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Jura-Elite benötigt: Reparatur einer Kette, die bereits repariert wurde

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    Jura-Elite benötigt: Reparatur einer Kette, die bereits repariert wurde

    Folgendes Szenario:

    Ich kaufte eine Uhrenkette von Händler A.

    Uhrenkette ging an Freundin.

    Freundin lässt Kette fallen, Verschluss geht kaputt.

    Ich gehe mit defekter Uhrenkette zu Goldschmied (der nicht Händler A ist!).

    Goldschmied setzt Kette wieder instand für 20€ am 15.12 zur Abholung. Setzt neuen Messingring zur Halterung ein.

    Kette geht ohne Einwirkung beim ersten Mal tragen wieder kaputt - Ring springt aus der Öse/Halterung.

    Würde jetzt mit ihr und dem Abnahmeschein zum selbigen Goldschmied gehen und eine weitere KOSTENLOSE Reparatur fordern wegen oben geschilderten Sachverhaltes.

    Was ist mein Recht? Was ist nicht mein Recht?

    Ich bedanke mich herzlich.

    Unser aller Juwel und das Kind von Juristen im Spoiler.
    Spoiler: 

    #2
    Deine Freundin scheint die Kette ja sehr zu mögen.

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      #3
      Danke für diese Antwort, random citizen #2!

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        #4
        cool du hast ne fr...ach du bists.

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          #5
          Lol zwei Monate zusammen und er schenkt ihr schon Goldschmuck.

          Ansonsten : http://dejure.org/gesetze/BGB/634.html

          Edit: btw erst Hurenkette gelesen und musste kichern

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            #6
            ist eher zeichen von Gott das du ihr die Kette nicht schneken sollst

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              #7
              Zitat von schN
              Lol zwei Monate zusammen und er schenkt ihr schon Goldschmuck.

              Ansonsten : http://dejure.org/gesetze/BGB/634.html

              Edit: btw erst Hurenkette gelesen und musste kichern
              Besteller bedeutet in dem Fall Auftragsgeber?

              Ich reklamiere ja nicht bei Händler A, sondern beim Goldschmied

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                #8
                is doch alles rechtens. du reklamierst die leistung vom goldschmied, auf der du genauso 2 jahre gewährleistung hast, wie auf die kette beim kauf (in dem fall bei händler a).

                kannst also verlangen, dass es kostenlos neu gemacht wird.

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                  #9
                  Ich würds nicht menschlich regeln und mit ihm vernünftig reden und mal fragen wie das sein kann!

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                    #10
                    Zitat von azn
                    Deine Freundin scheint die Kette ja sehr zu mögen.
                    musste schmunzeln

                    Zitat von schN
                    Lol zwei Monate zusammen und er schenkt ihr schon Goldschmuck.

                    Ansonsten : http://dejure.org/gesetze/BGB/634.html

                    Edit: btw erst Hurenkette gelesen und musste kichern
                    hahahaha

                    ---------------------------------------------
                    Zum Thema:

                    http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewaehrleistung-auf-ein-Ersatzteil-nach-Reparatur---f256564.html

                    Im Werkvertragsrecht gilt für die Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen gem. § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB eine zweijährige Verjährungsfrist. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist in AGB ist grundsätzlich auf einen Zeitraum von einem Jahr möglich. Eine kürzere Verjährungsfrist ist gem. § 309 Nr. 8 b) ff) unzulässig. Sollte eine kürzere Verjährungsfrist in den AGB festgehalten sein, ist die Bestimmung insgesamt unwirksam und es greift die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Voraussetzung für die Geltung der AGB ist allerdings in jedem Fall, dass Sie zuvor von den AGB Kenntnis nehmen konnten. Das heißt, die AGB hätten Ihnen vor Vertragsschluss (bspw. in der Auftragsbestätigung) zugänglich gemacht werden und in den Vertrag einbezogen werden müssen. Selbst wenn also in Ihrer Rechnung ein Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten gewesen wäre, wäre dies nicht ausreichend gewesen.
                    hast also genug zeit um eine nachbessererung zu verlangen.

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                      #11
                      Zitat von keira
                      Zitat von schN
                      Lol zwei Monate zusammen und er schenkt ihr schon Goldschmuck.

                      Ansonsten : http://dejure.org/gesetze/BGB/634.html

                      Edit: btw erst Hurenkette gelesen und musste kichern
                      Besteller bedeutet in dem Fall Auftragsgeber?

                      Ich reklamiere ja nicht bei Händler A, sondern beim Goldschmied
                      Mit dem Händler hast du ja auch einen Kaufvertrag nach §433 BGB geschlossen.
                      Mit dem Goldschmied dann allerdings einen Werkvertrag nach 631 BGB. Aus diesem Werkvertrag kannst du jetzt Mängelrechte nach § 634 BGB gegenüber dem Goldschmied geltend machen. Das was du willst kriegst du dann über §§ 634 Nr.1, 635 im Wege der Nacherfüllung.

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                        #12
                        Schmuck nur bei Verlobung und Hochzeit, spar dein Bafög lieber.

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                          #13
                          Danke Leute :)

                          Hab euch lieb

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                            #14
                            Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 SpastG (Spastengesetz) hast du gar keine Rechte.

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                              #15
                              Hör auf zu trollen keira

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