könntest eventuell noch fragen, ob du den vertrag für eine gewisse zeit auf eis legen kannst. manche anbieter machen das. ist letztendlich aber auch nur aufschieben eines problems :D
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Keine Ankündigung bisher.
Internet-Vertrag bei Umzug
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Coro -
Und warum genau nicht? Ich nehme mal an, er zieht in ein Mehrfamilienhaus. In den allermeisten Fällen ist es dort ja so, dass vom Verteilerkasten/Telefonanlage im Keller nur jeweils eine Leitung in jede Wohnung geht.Zitat von Rick Jamesdas wird nicht funktionieren :DZitat von CharlieWilsonDann leg ich das Gesetz mal zu meinen Gunsten aus und sage, sie können nicht liefern, da die Leitung belegt ist.
Diese wird jedoch durch den Mitbewohner (?) "blockiert".
Damit kann der Anbieter ihm kein Internetz in seine neue Wohnung liefern, auch wenn sie theoretisch die Anschrift beliefern können.
Ist jetzt halt die Frage, was "verfügbar" bedeutet...
Ich hatte mal einen in gewisser Weise "ähnlichen" Fall - wollte in meiner alten Wohnung Kabel Internet haben - Buchse, Leitung etc war alles da. Dann bei KabelBW Vertrag fertig gemacht etc. pp. und als der Techniker kam hat er festgestellt, dass es irgendein Problem mit der Leitung vom Keller in meine Wohnung gibt. Das zu richten wäre Vermietersache gewesen. Der hatte aber kein Bock und KabelBW ist dann vom Vertrag zurückgetreten weil Kabel Internet in meiner Wohnung "nicht verfügbar" war.
Also eigentlich ein ähnlicher Fall: Internet an der Anschrift eigentlich über KabelBW verfügbar, Vertrag besteht, wegen konkretem Bullshit im Gebäude aber nicht machbar -> gg, Vertrag hinfällig.
/e: War aber 2008, ist also schon 6 Jahre her, kann mittlerweile alles anders sein.
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Coro
Da warst du aber Neukunde und konntest noch einfach zurücktreten. Er scheint ja schon länger in dem Vertrag zu stecken.
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keyc
https://www.dslweb.de/ihr-gutes-recht.php
https://www.dslweb.de/dsl-kuendigung-vertrag-bei-umzug-kuendigen.php
Umzug Sonderkündigung, wenn DSL nicht geschaltet werden kann
oder die alte Leistung nicht erbracht werden kann. Hast du jetzt 16k im neuen ort gehen nur 6k hast du kündigungsrecht.
DSL ist nicht schaltbar bzw als Leistung anzubieten wenn a) einfach kein dsl geht b) jemand anders in der selben wohnung bereits einen DSL anschluss hat, da man eine Wohnung auf grund der letzten meile in 99999& der fälle nur 1 mal schalten kann.
Wenn hier jemand sagt das die Leistung doch angeboten werden kann, obwohl die Leitung durch jemand anders belegt ist, ist das quatsch seit 2012 muss du dann auch dein DSL bekommen, damit du keine Sonderkündigung machen kannst. Es ist nicht dein verschulden wenn in der neuen Wohnung schon jemand einen Vertrag hat, also musst du auch nicht für etwas zahlen was du auch nicht bekommst.
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Coro
das habe ich schon verstanden. es war eher als "als damaliger neukunde HÄTTEST du zurücktreten können, wenn die rumgemurkst hätten dies das" kommentar gedacht.Zitat von Cpt. ObviousLies nochmal. Ich bin nicht zurückgetreten. KabelBW ist "zurückgetreten" da "nicht verfügbar".Zitat von CoroDa warst du aber Neukunde und konntest noch einfach zurücktreten. Er scheint ja schon länger in dem Vertrag zu stecken.
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keyc
Das davor war absolut 100% pro Anbieter und eig ein witz, weil man von fast allen verträgen zurücktreten kann wenn eine seite die leistung im vertrag nicht leifern kann....nur da ging es nicht... war wie gesagt eins der asozialsten gesetzeauslegungen von gerichten...Zitat von overkill@keyc: dann könnte ich mir aber in der neuen theoretisch immer eine gewünschte Leitung schalten lassen und meinem bisherigen Anbieter sagen, dass er nicht schalten kann? Das wär ja schon ziemlich pro Verbraucher.
Es ist aber so, der Anbieter kann dir deine Leistung nicht zur Verfügung stellen, wenn die Leitung besetzt ist. Du kannst ja auch keine zwei Züge zur selben Zeit am selben Ort über das gleiche Gleis laufen lassen...
Das wurde wie gesagt 2012 endlich geändert davor musste man den vollen Vertrag zahlen auch wenn man keinerlei Leistung in Anpsruch nehmen konnte(selbst wenn DSL am Wohnort gar nicht verfügbar war) auf Grund der Technik. Ist auch absolut richtig so, der Anbieter soll seine Leistung liefern, dann liefert man aus Verbraucher auch seine. Alles andere war davor auch hart lächerlich.
Deine neue Leitung sollte nicht über deinen Namen laufen, die Anbieter haben schon möglichkeiten einiges zu Überprüfen, weil meistens läuft es über die Leitung des Anbieters selbst oder über die Telekom, das bedeutet wenn du sowas einfach versuchst wird es wenn der Anbieter nachhackt probleme geben.
Meinen WG Mitbewohner wollten die auch abziehen, DSL schon vorhanden und er wollte in die WG ziehen, Unitymedia wollte ihn erst nicht aus dem Vertrag rauslassen... aber hat auf die Gesetzsänderung verwiesen und dann waren die still... Provider sind Dienstleister die auch wirklich alles nutzen, sogar lügen um an deine kohle zu kommen.
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Nutze den Thread hier einfach mal, weil ich ein ähnliches Problem habe:
Ist schon mal jemand ins Ausland gezogen und hat versucht seinen Internetvertrag zu kündigen? Gilt hier auch die Sonderregelung, dass ich kündigen darf, weil mir Unitymedia kein Internet beim neuen Wohnort bieten kann?
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musst du ins ausland ziehen? oder ziehst du freiwillig ins Ausland? ;-).Zitat von sprudelNutze den Thread hier einfach mal, weil ich ein ähnliches Problem habe:
Ist schon mal jemand ins Ausland gezogen und hat versucht seinen Internetvertrag zu kündigen? Gilt hier auch die Sonderregelung, dass ich kündigen darf, weil mir Unitymedia kein Internet beim neuen Wohnort bieten kann?
Trotzdem lässt dich jeder Anbieter aus Kulanz raus.
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