Rechtsgut Eigentum wurde gefährdet?
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Rechtsfrage: Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit
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Speedy
Wenn Eigentum(eine Sache) unter den Begriff "kein Anderer" fällt, dann kann der Thread geclosed werden, ich zahle das Bußgeld und muss nicht mit Mehrkosten rechnen, falls mein Einspruch abgewiesen wird.Zitat von WortSportRechtsgut Eigentum wurde gefährdet?
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Max ist KhYr0n -
Justus
das wurde hier noch gar nicht wirklich aufgegriffen, aber der geschädigte hat dich tatsächlich gelotst?! und das auch noch gerade weil er im halteverbot stand? und dadurch ist nur dir ein schaden entstanden?
mir schießt da grad extrem viel zu durch den kopf. mal stichpunktartig aufgeführt:
- im lotsen könnte man eine übernahme des unfallrisikos sehen. zumindest bis zu einem gewissen punkt. das folgt aus den sog. 'gefälligkeitsverträgen' die eine haftung nach 241 II bgb begründen. folge: er haftet für deinen schaden, weil er verantwortung übernommen hat und dein vertrauen für sich in anspruch nimmt. das wird auch noch dadurch verstärkt, dass er mit seinem im halteverbot stehenden auto eine gefahrenquelle geschaffen hat, die ihn zum sog. überwachungsgaranten machen und ihm besondere verkehrssicherungspflichten auferlegen. daraus könnte folgen, dass er sogar dazu verpflichtet war, dich zu lotsen und man einen gefälligkeitsvertrag hier gar nicht annehmen muss.
- zeitgleich könnte darin ein verzicht auf den schutz seiner eigenen rechtsgüter zu erblicken sein. bzw. als logische folge von punkt 1 schädigt er sich selbst durch deine hand. selbstschädigung führt aber nicht zu ersatzansprüchen
- darüber hinaus veranlasst er durch sein lotsen deinen ordnungswidrigkeitsverstoß. man muss sich deshalb auch hier fragen, ob der geschehensablauf überhaupt deinem handeln entspringt. hier spielt natürlich auch wieder rein, dass er im halteverbot stand. man muss darüber nachdenken, ob ihr nicht für den ordnungswidrigkeitsverstoß gesamtverantwortlich seid (wenns sowas überhaupt gibt) und demnach sein verursachungsbeitrag als abzugsposten des bußgelds berücksichtigt werden muss.
für mich hilft nur eins: ab zum anwalt.
/edit: hab was zu seiner gefahrenverursachung hinzugefügt.
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Was Justus schreibt klingt soweit sehr schlüssig und ich denke, ein Anwalt könnte dich da rausboxen und eventuell auch erreichen dass der "Lotse" den Schaden an deinem Wagen ersetzen muss.
Die Frage ist halt, über wie viel Euro reden wir hier?
Lohnt sich der Aufwand oder zahlst du einfach und hast deine Ruhe. Kann ja - je nach Schadenshöhe - auch eine valide Option sein.
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Justus
versteh ich nicht. ein guter anwalt regelt den streit erstmal so, dass der mandant selber kaum betroffen wird. das ist sein job. man übergibt ihm den rechtsstreit, um selber damit nichts zu tun zu haben. ansonsten bräuchte man nämlich gar keinen anwalt. anwaltszwang nach § 78 zpo herrscht nur vorm olg und selber muss man kein paragraphenreiter sein, sondern einfach nur vortragen, was man vom herren mit dem hämmerchen möchte. ferner trägt die unterliegende partei die prozesskosten.Zitat von f l e X Q Zfür mich hilft nur eins: geh nicht zum anwalt.
es sei denn, dir ist absolut langweilig, du hast sonst nix wichtigeres in deinem leben zu tun und du hast grad noch ein bisschen geld übrig, das du unbedingt verbrennen möchtest.
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