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Rechtsfrage: Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit

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    Rechtsfrage: Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit

    Das Stadtamt hat mir eine Verwarnung inkl. Bußgeld geschickt.
    Sachverhalt: Ich bin vor ner weile mit meinem Auto an einer Anhängerschlaufe(???diese aus Metall wo man diese Bänder durchzieht) langgeschliffen, weil die Leute vom Anhänger mitten auf der Einfahrt standen und mich einer von denen gelotst hat. Nur an meinem Auto ist ein Schaden enstanden. Von mir aus bin ich Schuld, aber warum muss ich jetzt ein Bußgeld zahlen? in dem Brief wird nur Allgemein auf §24 StVG, §1Abs. 2. §49 StVO; §24 StVG verwiesen.
    Kann ich irgendwie dagegen vorgehen oder ist das alles gerechtfertigt?

    #2
    Hat dich jemand gesehen? Hat einer der Personen das angeziegt und nen schaden gemeldet?
    Anders is das ja nicht zu erklären.

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      #3
      Die Polizei war halt da, von einer Anzeige hab ich nichts mitbekommen, angeblich hat der andere Verkehrsteilnehmer mich angezeigt. Aber er stand halt im Halteverbot, dann will ich wenigstens das er dafür auch blechen muss( sofern er mich denn angezeigt hat).

      Was mich auch richtig ankotzt ist das nicht der genaue Absatz vom § angegeben wird, damit ich wenigstens weiß welcher Absatz gemeint ist...

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        #4
        Wenn die Polizei dich als Unfallverursacher aufnimmt zahlst du das Bußgeld unabhängig davon ob an dem anderen Auto ein Schaden ist oder ob dich jemand anzeigt (ist hierfür nicht nötig). Die Aufnahme der Polizei reicht.

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          #5
          Zitat von EntertheVoid
          Wenn die Polizei dich als Unfallverursacher aufnimmt zahlst du das Bußgeld unabhängig davon ob an dem anderen Auto ein Schaden ist oder ob dich jemand anzeigt (ist hierfür nicht nötig). Die Aufnahme der Polizei reicht.
          Dann würde ich gerne wissen unter welchen § mein Verhalten fällt...

          http://dejure.org/gesetze/StVO/49.html

          hab hier alles durchgeschaut, aber finde dort irgendwie nix...

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            #6
            Guck in deinen Brief rein oder google

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              #7
              Achso ja die verweisen auf das hier:
              (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

              es wurde ja niemand geschädigt gefährdet oder ähnliches. Also ich sehe kein Merkmal das auf den Sachverhalt zutrifft.

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                #8
                bei ner öffentlichen straße zahlste halt bußgeld ...

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                  #9
                  Zitat von Speedy
                  Zitat von EntertheVoid
                  Wenn die Polizei dich als Unfallverursacher aufnimmt zahlst du das Bußgeld unabhängig davon ob an dem anderen Auto ein Schaden ist oder ob dich jemand anzeigt (ist hierfür nicht nötig). Die Aufnahme der Polizei reicht.
                  Dann würde ich gerne wissen unter welchen § mein Verhalten fällt...

                  http://dejure.org/gesetze/StVO/49.html

                  hab hier alles durchgeschaut, aber finde dort irgendwie nix...
                  §1 StVO

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                    #10
                    Wenn ein Schaden an seinem scheiss Anhänger enstanden wäre würde ich das nachvollziehen können. Aber sagt mir bitte welches Merkmal zutrifft aus §1 Absatz 2.
                    Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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                      #11
                      Wenn du einen Unfall verursachst, hast du jemanden gefährdet. Es muss ja nichts passiert sein, die Gefährdung war trotzdem da. So versteh ich das zumindest.

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                        #12
                        Also ich würde mich belästigt fühlen, wenn du meinen Anhänger anschrammst.

                        Ansonsten this:

                        Zitat von qoo
                        Wenn du einen Unfall verursachst, hast du jemanden gefährdet. Es muss ja nichts passiert sein, die Gefährdung war trotzdem da. So versteh ich das zumindest.

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                          #13
                          Zitat von qoo
                          Wenn du einen Unfall verursachst, hast du jemanden gefährdet. Es muss ja nichts passiert sein, die Gefährdung war trotzdem da. So versteh ich das zumindest.
                          In einem Anhänger sitzt aber nunmal "kein Anderer" also kann ich den nicht gefährdet haben.

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                            #14
                            Zitat von ePenis
                            Also ich würde mich belästigt fühlen, wenn du meinen Anhänger anschrammst.

                            Ansonsten this:

                            Zitat von qoo
                            Wenn du einen Unfall verursachst, hast du jemanden gefährdet. Es muss ja nichts passiert sein, die Gefährdung war trotzdem da. So versteh ich das zumindest.
                            Als Belästigung bezeichnet man im weitesten Sinne das nachhaltige Einwirken eines oder mehrerer Subjekte (z. B. einer Person) oder Objekte (einer Sache) auf ein oder mehrere Subjekte (z. B. der Zielperson), wobei grundsätzlich entscheidend ist, dass es vom Opfer als beeinträchtigend oder schädigend wahrgenommen wird.

                            Das trifft einfach alles nicht zu...

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                              #15
                              Junge um dir die Sache nochmal deutlich zu machen, das Ordnungsamt gibt einen fick darauf ob da wirklich eine Gefahr bestand. Die versenden den Brief nachdem die Polizei es an sie gemeldet hat. Du kannst nun nochmal deinen Brief lesen und wirst merken, dass dort steht wie du Einspruch dagegen einlegen kannst und was du tun musst. Hier darüber zu diskutieren ob der § auf dich Zutrifft bringt dir nichts.

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