Hi rm,
ich erhoffe mir die Einschätzung fachlich besser gebildeter Mitglieder bezüglich einer Rechtsangelegenheit.
Zwar habe ich bereits einen Termin mit der Rechtsberatung meiner Uni vereinbart, leider findet dieser aber erst in zwei Wochen statt und ich würde mich gerne bereits vorher weiter informieren, was meine Möglichkeiten sind.
Zur Sache:
Mein parkendes Auto wurde vor 4 Wochen angefahren.
Der Unfallverursacher ist geflüchtet.
Glücklicherweise hat ein Zeuge die Situation beobachtet und mir einen Zettel am Scheibenwischer hinterlassen, auf dem das Kennzeichen des vermeindlichen Unfallfahrzeugs, sowie die Telefonnummer von sich vermerkt waren.
Ich habe den Zettel zwei Tage nach dem eigentlichen Vorfall gefunden und nach telefonischer Absprache mit dem Zeugen, der mir den Unfallhergang plausibel schildern konnte und sich auch bereit erklärt hat eine Aussage zu tätigen, noch am gleichen Tag bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Hierfür wurde der Schaden von einem Beamten vermessen und fotografiert.
Leider befanden sich keine Lackspuren der Gegenseite an meinem Auto.
Eine Abfrage bei der Zulassungsstelle durch den Polizisten bestätigte jedoch, dass das vermerkte Kennzeichen mit dem beschriebenen Automodell und der wahrgenommenen Farbe übereinstimmen.
Der Polizist schätzte den Schaden an meinem Auto im hohen dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich ein.
Drei Wochen lang passierte nichts, bis ich wiederholt von einer Nummer aus dem betroffenen Zulassungskreis angerufen wurde.
Die Anrufe habe ich ignoriert, da ich niemanden aus der Gegend kenne und generell skeptisch bei unbekannten Nummern bin.
Heute habe ich einen Anruf der örtlichen Polizei erhalten, die mir sagte, dass sie die Sache nun an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, sie jedoch keinen Zusammenhang zwischen dem vermeindlichen Unfallfahrzeug und meinem Schaden sehen.
Das beschuldigte Fahrzeug hätte zwar an vielen Stellen Schäden, darunter auch an der Stelle, die für meinen Fall relevant sei, jedoch nicht auf der gleichen Höhe wie an meinem Fahrzeug.
Mir wurde eine Höhendifferenz von circa 3-5cm genannt.
Auf meine Nachfrage, wie es nun weiterginge, wurde mir gesagt, dass die Staatsanwaltschaft unabhängig von der Polizei die Situation abermals bewerte und mir dann ihren Entschluss mitteile.
Wenn ich damit nicht einverstanden sei, könne ich einen Gutachter bestellen, der die Sache abermals begutachten und wohlmöglich zu einem anderen Ergebnis kommen könnte.
Jedoch müsste ich in Vorkasse treten und die Angelegenheit gegebenenfalls mit meiner Versicherung klären.
Erst wenn der Gegenseite die Schuld nachgewiesen sei, könnte ich die Kosten auf deren Versicherung abwälzen.
Was mich stutzig werden lässt, sind mehrere Aspekte.
Darf meine bei der Polizei für Rücksprachen hinterlegte Telefonnummer ohne meine Zustimmung an die beschuldigte Partei weitergereicht werden?
Mich hat es auf jeden Fall äußerst irritiert, dass ich Anrufe aus dem Ort des vermeintlichen Unfallflüchtigen erhalten habe, obwohl meine Telefonnummer nur Familie, Freunden und eben der Polizei bekannt ist.
Zwischen dem Unfall und der Aufnahme der Anzeige vergingen zwei Tage.
Danach hat es offensichtlich noch einmal einige Tage/Wochen gedauert, bis sich die zuständige Polizei vor Ort das beschuldigte Fahrzeug angesehen hat.
Es wurde scheinbar eine Sichtkontrolle am beschuldigten Fahrzeug vorgenommen und Fotos gemacht.
Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass sich ein Unfallflüchtiger umgehend darum kümmert, dass der Schaden an seinem Auto behoben/verändert wird, so dass man ihm nichts nachweisen kann.
Zeit genug scheint vorhanden gewesen zu sein und auf meine Nachfrage, ob dies nicht möglich wäre, wurde mir gesagt, dass "auf den Fotos" eine nachträgliche Veränderung deutlich erkennbar und nicht der Fall wäre.
Dieser Aussage kann ich nur bedingt folgen, schließlich sollte es einem Fachbetrieb doch möglich sein einen solchen Schaden, wohlmöglich ohne große Verletzung des Lacks der Gegenseite, komplett zu beheben?
Ist es die Praxis, dass man nicht auch die Lackschichtdicke misst um zu kontrollieren, dass an dieser Stelle nicht nachgeholfen wurde?
Ich habe mein Fahrzeug zwischenzeitlich genau an die Stelle geparkt, an der es zum Unfallzeitpunkt stand.
Es wurde mir wie gesagt mitgeteilt, dass die Polizei keinen Zusammenhang feststellen kann, da der Schaden an meinem Auto 3-5cm niedriger liegen würde als am Auto der Gegenseite.
Dazu sei der Schaden am Auto der Gegenseite größer/länger als an meinem Fahrzeug.
So wie mein Auto nun jedoch am zum Bordstein abfallenden Straßenrand steht, federt die Fahrzeughälfte, die am Bordstein steht, ein und die zur Straßenseite zeigende Fahrzeughälfte aus.
Mein Zollstock zeigt genau 4cm mehr Bodenfreiheit als es auf ebener Fahrbahn der Fall wäre.
Wie der größere Schaden am anderen Fahrzeug zu erklären ist, ist mir ehrlich gesagt relativ egal.
Scheinbar scheint der Fahrer ja an allen Fahrzeugkanten mit großer Regelmäßigkeit anzuecken.
Wichtig war mir nur zu zeigen, dass der Schaden an meinem Auto sehr wohl mit dem Schaden am Fahrzeug der Gegenseite übereinstimmen kann.
Ich habe nach diesem Versuch also nochmals bei der Polizei angerufen und gefragt, ob diese örtliche Gegebenheit berücksichtigt wurde.
Mir wurde geantwortet, dass das Gefälle einer Straße in der Regel unerheblich sei (und, so schlussfolgere ich, der Tatort nicht begangen und die darauß resultierenden Eigenarten nicht berücksichtigt wurden).
Ohnehin sei man nun nicht mehr zuständig und die Staatsanwaltschaft kümmere sich darum.
Außerdem bliebe mir ja noch immer die Möglichkeit einen Gutachter zu bestellen.
Es wurde mir zumindest mündlich zugesichert, dass man der Staatsanwaltschaft meinen Hinweis bezüglich des Fahrbahngefälles weiterleiten würde.
Mich ärgert das Ganze dennoch ungemein.
Ich sehe keinen Grund, weshalb der Zeuge jemanden grundlos beschuldigen sollte.
Ich bin der Geschädigte und habe den Unfall nicht beobachtet, habe aber das Gefühl, dass die Polizei unsauber ermittelt, die Sache an die Anwaltschaft abschiebt und somit meine berechtigten Interessen als Geschädigter nicht ausreichend vertritt.
Wenn ich einen Gutachter bestelle und es schlecht läuft, bleibe ich nicht nur auf den Unfallkosten, sondern auch auf denen für den Gutachter sitzen.
Am schlimmsten ist jedoch, dass der Unfallflüchtige ungeschädigt davon kommt und das obwohl er nicht nur einen Sachschaden verursacht, sondern obendrein eine Straftat begangen hat.
Ich habe Bedenken, dass die Anwaltschaft, genau wie die Polizei, mich nicht über den Stand des Verfahrens informiert und zu einem Endergebnis kommt, das wohlmöglich fehlerhaft ist und mir anschließend nur noch der Weg über einen Gutachter bleibt, der einerseits vermeidbar, andererseits aus Kostengründen für mich abschrecken ist.
Nun würde ich gerne wissen, ob mir noch weitere Mittel zur Verfügung stehen, mit denen ich mit mehr Nachdruck eine bessere Ermittlung erreichen kann, denn ich bin mir sicher, dass "meinem Zeugen" und mir in diesem Fall Recht gegeben wird.
Vielen Dank
ich erhoffe mir die Einschätzung fachlich besser gebildeter Mitglieder bezüglich einer Rechtsangelegenheit.
Zwar habe ich bereits einen Termin mit der Rechtsberatung meiner Uni vereinbart, leider findet dieser aber erst in zwei Wochen statt und ich würde mich gerne bereits vorher weiter informieren, was meine Möglichkeiten sind.
Zur Sache:
Mein parkendes Auto wurde vor 4 Wochen angefahren.
Der Unfallverursacher ist geflüchtet.
Glücklicherweise hat ein Zeuge die Situation beobachtet und mir einen Zettel am Scheibenwischer hinterlassen, auf dem das Kennzeichen des vermeindlichen Unfallfahrzeugs, sowie die Telefonnummer von sich vermerkt waren.
Ich habe den Zettel zwei Tage nach dem eigentlichen Vorfall gefunden und nach telefonischer Absprache mit dem Zeugen, der mir den Unfallhergang plausibel schildern konnte und sich auch bereit erklärt hat eine Aussage zu tätigen, noch am gleichen Tag bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Hierfür wurde der Schaden von einem Beamten vermessen und fotografiert.
Leider befanden sich keine Lackspuren der Gegenseite an meinem Auto.
Eine Abfrage bei der Zulassungsstelle durch den Polizisten bestätigte jedoch, dass das vermerkte Kennzeichen mit dem beschriebenen Automodell und der wahrgenommenen Farbe übereinstimmen.
Der Polizist schätzte den Schaden an meinem Auto im hohen dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich ein.
Drei Wochen lang passierte nichts, bis ich wiederholt von einer Nummer aus dem betroffenen Zulassungskreis angerufen wurde.
Die Anrufe habe ich ignoriert, da ich niemanden aus der Gegend kenne und generell skeptisch bei unbekannten Nummern bin.
Heute habe ich einen Anruf der örtlichen Polizei erhalten, die mir sagte, dass sie die Sache nun an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, sie jedoch keinen Zusammenhang zwischen dem vermeindlichen Unfallfahrzeug und meinem Schaden sehen.
Das beschuldigte Fahrzeug hätte zwar an vielen Stellen Schäden, darunter auch an der Stelle, die für meinen Fall relevant sei, jedoch nicht auf der gleichen Höhe wie an meinem Fahrzeug.
Mir wurde eine Höhendifferenz von circa 3-5cm genannt.
Auf meine Nachfrage, wie es nun weiterginge, wurde mir gesagt, dass die Staatsanwaltschaft unabhängig von der Polizei die Situation abermals bewerte und mir dann ihren Entschluss mitteile.
Wenn ich damit nicht einverstanden sei, könne ich einen Gutachter bestellen, der die Sache abermals begutachten und wohlmöglich zu einem anderen Ergebnis kommen könnte.
Jedoch müsste ich in Vorkasse treten und die Angelegenheit gegebenenfalls mit meiner Versicherung klären.
Erst wenn der Gegenseite die Schuld nachgewiesen sei, könnte ich die Kosten auf deren Versicherung abwälzen.
Was mich stutzig werden lässt, sind mehrere Aspekte.
Darf meine bei der Polizei für Rücksprachen hinterlegte Telefonnummer ohne meine Zustimmung an die beschuldigte Partei weitergereicht werden?
Mich hat es auf jeden Fall äußerst irritiert, dass ich Anrufe aus dem Ort des vermeintlichen Unfallflüchtigen erhalten habe, obwohl meine Telefonnummer nur Familie, Freunden und eben der Polizei bekannt ist.
Zwischen dem Unfall und der Aufnahme der Anzeige vergingen zwei Tage.
Danach hat es offensichtlich noch einmal einige Tage/Wochen gedauert, bis sich die zuständige Polizei vor Ort das beschuldigte Fahrzeug angesehen hat.
Es wurde scheinbar eine Sichtkontrolle am beschuldigten Fahrzeug vorgenommen und Fotos gemacht.
Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass sich ein Unfallflüchtiger umgehend darum kümmert, dass der Schaden an seinem Auto behoben/verändert wird, so dass man ihm nichts nachweisen kann.
Zeit genug scheint vorhanden gewesen zu sein und auf meine Nachfrage, ob dies nicht möglich wäre, wurde mir gesagt, dass "auf den Fotos" eine nachträgliche Veränderung deutlich erkennbar und nicht der Fall wäre.
Dieser Aussage kann ich nur bedingt folgen, schließlich sollte es einem Fachbetrieb doch möglich sein einen solchen Schaden, wohlmöglich ohne große Verletzung des Lacks der Gegenseite, komplett zu beheben?
Ist es die Praxis, dass man nicht auch die Lackschichtdicke misst um zu kontrollieren, dass an dieser Stelle nicht nachgeholfen wurde?
Ich habe mein Fahrzeug zwischenzeitlich genau an die Stelle geparkt, an der es zum Unfallzeitpunkt stand.
Es wurde mir wie gesagt mitgeteilt, dass die Polizei keinen Zusammenhang feststellen kann, da der Schaden an meinem Auto 3-5cm niedriger liegen würde als am Auto der Gegenseite.
Dazu sei der Schaden am Auto der Gegenseite größer/länger als an meinem Fahrzeug.
So wie mein Auto nun jedoch am zum Bordstein abfallenden Straßenrand steht, federt die Fahrzeughälfte, die am Bordstein steht, ein und die zur Straßenseite zeigende Fahrzeughälfte aus.
Mein Zollstock zeigt genau 4cm mehr Bodenfreiheit als es auf ebener Fahrbahn der Fall wäre.
Wie der größere Schaden am anderen Fahrzeug zu erklären ist, ist mir ehrlich gesagt relativ egal.
Scheinbar scheint der Fahrer ja an allen Fahrzeugkanten mit großer Regelmäßigkeit anzuecken.
Wichtig war mir nur zu zeigen, dass der Schaden an meinem Auto sehr wohl mit dem Schaden am Fahrzeug der Gegenseite übereinstimmen kann.
Ich habe nach diesem Versuch also nochmals bei der Polizei angerufen und gefragt, ob diese örtliche Gegebenheit berücksichtigt wurde.
Mir wurde geantwortet, dass das Gefälle einer Straße in der Regel unerheblich sei (und, so schlussfolgere ich, der Tatort nicht begangen und die darauß resultierenden Eigenarten nicht berücksichtigt wurden).
Ohnehin sei man nun nicht mehr zuständig und die Staatsanwaltschaft kümmere sich darum.
Außerdem bliebe mir ja noch immer die Möglichkeit einen Gutachter zu bestellen.
Es wurde mir zumindest mündlich zugesichert, dass man der Staatsanwaltschaft meinen Hinweis bezüglich des Fahrbahngefälles weiterleiten würde.
Mich ärgert das Ganze dennoch ungemein.
Ich sehe keinen Grund, weshalb der Zeuge jemanden grundlos beschuldigen sollte.
Ich bin der Geschädigte und habe den Unfall nicht beobachtet, habe aber das Gefühl, dass die Polizei unsauber ermittelt, die Sache an die Anwaltschaft abschiebt und somit meine berechtigten Interessen als Geschädigter nicht ausreichend vertritt.
Wenn ich einen Gutachter bestelle und es schlecht läuft, bleibe ich nicht nur auf den Unfallkosten, sondern auch auf denen für den Gutachter sitzen.
Am schlimmsten ist jedoch, dass der Unfallflüchtige ungeschädigt davon kommt und das obwohl er nicht nur einen Sachschaden verursacht, sondern obendrein eine Straftat begangen hat.
Ich habe Bedenken, dass die Anwaltschaft, genau wie die Polizei, mich nicht über den Stand des Verfahrens informiert und zu einem Endergebnis kommt, das wohlmöglich fehlerhaft ist und mir anschließend nur noch der Weg über einen Gutachter bleibt, der einerseits vermeidbar, andererseits aus Kostengründen für mich abschrecken ist.
Nun würde ich gerne wissen, ob mir noch weitere Mittel zur Verfügung stehen, mit denen ich mit mehr Nachdruck eine bessere Ermittlung erreichen kann, denn ich bin mir sicher, dass "meinem Zeugen" und mir in diesem Fall Recht gegeben wird.
Vielen Dank
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