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Keine Ankündigung bisher.
Darf der Chef Gehalt zurückfordern?
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Gast -
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Sooo, da steht nun das hier drin:
"Kündigung unseres Arbeitsverhältnisses vom 01.09.2013 in der Probezeit
Sehr geehrter Herr XXX,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis.
Ich behalte mir vor, das für die im erheblichen Umfang nicht geleisteten Arbeitsstunden gezahlte Gehalt zurück zu fordern.
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich und wünsche Ihnen für Ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
XXX"
Solls dem Anwalt jetzt mal zukommen lassen.
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Muss mal schauen was der Anwalt nun damit vor hat. Sieht nicht so aus, als wüsste mein alter AG von der zwei wöchigen Kündigungsfrist. Aber ja, bin so gesehen schon froh, für diesen Typen nicht mehr arbeiten zu müssen. Gibt ja noch andere AG, die vielleicht besser drauf sind und sich nicht auf Vermutungen von "loyalen" Mitarbeitern stützen. Naja, hätte ich die Fresse gehalten und kein Wort über meine "Möglichkeiten" verloren, wäre ich nicht in so einer Situation. ~lesson learned
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Gast -
naja gerade in einem 6 mann betrieb kann es den chef schon zum ragen bringen wenn man sagt man will " xx pla gehen " " habe noch möglichkeiten "... auch wenn es nur schwammig ist und nichts direktes, bei 6 mitarbeitern will man langristige leute die was raffen und xx jahre bleiben und keine eintagsfliegen.
NATÜRLICH ist das nicht gerechtfertigt was er dann gemacht hat und NATÜRLICH ist es legitim sich umzugucken ...
naja nächste mal stillschweigen wahren ;)
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wie ich diese heuchelei hasse. reine formalität, mit ehrlichen glückwünschen hat das nichts zu tunZitat von ---Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich und wünsche Ihnen für Ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
XXX"
Solls dem Anwalt jetzt mal zukommen lassen.
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Wer sieht denn sowas als ehrlichen Glückwunsch an. :DZitat von Nuwandawie ich diese heuchelei hasse. reine formalität, mit ehrlichen glückwünschen hat das nichts zu tunZitat von ---Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich und wünsche Ihnen für Ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
XXX"
Solls dem Anwalt jetzt mal zukommen lassen.
Würde nur noch kurz "widersprechen", also sagen, dass du alle Arbeitsleistungen erbracht hast, außer September irgendwas, was damals schon geklärt wurde und schon längst erledigt ist. Am besten die Tage und so ordentlicih aufführen um die es sich handeln könnte.
Da würd ichs auf jeden Fall drauf ankommen lassen, ist ja völlig klar, dass er das nun nur zurückfordern will, da er dich nun kündigt, also als "Racheaktion" so zusagen
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Nett, dass du dich so um mich sorgst aber ich bin schon dabei.Zitat von kartoffelhexlerSieh mal lieber zu, dass du parallel hierzu fleißig Bewerbungen verschickst.
@Duke, ja das werde ich auch machen. Ich sehs nicht ein, dass mir da dann Geld fehlen wird, nur weil er das einfach so will. Mich hat die Beerdigung etc genug Geld gekostet, wenn ich jetzt mit einem fetten Minus da stehe schauts ziemlich übel aus.
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