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Darf der Chef Gehalt zurückfordern?

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    Zitat von Peffel
    Oft gilt doch in der Probezeit 2 Wochen danach 3 Monate.
    kommt danach mmn auf die länge des av an ..

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      Zitat von ---
      Trollt ihr? :D Ich darf da nicht rein, ich kann da nicht arbeiten. Ich werde nicht reingelassen. Wie soll ich dann so dort arbeiten? :)
      du hast ein recht auf arbeit, solang du angestellt bist. selbst wenn er dich nur kopieren lässt.

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        Ich würde jetzt erst mal abwarten ob er wirklich ne Rechnung schreibt und wenn diese kommt, einfach ignorieren. Er hat dafür einfach keine Grundlage, sofern du nicht einfach blau gemacht hast ohne gelben Schein. Wenn er dann Stress machen sollte kannst du immer noch zum RA oder bist du sowieso Rechtschutzversichert?

        Ansonsten wird du drauf zahlen :)

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          Zitat von cloudy.
          Zitat von Pnca
          bekommst du kostenfrei informationen
          Zitat von Pnca
          Tel: 01805
          merkste selbst oder?

          @te, wenn das 1:1 der inhalt aus dem schreiben ist, kannste eher froh sein da nicht mehr arbeiten zu müssen.
          kostet 14cent/min. sollte drin sein tbh

          aber hast recht. ist nicht kostenfrei. auch wenns auf der seite so dargestellt wird

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            Abwarten wohl eher nicht so das beste. Dein Anwalt wird dir vermutlich raten, deinen AG auf die Zahlung der ausstehenden 2 Wochen zu klagen. Entweder der AG lenkt ein oder verliert in nem Gerichtsurteil. Kann nicht glauben, dass er ne Chance auf nem Vergliech oder so hat, zumindest wenn du nichts verschwiegen hast. Denn du hast ja angeblich massig Überstunden und auch noch Anspruch auf Urlaub, so wie ich das gelesen habe und das auch noch, wenn man die überschüssigen Tage der einen Woche Abwesenheit miteinbezieht.

            Aber bitte hör auf deinen Anwalt oder hol dir besser noch eine zweite Meinung ein (das ist in Rechtsfragen nie verkehrt!).

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              Zitat von t0pGuN
              Abwarten wohl eher nicht so das beste. Dein Anwalt wird dir vermutlich raten, deinen AG auf die Zahlung der ausstehenden 2 Wochen zu klagen. Entweder der AG lenkt ein oder verliert in nem Gerichtsurteil. Kann nicht glauben, dass er ne Chance auf nem Vergliech oder so hat, zumindest wenn du nichts verschwiegen hast. Denn du hast ja angeblich massig Überstunden und auch noch Anspruch auf Urlaub, so wie ich das gelesen habe und das auch noch, wenn man die überschüssigen Tage der einen Woche Abwesenheit miteinbezieht.

              Aber bitte hör auf deinen Anwalt oder hol dir besser noch eine zweite Meinung ein (das ist in Rechtsfragen nie verkehrt!).
              Ja aufs Geld warten kann ich mir nicht leisten. Ich rechne schon damit, dass er das nicht zahlen wird und ich aber auf jeden Fall klagen werde. So wie ich es beschrieben habe ist es auch tatsächlich gewesen, ich verschweige nichts, habe meinem Chef auch nicht verschwiegen, dass ich dort evtl. wieder abhauen will. Hätte ich in die Richtung schon gehandelt, hätte ich nicht so gut wie jeden Tag zusätzliche Aufwendungen geleistet bzw. gezeigt, dass ich da arbeiten will. Muss aber jetzt erstmal die Antwort meines AGs abwarten.

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                Update? :)

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                  todesfall schonmal 1 tag und nicht 2 wie hier manche schreiben.

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                    Update: Arbeitgeber hat bisher weder die Arbeitsbescheinigung noch sonst etwas zurück geschickt, Anwalt meint ich solle in meinem Namen noch mal daran erinnern, dass er mir diese noch zu schicken soll und die BA sagt nur, ich soll noch mal 1-2 Tage abwarten.

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                      wieder einmal ein chef der kategorie "sack übern kopf und mit ihm in wald fahren und so lange auf ihn einknüppeln bis sich nichts mehr regt."

                      würde ihm bevor du gehst nochmal richtig gepflegt auf den tisch koten.

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                        Kotieren kann manchmal Berge versetzen!

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                          Zitat von ALBert
                          wieder einmal ein chef der kategorie "sack übern kopf und mit ihm in wald fahren und so lange auf ihn einknüppeln bis sich nichts mehr regt."
                          ähm ja, alles klar...

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                            Nochmal update (falls es noch wen interessiert): Die besagte Arbeitsbescheinigung wurde vom AG direkt zur BA geschickt. Am Telefon wurde mir von den netten Mitarbeitern der BA schon gesagt, dass das eher unüblich ist, dass die direkt zu denen geschickt wird.

                            Heute morgen war ich dann also da um das mit den Leistungsbezügen zu klären. Da konnte ich dann auch erst mal einen Blick auf die Bescheinigung werfen und mir wurde schon klar, weswegen ich die nicht direkt zu Gesicht bekommen habe. Nicht, dass da drin steht, dass ich nur zum 4.11. bzw 6.11. dort angestellt war (bis zum 20. steht da), nein, dort stehen einfach mal falsche Brutto-Bezüge drin. Für den September und Oktober habe ich laut den Gehaltsabrechnungen die gleichen Bruttobezüge bekommen, was auch normal ist. Für den November eben nur knapp 2/3. In der Bescheinigung steht aber klar zu erkennen, dass der Bruttobetrag für September einfach mal knapp 400€ unter dem Betrag ist, der in der Abrechnung steht. Stattdessen steht in der Spalte daneben, dass vom 23.-27.9. und am 30.9. eine entgeltfreie Zeit war. Die Zeit, die ich Urlaub hatte. Die Zeit, die ich zum Trauern gebraucht habe. Da dachte er sich dann auch, dass er mir nun einfach das Gehalt aus dieser Woche von der Auszahlung für November abziehen kann und was er dann auch einfach mal gemacht hat. So ein linker Sack, unfassbar.

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                              krass... kriegste das geregelt?

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                                BA kannste ja die Gehaltsabrechnungen vorlegen, dann wirds lustig ;)

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