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    #91
    Könnte mal ein Rechtsanwalt erscheinen oder einer der das gerade studiert und sagen, wer von uns zwei (Duke oder ich) recht hat, würde mich nämlich echt interessieren, da ich den scheiß Paragraph nicht mehr finde. Ich weiß nicht mal mehr in welchem Buch des drin steht, ob BGB, ArbschG oder sonstige Bücher.

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      #92
      ist echt der knaller was hier teilweise für tips gegeben werden...

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        #93
        Zitat von maddocx
        ist echt der knaller was hier teilweise für tips gegeben werden...
        Und dein Post ist jetzt inwieweit besser?

        Dann hau den Paragraphen raus, dass ich endlich bescheid weiß, wer recht hat.
        Ich bin mir zwar zu 95% sicher, dass die Kündigung persönlich beim Empfänger landen muss, aber irren ist menschlich.

        @Duke ich kann auch viel schreiben wenn der Tag lang ist. Da war noch nicht einmal der Paragraph dabei und mein Post war von einem Rechtsanwalt der auf Arbeitsrecht spezialisert ist, ist zwar auch kein Paragraph dabei, aber das sagt ja schon mal, dass es zwar rechtens sein kann, aber nicht muss.
        Ich werde deine Argumentation erst glauben, wenn du mir den Paragraphen vorlegst. Ich weiß selbst gerade nicht welcher Paragraph das war. :/

        Ich hatte selbst Gesetze in der Ausbildung die wir teilweise lernen mussten oder wenigstens grob kennen mussten, aber sagt ja noch lange nicht, dass einer von uns beiden vollkommen recht hat. Ich erzähle das was ich noch zu wissen scheine und du eben das was du zu wissen scheinst.

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          #94
          Ich bin mir 100% sicher, dass es so ist wie ich sage. Machtbereich(Briefkasten) + entsprechende Leerungszeit reicht aus.

          Zwar kann sich in einzelnen Fällen der AN vlt rausreden, z.b. wenn die Kündigung per Einwurfeinschreiben zur gleichen Zeit im Monat kommt wie die regelmäßige Abrechnung, der AN sich die Abrechnung aber diesmal persönlich vor Ort geben lassen hat. Oder wenn man dem AG irgendwie unterstellen könnte, dass er den AN verscheissern möchte und deswegen nur nen leeres Blatt mit den Worten "FUUU FUUU" versendet hat ;) . Aber in der Regel kann man davon nicht ausgehen.

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            #95
            Zitat von kopfk1no
            Könnte mal ein Rechtsanwalt erscheinen oder einer der das gerade studiert und sagen, wer von uns zwei (Duke oder ich) recht hat, würde mich nämlich echt interessieren, da ich den scheiß Paragraph nicht mehr finde. Ich weiß nicht mal mehr in welchem Buch des drin steht, ob BGB, ArbschG oder sonstige Bücher.
            Familie besteht zu 50% aus Anwälten, Duke hat recht.

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              #96
              Duke hat Recht. Eine Willenserklärung geht zu wenn sie in den machtbereich des empfängers gelangt und der unter normalen Umständen davon kenntnis nehmen kann.
              beispiel: wenn du im urlaub bist und der AG dich fristgerecht kündigt ist die kündigung auch zugegangen. (außer er hats gewusst, dass du nicht da bist)

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                #97
                @kopfk1no ich habe ihm in einem vorigen post geraten sich bei der gewerkschaft zu erkundigen..anderen leuten mit halbwissen ratschläge zu geben ist natürlich wesentlich besser, entschuldige du hast natürlich recht. mea culpa, mea maxima culpa...

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                  #98
                  Zitat von blzb
                  Erstmal würde ich deine "Arbeitskollegin" durch die Scheibe wegklatschen, Anschauungsmaterial gibts ja im "Frauen schlagen"-Thread von heute. Danach dann RM-Anwälte einschalten
                  Zitat von tyrant00
                  Kollegin obv von dir eingeschüchtert und will dich rauskicken. hat sie ja auch geschafft. bo$$-schelle need.
                  this
                  +
                  neuen job suchen

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                    #99
                    er musste den schlüssel abgeben und die arbeit verlassen, soll aber lügen und sagen er wisse nichts von einer kündigung? na die erklärung würde mich sicher gut unterhalten ^^

                    (wie) habt ihr die arbeitszeiten geloggt? wenn ja, dann dürfte es ja recht einfach sein, genau auszurechnen wieviele stunden du ihm noch "schuldest". ob er dafür geld zurück verlangen kann, weiß ich nicht

                    hau ihm einfach den besagten paragraphen um die ohren und sag ihm blablub 2 wochen kündigungsfrist, die wird er dir dann bezahlen müssen, ob du arbeitest oder nicht.


                    btw. zur kollegin: obv. findet sie dich megahot, per arbeitsvertrag sind aber sexuelle handlungen untereinander vom betrieb aus versagt. sie lässt dich kicken weil sie dich will, easy

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                      Tut mir leid um deinen Job und hoffentlich macht dich das in Zukunft sensitiver, was man wem gegenüber in einer Firma anvertraut. Dafür sind die Freunde und die Familie in der Freizeit da und nicht ein paar "freundliche" Mitarbeiter. In persönlichen Gesprächen mit dem Chef wird häufig ausgepackt um sein Standing zu verbessern, auch wenn das scheiße ist, aber wenn es ums Geld geht hört dann die Freundlichkeit bei den Meisten doch auf. Am Besten man liefert keinen Angriffsraum.

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                        eine kündigungsfrist von 2 wochen muss er dir geben. dazu kommt noch, dass dir der rest urlaub zusteht, den du für die zeit bekommst, bis wann du arbeitest. überstunden kannst du "abbummeln" oder auszahlen lassen. falls dir noch resturlaub zusteht, kannst du dir auch das auszahlen lassen.
                        wenn er dich nicht in die firma lässt, ist es sein pech ( darf er dir auch nicht in rechnung stellen usw ).
                        die kündigung gilt, wenn du etwas schriftliches vorliegen hast ( die mündliche kündigung ist nichtig. er darf auch nicht das datum der mündlichen kündigung nehmen, weil das im BGB son beschrieben steht ).

                        jetzt wo du arbeitssuchend bist, kannst du vom amtsgericht einen antrag auf beratungshilfe für einen anwalt bekommen. der wird dann alles für dich regeln.

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                          Ohne die letzten Seite gelesen zu haben: Eine Willenserklärung (auch eine Kündigung ist eine) gilt als zugegangen, wenn sie im Machtbereich des Empfängers ist. Das ist ganz allgemein sein Briefkasten. Verschickt man ein Einschreiben, geht im Briefkasten nur der Zettel ein, dass ein Einschreiben da ist, nicht die Willenserklärung selbst. Somit ist die Erklärung dann nicht zu gestellt. Zum abholen bist du nicht verpflichtet.
                          Der Zugang wird allerdings fingiert, wenn der Empfänger mit dem Zugang rechnen musste. Aber es kann sich ja niemand an das Gespräche mit dem Chef erinnern, oder?

                          Ein Einwurfeinschreiben gilt zwar als zugestellt beim Einwurf, allerdings ist der Inhalt nicht nachweisbar. D.h. der Erklärende kann nur nachweisen, dass er ein Einschreiben verschickt hat, und dies auch zugegangen ist, mehr nicht. Ein Richter wird allerdings nicht so einfach glauben, dass man mal leere Einschreiben, so ganz zur eigenen Freude, verschickt.

                          Der einzige Weg völlig sicher zuzustellen, ist über einen Gerichtsvollzieher. Das kostet glaube ich 18 Euro pro Seite, der Zugang ist dann aber nicht mehr abzuwenden, und auch der Inhalt ist beiweiskräftig. Aufgrund der Tatsache, dass der Chef offensichtlich ein A... ist, würde ich ihn wenigstens die 18 Euro zahlen lassen.

                          Also, hol das Einschreiben nicht ab, mach dir heute einen entspannten Tag und geh zum Arbeitsamt und, falls es sich für das Geld lohnt, zum Anwalt.

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                            hey, deine geschichte tut mir leid :(
                            viel glück!

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                              Zitat von lolomatolo

                              Der Zugang wird allerdings fingiert, wenn der Empfänger mit dem Zugang rechnen musste. Aber es kann sich ja niemand an das Gespräche mit dem Chef erinnern, oder?
                              ne er musste nur schlüssel abgeben, die arbeit verlassen und kommt auch nicht mehr rein... wie soll er denn da argumentieren, dass er nichts von einer kündigung wusste?! und welche vorteile soll das überhaupt haben? ist sicher ein super arbeitsverhältnis wenn er auf solch eine art und weise 2 weitere wochen arbeit erwirkt. hat doch alles keinen nutzen.

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                                Sou, grad eben mit dem RA gesprochen, er meinte auch, dass ich diese eher abholen soll, da ja jetzt, nach dem was mein Chef gemacht hat, eine Kündigung zu erwarten wäre. Außerdem solle ich schauen, ob er diese Kündigungsfrist etc alles einhält und ob ich nicht etwa noch zum Arzt gehen muss um mich krank schreiben zu lassen. Bin mal gespannt was da gleich drin steht..

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