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Schon jemand bei ebay abgemahnt worden?

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    Schon jemand bei ebay abgemahnt worden?

    Yo,

    wollte mal nachfragen, ob jemand von euch durch Verkäufe bei ebay schon eine Abmahnung erhalten hat, weil er als privater VK angemeldet ist, aber eigentlich als gewerblicher VK handelt?

    Leider wissen die wenigsten, dass man bereits bei regelmäßigen Verkäufen ein Gewerbe betreibt.

    Hat hier jemand schon diese negative Erfahrung erleben müssen? Ich weiß leider nicht, wie groß das Risiko nun tatsächlich ist, dass man abgemahnt wird, aber ich überlege nun, dort nicht mehr zu verkaufen, da bei den Abmahnungen i.d.R. nicht gerade wenig gefordert wird.

    #2
    womit dealst du denn und in welchem umfang?

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      #3
      Zitat von dr. trolololo
      Yo,

      wollte mal nachfragen, ob jemand von euch durch Verkäufe bei ebay schon eine Abmahnung erhalten hat, weil er als privater VK angemeldet ist, aber eigentlich als gewerblicher VK handelt?

      Leider wissen die wenigsten, dass man bereits bei regelmäßigen Verkäufen ein Gewerbe betreibt.

      Hat hier jemand schon diese negative Erfahrung erleben müssen? Ich weiß leider nicht, wie groß das Risiko nun tatsächlich ist, dass man abgemahnt wird, aber ich überlege nun, dort nicht mehr zu verkaufen, da bei den Abmahnungen i.d.R. nicht gerade wenig gefordert wird.
      Ist eigentlich seit Jahren bekannt und ging auch gut in den Medien rum....
      Würde mir eher Gedanken darum machen, dass das nicht an die Behörden weitergereicht wird.

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        #4
        [quote=NeedHelp]
        Zitat von dr. trolololo
        Ist eigentlich seit Jahren bekannt und ging auch gut in den Medien rum....
        Würde mir eher Gedanken darum machen, dass das nicht an die Behörden weitergereicht wird.
        Sollte man meinen, aber schaut man sich die Verkäufer bei ebay mal alle an, dann sieht man fast überall private, die eigentlich gewerbliche sein müssten und somit ein Abmahn-Risiko eingehen.

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          #5
          hatten das thema heute in ner vorlesung :D

          gab schon fälle da hatte jemand aus einem nachlass 142 mäntel vertickt und ne 5-stellige summe eingenommen wurde aber nicht als unternehmer gewertet, andererseits gab es schon fälle in denen jemand alle 11 monate autos vertickt hat die er von seinem arbeitgeber ermäßigt kaufen konnte. allein das vorhaben nachhaltig wiederholt einnahmen zu generieren kann da schon probleme bereiten. generell die 3 vorraussetzungen:

          -selbstständig nicht weisungsgebunden
          -nachhaltig
          -absicht gewinne zu erzielen

          kommt also auf den konkreten fall an

          http://dejure.org/gesetze/UStG/2.html

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            #6
            Die Sache mit Ebay ist etwas komplizierter und muss von Verkäufer zu Verkäufer immer beurteilt werden.
            Grundsätzlich gilt aber, das hier:
            "Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb" §15 Abs. 2 EStG bzw. §2 UStG
            Wenn diese Punkte zutreffen, übt der private Verkäufer eine gewerbliche Tätigkeit aus und müsste die Einnahmen versteuern.

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              #7
              danke für die "neuen" informationen zedd wurde noch gar nicht geposted

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                #8
                ich wurde als gewerblicher vor 1-2 jahren abgemahnt auf ebay. streitsumme waren iwie 13k wegen paar fehlern in rechtstexten. die abmahnung war sogar berechtigt, weil ich einfach einen anderen text übernommen habe und mich nicht wirklich damit beschäftigt habe am anfang.

                naja, habe dann alles gefixed und dem gegnerischen anwalt versichert, dass das nie wieder vorkommen wird und anstatt 900€ einfach nur 200€ überwiesen und noch ein wenig argumentiert und "armer student" usw. . hat sich nie wieder gemeldet.

                ich bin mir relativ sicher, dass es bei so ebay gedöns nie zu einem größeren verfahren kommen wird, zumindest unter kleingewerbetreibenden, da es sich für beide seiten nicht lohnt und die rechtslage nicht unbedingt sicher ist.

                nun zum thema: melde ein gewerbe an, google dir die rechtstexte und abfahrt. ebay ist sehr einfaches geld, wenn man die sache mal am laufen hat.

                und ja, du wirst von 100 seiten abgemahnt werden, wenn du als nichtgewerblicher auch nur den anschein erwechst gewerblich zu handeln (dh. alles über 5-10 artikel im monat), das ist masche auf ebay und wird seit jahren so gemacht. ich habs ja selber erlebt, die abmahnung kam schon nach paar wochen rein, nachdem ich begonnen habe. :D

                gewerbe anmelden und aktuelle rechtstexte googlen und $$$ einstreichen. wenn nicht bezahlst du je nach anwalt 200+€ "lehrgeld".

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                  #9
                  Zitat von Zedd
                  Die Sache mit Ebay ist etwas komplizierter und muss von Verkäufer zu Verkäufer immer beurteilt werden.
                  Grundsätzlich gilt aber, das hier:
                  "Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb" §15 Abs. 2 EStG bzw. §2 UStG
                  Wenn diese Punkte zutreffen, übt der private Verkäufer eine gewerbliche Tätigkeit aus und müsste die Einnahmen versteuern.
                  Wenn es nur um die Steuer gehen würde... Das ist "Privatsache" und interessiert höchstens das Finanzamt.

                  Viel mehr geht es um das Fernabsatzgesetz, Gewährleistung, AGB, Verpackungsverordnung (größter Scheiß der Welt). Abgemahnt wird man ja in der Regel wegen Wettbewerbsverletzung. Gewerbliche Händler müssen bei eBay nämlich mittlerweile auf ziemlich viel achten, Service anbieten und Geld investieren, während privater Händler chillig die 10% Gebühren überweisen und sonst keinerlei besondere Verpflichtung haben. Sie sparen also bares Geld und können i.d.R. Waren günstiger anbieten.

                  Amazon wird übrigens immer beliebter bei Gewerbetreibenden, werde wohl demnächst auch anfangen, Amazon erstmal "nebenbei" laufen zu haben und immer mehr umzusteigen... Wie man bei eBay und PayPal schon als Verkäufer wegen diesem total bescheuerten Käuferschutz in die Röhre guckt, wenn man nicht alles unter Zeugen verpackt und verfolgbar (=Einschreiben oder Paket, beides teuer) verschickt...

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                    #10
                    Zitat von Zuckerjunge
                    danke für die "neuen" informationen zedd wurde noch gar nicht geposted
                    Ganz schön flapsig dafür, dass deine "neue" Information mit der Frage nichts zu tun hat. Denn wer kennt sie nicht, die Abmahnungen vom örtlichrn Finanzamt..

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Zuckerjunge
                      hatten das thema heute in ner vorlesung :D

                      gab schon fälle da hatte jemand aus einem nachlass 142 mäntel vertickt und ne 5-stellige summe eingenommen wurde aber nicht als unternehmer gewertet, andererseits gab es schon fälle in denen jemand alle 11 monate autos vertickt hat die er von seinem arbeitgeber ermäßigt kaufen konnte. allein das vorhaben nachhaltig wiederholt einnahmen zu generieren kann da schon probleme bereiten. generell die 3 vorraussetzungen:

                      -selbstständig nicht weisungsgebunden
                      -nachhaltig
                      -absicht gewinne zu erzielen

                      kommt also auf den konkreten fall an

                      http://dejure.org/gesetze/UStG/2.html
                      Dann war der Besuch zumindest bei dir wohl eher fruchtlos...

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                        #12
                        Bundesfinanzhof > Finanzamt meint dieses dazu:

                        http://lexetius.com/2012,1687

                        Kommentar


                          #13
                          Es geht hier um Abmahnungen eines Wettbewerbers und deshalb höchstens sehr eingeschränkt um Steuerrecht. Da bringen dir auch 100 Urteile nichts, wenn du an falscher Stelle suchst.
                          MWn verweist 2 UWG auf den Unternehmerbegriff in 14 BGB.

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                            #14
                            Zitat von Zuckerjunge
                            Bundesfinanzhof > Finanzamt meint dieses dazu:

                            http://lexetius.com/2012,1687
                            Da ich kein Unmensch bin...

                            Du führst Einzelfälle auf, die sich auf die Umsatzsteuer beziehen, lieferst auch die richtige Norm. Bringst dann aber ein Prüfungsschema das nicht zu §2 UStG passt (es passt im übrigen auch zu keiner Definition des Gewerbebetriebs bzw. der gewerblichen Handlung).
                            Abgesehen davon dürfte die USt hier das geringste Problem darstellen, ebenso wie die Behandlung nach EStG sowie uU nach GewStG.
                            Dem TE kommt es offensichtlich auf Problem im Bereich des Wettbewerbsrechts an, Beispiele hat #9 ja bereits genannt.

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                              #15
                              Was hat hier Wettbewerbsrecht mit regelmäßigen Verkäufen als "privater" Verkäufer zu tun?

                              Ich verstehe unter dem Wettbewerbsrecht das hier:
                              Wer als gewerblicher Verkäufer gegen die Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder gegen bestimmte wettbewerbsrechtliche Neben- und Spezialgesetze (z.B. Buchpreisbindungsgesetz, Preisangabenverordnung, Verpackungsverordnung) verstößt, kann von Dritten - das sind vor allem Mitbewerber wie auch anerkannte Wirtschafts- und Verbraucherverbände - durch die sog. Abmahnung auf Beseitigung und Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens in Anspruch genommen werden.

                              Es geht hier zuallererst um die gewerbliche Tätigkeit, wenn die nicht besteht, kommt man gar erst nicht in den Bereich "Wettbewerbsrecht" rein.

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