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Internet-Vertrag bei Umzug

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    Internet-Vertrag bei Umzug

    Folgender Sachverhalt:
    Ich habe in meiner aktuellen Wohung einen Internet-Anschluss über die Telefonleitung. Abgenommen ich ziehe jetzt um in eine Wohung wo noch jmd anderes wohnt und in der Wohnung gibt es bereits einen Internet-Anschluss über die Telefonleitung.
    Habe ich Sonderkündigungsrecht,weil die Leitung nicht geschaltet werden kann?

    E: Die andere Person bleibt dort wohnen und der Inet-Anschluss der anderen Person bleibt bestehen. Und man kann doch nicht 2 Inet-Anschlüsse über eine Telefonleitung schalten.

    #2
    die leitung kann ja geschaltet werden, warum solte sie das nicht ?

    edit fragt ob du da dann alleine einziehst oder ob derjenige dort wohnen bleibt ?

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      #3
      Tendenziell bist du am Arsch. Du könntest entweder auf Kulanz hoffen oder überlegen, ob du durch Lügen und Tricks irgendwie aus der Sache rauskommst. Konkrete Ideen hab ich da aber keine.

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        #4
        Zitat von CharlieWilson
        Folgender Sachverhalt:
        Ich habe in meiner aktuellen Wohung einen Internet-Anschluss über die Telefonleitung. Abgenommen ich ziehe jetzt um in eine Wohung wo noch jmd anderes wohnt und in der Wohnung gibt es bereits einen Internet-Anschluss über die Telefonleitung.
        Habe ich Sonderkündigungsrecht,weil die Leitung nicht geschaltet werden kann?

        E: Die andere Person bleibt dort wohnen und der Inet-Anschluss der anderen Person bleibt bestehen. Und man kann doch nicht 2 Inet-Anschlüsse über eine Telefonleitung schalten.
        Afaik gilt das Sonderkündigungsrecht nur, wenn am neuen Wohnort kein Internet deines Providers verfügbar ist oder geschaltet werden kann.
        Am sinnvollsten ist es einfach mal dort anzurufen.

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          #5
          es gilt immer sonderkündigungsrecht bei umzug seit ca 3 jahren.

          als meine mum vor 2 jahren umgezogen ist konnte sie die telekom kündigen deswegen.
          obwohl es dort internet gab, sie ist letzendlich nämlich wieder zu der telekom gegangen.

          alles easy :)

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            #6
            Zitat von colu
            es gilt immer sonderkündigungsrecht bei umzug seit ca 3 jahren.
            Dazu hätte ich bitte mal einen Link. Das wäre mir neu.

            (8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
            Quelle? Telekommunikationsgesetz §46 - Absatz 8. Klingt mir bei dir eher nach Halbwissen ;)

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              #7
              ka ob das Kulanz ist, bei Umzug kontne ich meinen Vertrag auch kündigen. Bei meiner Argumentation war die Grundlage, ob ich den Vertrag mitnehmen müsse, weil sich nach Umzug die 2 Jahre mindestvertragslaufzeit automatisch erneuern. Darum konnt ich den Vertrag dann kündigen. Aber hab keine Ahnung, wie die vertragliche Grundlage ist/war

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                #8
                so wie killa es sagt.

                umzug nur wenn der bisherige anbieter an der neuen anschrift nicht liefern kann, alles andere ist kulanz

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                  #9
                  Zitat von me again
                  weil sich nach Umzug die 2 Jahre mindestvertragslaufzeit automatisch erneuern.
                  Dann haben sie dich dabei belogen. Die Vertragslaufzeit ändert sich nicht, wie im TKG beschrieben.

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                    #10
                    Zitat von DerKiLLa
                    Zitat von me again
                    weil sich nach Umzug die 2 Jahre mindestvertragslaufzeit automatisch erneuern.
                    Dann haben sie dich dabei belogen. Die Vertragslaufzeit ändert sich nicht, wie im TKG beschrieben.
                    hab meinen Vertrag nich mehr genau im Kopf, denke du auch nicht. Weiß auch nicht mehr ganz genau, wie es war, aber denke nicht, dass ich "belogen" wurde. immer sachte

                    btw schrieb ich auch nicht, dass sie das so behaupteten, sondern dass es meine Argumentation war. Ich meine mich nur zu erinnern, dass es meine Argumentation war von vornherein. Da muss von deren Seite nicht einmal ein Kommentar zu kommen, wenn die Kündigung einfach akzeptiert wird.

                    Ob die mir das gesagt haben, es so im Vertrag stand oder ich da irgendwie von selber drauf kam mit der Verlängerung der Laufzeit, weiß ich nicht mehr genau. Also kannst du das auch nicht wissen und musst nicht so ein "wurdest belogen" in den Raum stellen.

                    ist auch schon ein paar Jahre her

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                      #11
                      Dann leg ich das Gesetz mal zu meinen Gunsten aus und sage, sie können nicht liefern, da die Leitung belegt ist.

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                        #12
                        Zitat von me again
                        hab meinen Vertrag nich mehr genau im Kopf, denke du auch nicht. Weiß auch nicht mehr ganz genau, wie es war, aber denke nicht, dass ich "belogen" wurde. immer sachte
                        Die Sache ist ganz einfach: Durch einen Umzug darf sich nichts an der Vertragslaufzeit ändern. Wir haben also nun zwei Möglichkeiten:
                        - die Sache hat nichts mit dem Umzug zu tun
                        - sie haben sich dabei gegen das Gesetz geäußert

                        Sie können nicht durch den Umzug die Vertragslaufzeit verändern.

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                          #13
                          durchaus möglich, dass es nicht mit dem Umzug zu tun hat. wie es aus meinem ersten Post ersichtlich ist(da steht sogar, dass ich nicht weiß, wie die vertragliche Grundlage ist -> ob es was damit zu tun hat) und aus meinem zweiten nochmal genauer erklärt ist

                          ist wie gesagt auch ein paar Jahre her. Gesetze können sich auch ändern

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                            #14
                            Zitat von me again
                            durchaus möglich, dass es nicht mit dem Umzug zu tun hat. wie es aus meinem ersten Post ersichtlich ist(da steht sogar, dass ich nicht weiß, wie die vertragliche Grundlage ist -> ob es was damit zu tun hat) und aus meinem zweiten nochmal genauer erklärt ist

                            ist wie gesagt auch ein paar Jahre her. Gesetze können sich auch ändern
                            wurde auch vor paar Jahren geändert 2011 fing bei Telekom zb. die Laufzeit beim Umzug noch von vorne an, wurde dann Ende 2011 Anfang 2012 geändert mein ich

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                              #15
                              Zitat von CharlieWilson
                              Dann leg ich das Gesetz mal zu meinen Gunsten aus und sage, sie können nicht liefern, da die Leitung belegt ist.
                              das wird nicht funktionieren :D

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