenn du innerhalb der ersten 28 Tage AU fehlst, hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
          D.h. KK muss für diese Zeit zahlen.

          Gleiche gilt nach 42 Tagen wegen der gleichen Krankheit innerhalb der letzten 12 Monate. Ab dem 43. Tag übernimmt die KK.

          Deswegen am besten immer mit einer andere Diagnose krankschreiben lassen. ;)

          Btw. ich arbeite bei uns in der Lohnbuchhaltung. So handhaben wir es schon seit Jahren.

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            #20
            als ich in meiner probezeit bei meinem früheren arbeitgeber für ~1,5 monate ausgefallen bin, habe ich weiterhin mein volles gehalt bekommen. war aber auch nicht in den ersten 4 wochen.

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              #21
              Naja 2 Wochen Krank ist halt eine Hausnummer, wegen einer Grippe oder so fehlst du maximal eine Woche, wenn du frisch bei einem AG bist zwingst dich nach 2 Tage Bettruhe auf die Arbeit..

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                #22
                ja genau, um die anderen anzustecken

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                  #23
                  http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

                  (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
                  (3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

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                    #24
                    Zitat von Asxe
                    ja genau, um die anderen anzustecken
                    Wir wissen nicht mal was er beruflich macht, vielleicht hat er ein einzel Büro oder arbeitet im Lager, man muss auch mal willen zeigen..

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von GeoSCH
                      Zitat von Asxe
                      ja genau, um die anderen anzustecken
                      Wir wissen nicht mal was er beruflich macht, vielleicht hat er ein einzel Büro oder arbeitet im Lager, man muss auch mal willen zeigen..
                      Und wie kannst du dir dann so eine Äußerung erlauben?

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                        #26
                        Zitat von vanCam
                        Zitat von GeoSCH
                        Zitat von Asxe
                        ja genau, um die anderen anzustecken
                        Wir wissen nicht mal was er beruflich macht, vielleicht hat er ein einzel Büro oder arbeitet im Lager, man muss auch mal willen zeigen..
                        Und wie kannst du dir dann so eine Äußerung erlauben?
                        Weil ich sehe, wie oft hier Menschen zufälligerweise oft Mittwochs krank sind ;)
                        2 Wochen Krank ist halt eine Hausnummer, weiß du was das einen Arbeitgeber kostet, vor allem in der Einlernphase..

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                          #27
                          Zitat von slayer
                          http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

                          (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
                          (3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
                          Damit hätten wir das ja geklärt.

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                            #28
                            http://www.aok-business.de/fachtheme...aus-setzungen/

                            ist aok aber da stehen Voraussetzungen habs jetzt nur überflogen

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                              #29
                              Zitat von overkill
                              Zitat von slayer
                              http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

                              (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
                              (3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
                              Damit hätten wir das ja geklärt.
                              Das ist aber genau NICHT mein Fall.

                              Wie gesagt Krankgeld nicht = Krankengeld sonder das was du zitierst ist Lohnfortzahlung (wird aber auch gern Krankengeld genannt).

                              Und Geosch lass es doch einfach bitte okay? Wie du zB wieder auf Mittwoch kommst?

                              E: Den Link hatte ich auch schon gefunden. Leider steht da überhaupt nichts von Fristen drin

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                                #30
                                Wieso trifft das von mir gepostete nicht auf dich zu?
                                Das ist genau dein Fall:
                                1) Krankheit bis zur Dauer von sechs Wochen
                                2) Arbeitsverhältnis < 4 Wochen

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