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    #16
    Zitat von Zedd
    Was hat hier Wettbewerbsrecht mit regelmäßigen Verkäufen als "privater" Verkäufer zu tun?

    Ich verstehe unter dem Wettbewerbsrecht das hier:
    Wer als gewerblicher Verkäufer gegen die Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder gegen bestimmte wettbewerbsrechtliche Neben- und Spezialgesetze (z.B. Buchpreisbindungsgesetz, Preisangabenverordnung, Verpackungsverordnung) verstößt, kann von Dritten - das sind vor allem Mitbewerber wie auch anerkannte Wirtschafts- und Verbraucherverbände - durch die sog. Abmahnung auf Beseitigung und Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens in Anspruch genommen werden.

    Es geht hier zuallererst um die gewerbliche Tätigkeit, wenn die nicht besteht, kommt man gar erst nicht in den Bereich "Wettbewerbsrecht" rein.
    Da mahnt dich aber niemand ab.
    Wenn das Finanzamt das mitbekommt, dann gibt es natürlich Stress (evtl. noch in Sachen Versicherungen, Sozialshizzle).

    Abmahnungen sind ein Instrument des Wettbewerbsrechts. Das Finanzamt oder "der Staat" schicken ja keine Abmahnungen. Das sind Konkurrenten (die sich an die Regeln halten und deshalb höhere Kosten haben) und deren Anwälte oder direkt Anwälte, die das entsprechend missbrauchen und das als Geschäftsmodell entdeckt haben.

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      #17
      der te müsste mal ne genauere beschreibung seines vorhaben posten, dass wir besser urteilen können wobei ich mich bis jetzt zedd anschließe

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        #18
        Zitat von JeffIchHeisseJeff
        Zitat von Zedd
        Was hat hier Wettbewerbsrecht mit regelmäßigen Verkäufen als "privater" Verkäufer zu tun?

        Ich verstehe unter dem Wettbewerbsrecht das hier:
        Wer als gewerblicher Verkäufer gegen die Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder gegen bestimmte wettbewerbsrechtliche Neben- und Spezialgesetze (z.B. Buchpreisbindungsgesetz, Preisangabenverordnung, Verpackungsverordnung) verstößt, kann von Dritten - das sind vor allem Mitbewerber wie auch anerkannte Wirtschafts- und Verbraucherverbände - durch die sog. Abmahnung auf Beseitigung und Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens in Anspruch genommen werden.

        Es geht hier zuallererst um die gewerbliche Tätigkeit, wenn die nicht besteht, kommt man gar erst nicht in den Bereich "Wettbewerbsrecht" rein.
        Da mahnt dich aber niemand ab.
        Wenn das Finanzamt das mitbekommt, dann gibt es natürlich Stress (evtl. noch in Sachen Versicherungen, Sozialshizzle).

        Abmahnungen sind ein Instrument des Wettbewerbsrechts. Das Finanzamt oder "der Staat" schicken ja keine Abmahnungen. Das sind Konkurrenten (die sich an die Regeln halten und deshalb höhere Kosten haben) und deren Anwälte oder direkt Anwälte, die das entsprechend missbrauchen und das als Geschäftsmodell entdeckt haben.
        Das ist schon klar. Aber eBay mahnt nur eine Privatperson ab, wenn er sich irrtümlicherweise/vorsätzlich als privater Verkäufer angemeldet hat obwohl er, rechtlich gesehen, tatsächlich gewerblicher Verkäufer ist und bei der Darstellung des Angebots einen rechtlichen Fehler gemacht hat. Das alles basiert auf der Grundlage oder der Annahme, dass der Verkäufer ein Unternehmer ist und die dazugehörigen Voraussetzungen erfüllt.

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          #19
          Mir geht es darum, ob hier bereits mal jemand eine Abmahnung deswegen erhalten hat, weil er immer mal wieder verschiedenste Sachen als privater Verkäufer bei ebay verkauft hat (eben altes Zeug, das aussortiert und nicht mehr gebraucht wird o.ä.). Ich weiß, dass es nicht nötig ist, zwingend einen hohen Gewinn zu erzielen, um tatsächlich als "gewerblich" eingestuft zu werden. Es reicht wohl auch, wenn man alle paar Wochen irgendwelchen Kram verkauft, auch wenn man dafür nur ein paar Euros kassiert.

          Man erhält diese Abmahnung dann ja deswegen, weil man zwar als privater VK angemeldet ist, tatsächlich aber als gewerblicher VK agiert. Durch diesen Umstand ist man im Wettbewerb mit den anderen gewerblichen VKs, die einen dann abmahnen können, weil man sich nicht an die Pflichten gehalten hat, die ein Unternehmen eben zu erfüllen hat.

          @ tzzz: Du warst ja aber wohl bereits als gewerblicher VK registriert, nehme ich an.

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            #20
            ne noch nicht, aba verkaufe nur kn0ch3n für hund3 :3

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              #21
              Zitat von Zedd
              Zitat von JeffIchHeisseJeff
              Zitat von Zedd
              Was hat hier Wettbewerbsrecht mit regelmäßigen Verkäufen als "privater" Verkäufer zu tun?

              Ich verstehe unter dem Wettbewerbsrecht das hier:
              Wer als gewerblicher Verkäufer gegen die Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder gegen bestimmte wettbewerbsrechtliche Neben- und Spezialgesetze (z.B. Buchpreisbindungsgesetz, Preisangabenverordnung, Verpackungsverordnung) verstößt, kann von Dritten - das sind vor allem Mitbewerber wie auch anerkannte Wirtschafts- und Verbraucherverbände - durch die sog. Abmahnung auf Beseitigung und Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens in Anspruch genommen werden.

              Es geht hier zuallererst um die gewerbliche Tätigkeit, wenn die nicht besteht, kommt man gar erst nicht in den Bereich "Wettbewerbsrecht" rein.
              Da mahnt dich aber niemand ab.
              Wenn das Finanzamt das mitbekommt, dann gibt es natürlich Stress (evtl. noch in Sachen Versicherungen, Sozialshizzle).

              Abmahnungen sind ein Instrument des Wettbewerbsrechts. Das Finanzamt oder "der Staat" schicken ja keine Abmahnungen. Das sind Konkurrenten (die sich an die Regeln halten und deshalb höhere Kosten haben) und deren Anwälte oder direkt Anwälte, die das entsprechend missbrauchen und das als Geschäftsmodell entdeckt haben.
              Das ist schon klar. Aber eBay mahnt nur eine Privatperson ab, wenn er sich irrtümlicherweise/vorsätzlich als privater Verkäufer angemeldet hat obwohl er, rechtlich gesehen, tatsächlich gewerblicher Verkäufer ist und bei der Darstellung des Angebots einen rechtlichen Fehler gemacht hat. Das alles basiert auf der Grundlage oder der Annahme, dass der Verkäufer ein Unternehmer ist und die dazugehörigen Voraussetzungen erfüllt.
              (Mit) Wettbewerber mahnen ab. Deshalb gilt auch nicht der Unternehmerbegriff aus dem Steuerrecht, wenn er auch gleich sein mag(?), sondern aus dem UWG (iVm BGB mWn) daher ist es mMn falsch hier das UStG zu zitieren.

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