Zitat von vanCam
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Keine Ankündigung bisher.
Krankengeld erste 4 Wochen des Beschäftigungsverhältnisses
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Ist das dein Ernst? Hat ihm auch keiner unterstellt, kann mich aber auch irren.Zitat von vanCamIst das euer ernst? Was geht euch das an, warum er 2 Wochen gefehlt hat? Hab gehört man sucht sich nicht aus, wann man krank wird. Kann mich aber auch irren.
Das mit den 4 Wochen scheint zu stimmen.
edit: Und bitte nicht gleich den Mettigel auspacken. Es hat ihm NIEMAND unterstellt, er hätte nach zwei Wochen arbeiten erstmal die Sonne auf den Malidven auf gelben Zettel gemacht.Ist ein erkrankter Mitarbeiter schon länger als 4 Wochen im Betrieb beschäftigt, hat er Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Der Arbeitgeber muss bis zu 6 Wochen den Lohn oder das Gehalt weiterzahlen. Als Kleinunternehmer sind Sie hier im Vorteil. Sie erhalten einen Teil des fortgezahlten Gehalts auf Antrag von der Krankenkasse erstattet.
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Everything Black
[quote=myS]Achso, man darf also nicht fragen, weshalb man direkt 2 Wochen fehlt und ob der rm-User (sind eine FamilieZitat von vanCamIst das euer ernst? Was geht euch das an, warum er 2 Wochen gefehlt hat? Hab gehört man sucht sich nicht aus, wann man krank wird. Kann mich aber auch irren.
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Wenn du innerhalb der ersten 28 Tage AU fehlst, hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
D.h. KK muss für diese Zeit zahlen.
Gleiche gilt nach 42 Tagen wegen der gleichen Krankheit innerhalb der letzten 12 Monate. Ab dem 43. Tag übernimmt die KK.
Deswegen am besten immer mit einer andere Diagnose krankschreiben lassen. ;)
Btw. ich arbeite bei uns in der Lohnbuchhaltung. So handhaben wir es schon seit Jahren.
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http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
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Everything Black
Und wie kannst du dir dann so eine Äußerung erlauben?Zitat von GeoSCHWir wissen nicht mal was er beruflich macht, vielleicht hat er ein einzel Büro oder arbeitet im Lager, man muss auch mal willen zeigen..Zitat von Asxeja genau, um die anderen anzustecken
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Weil ich sehe, wie oft hier Menschen zufälligerweise oft Mittwochs krank sind ;)Zitat von vanCamUnd wie kannst du dir dann so eine Äußerung erlauben?Zitat von GeoSCHWir wissen nicht mal was er beruflich macht, vielleicht hat er ein einzel Büro oder arbeitet im Lager, man muss auch mal willen zeigen..Zitat von Asxeja genau, um die anderen anzustecken
2 Wochen Krank ist halt eine Hausnummer, weiß du was das einen Arbeitgeber kostet, vor allem in der Einlernphase..
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Damit hätten wir das ja geklärt.Zitat von slayerhttp://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
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http://www.aok-business.de/fachtheme...aus-setzungen/
ist aok aber da stehen Voraussetzungen habs jetzt nur überflogen
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Had3s
Das ist aber genau NICHT mein Fall.Zitat von overkillDamit hätten wir das ja geklärt.Zitat von slayerhttp://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Wie gesagt Krankgeld nicht = Krankengeld sonder das was du zitierst ist Lohnfortzahlung (wird aber auch gern Krankengeld genannt).
Und Geosch lass es doch einfach bitte okay? Wie du zB wieder auf Mittwoch kommst?
E: Den Link hatte ich auch schon gefunden. Leider steht da überhaupt nichts von Fristen drin
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