Folgender Sachverhalt:
Ich habe in meiner aktuellen Wohung einen Internet-Anschluss über die Telefonleitung. Abgenommen ich ziehe jetzt um in eine Wohung wo noch jmd anderes wohnt und in der Wohnung gibt es bereits einen Internet-Anschluss über die Telefonleitung.
Habe ich Sonderkündigungsrecht,weil die Leitung nicht geschaltet werden kann?
E: Die andere Person bleibt dort wohnen und der Inet-Anschluss der anderen Person bleibt bestehen. Und man kann doch nicht 2 Inet-Anschlüsse über eine Telefonleitung schalten.
Ich habe in meiner aktuellen Wohung einen Internet-Anschluss über die Telefonleitung. Abgenommen ich ziehe jetzt um in eine Wohung wo noch jmd anderes wohnt und in der Wohnung gibt es bereits einen Internet-Anschluss über die Telefonleitung.
Habe ich Sonderkündigungsrecht,weil die Leitung nicht geschaltet werden kann?
E: Die andere Person bleibt dort wohnen und der Inet-Anschluss der anderen Person bleibt bestehen. Und man kann doch nicht 2 Inet-Anschlüsse über eine Telefonleitung schalten.
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