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    #61
    Zitat von ---
    Zitat von Mr.Bean
    Zitat von maddocx
    zufällig mitglied in ner gewerkschaft? im zweifel mal mit verdi auseinander setzen die bieten auch rechtsberatung an
    Verdi bietet dir erst dann nur was wenn du kräftig bei dennen bezahlt hast, vorher garnicht!

    Zitat von ---
    Ja, denke ich mal. Das wurde ja so alles genehmigt, war für den Chef auch kein Problem. Ich habe 2 Tage Urlaubsanspruch pro Monat, sind also für die eine Woche 4 Tage und 2 Tage Sonderurlaub. Wenn man das so berechnen kann. Müsste er mich nicht sogar noch bis zum 19. bezahlen? Die Kündigung kam ja heute erst per Post (Einschreiben = zugestellt, wenn es so ist). Dazu kommen ja noch die 2 Wochen Frist. Habe vorhin mit einem guten Bekannten meiner Schwester gesprochen, der sie als Rechtsanwalt sonst vertreten hat und ihm das so geschildert. Er sagte, dass das so keine fristlose Kündigung sein kann, weil eben keine Abmahnung oder sonst was erfolgt ist.

    Naja mal abwarten was morgen in dem Schreiben drin steht.

    Beim Arbeitsamt habe ich mich sofort danach gemeldet, bin dort ne Stunde ca danach vorstellig geworden.
    Als er dich ins Büro zitiert und gemeint hat das er dir nicht vertrauen kann ist es schon eine Abmahnung, mündlich und auch wirksam! Da du ja 4 Monate Probezeit hast, braucht er dir GARKEINEN Grund zu nennen (was er sogar schon gemacht hat!). So du hast zwei Wochen Kündigungsfrist, heisst im Klartext nicht zum 19.11.2013 sondern zum 15.11.2013 hat er dich gekündigt. Da Kündigungen entweder zum jeweils 15 oder ende des Monats gehen. Somit müsste er dich nur bis zum 15.11.2013 weiter bezahlen. [Edit:] +2 Urlaubstage +2 Sonderurlaubstage.
    Also hat er Aufgrund dessen, was meine Kollegin behauptet hat, beschlossen, dass er mir nicht vertrauen kann und mir damit ne Abmahnung erteilt?
    Yes. Er hätte auch dir sagen können, dass du nicht ins Betriebsklima passt.

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      #62
      Zitat von stickay
      erstmal beileid.
      frage: du hast mit deiner kollegin über ne alternative arbeitsstelle gesprochen.
      gibts da wirklich was?
      wenn ja:
      würde an deiner stelle auf a) den chef bzw. die arbeit b) die kollegin scheißen und die alternative nehmen.
      dein chef scheint n trottel zu sein, weil er dich ja anscheinend nichtmal zu dem thema angehört hat und deine kollegin scheint auch spitze zu sein.
      arbeitsklima von nun an eh im eimer, von daher versuch das mit dem geld zu klären und hau da ab.
      wenn nein: wie siehst du deine chancen aufm arbeitsmarkt? aus oben genannten gründen hätte ich keine lust mehr auf den arbeitgeber (zumal es ja eher klein zu sein scheint. kein betriebsrat etc.)
      Nein ich habe nix festes, aber wenn ich was anderes mache, dann richtig. Und nicht in dem diesem Job, was ich so gehört habe von Bekannten und anderen Arbeitskollegen, scheinen die Chefs in dem ZT-Bereich alle relativ weltfremd zu sein und schustern sich ihre eigene Welt zusammen, mit eigenen Gesetzen.

      Zitat von Mr.Bean
      Zitat von ---
      Zitat von Mr.Bean
      Zitat von maddocx
      zufällig mitglied in ner gewerkschaft? im zweifel mal mit verdi auseinander setzen die bieten auch rechtsberatung an
      Verdi bietet dir erst dann nur was wenn du kräftig bei dennen bezahlt hast, vorher garnicht!

      Zitat von ---
      Ja, denke ich mal. Das wurde ja so alles genehmigt, war für den Chef auch kein Problem. Ich habe 2 Tage Urlaubsanspruch pro Monat, sind also für die eine Woche 4 Tage und 2 Tage Sonderurlaub. Wenn man das so berechnen kann. Müsste er mich nicht sogar noch bis zum 19. bezahlen? Die Kündigung kam ja heute erst per Post (Einschreiben = zugestellt, wenn es so ist). Dazu kommen ja noch die 2 Wochen Frist. Habe vorhin mit einem guten Bekannten meiner Schwester gesprochen, der sie als Rechtsanwalt sonst vertreten hat und ihm das so geschildert. Er sagte, dass das so keine fristlose Kündigung sein kann, weil eben keine Abmahnung oder sonst was erfolgt ist.

      Naja mal abwarten was morgen in dem Schreiben drin steht.

      Beim Arbeitsamt habe ich mich sofort danach gemeldet, bin dort ne Stunde ca danach vorstellig geworden.
      Als er dich ins Büro zitiert und gemeint hat das er dir nicht vertrauen kann ist es schon eine Abmahnung, mündlich und auch wirksam! Da du ja 4 Monate Probezeit hast, braucht er dir GARKEINEN Grund zu nennen (was er sogar schon gemacht hat!). So du hast zwei Wochen Kündigungsfrist, heisst im Klartext nicht zum 19.11.2013 sondern zum 15.11.2013 hat er dich gekündigt. Da Kündigungen entweder zum jeweils 15 oder ende des Monats gehen. Somit müsste er dich nur bis zum 15.11.2013 weiter bezahlen. [Edit:] +2 Urlaubstage +2 Sonderurlaubstage.
      Also hat er Aufgrund dessen, was meine Kollegin behauptet hat, beschlossen, dass er mir nicht vertrauen kann und mir damit ne Abmahnung erteilt?
      Yes. Er hätte auch dir sagen können, dass du nicht ins Betriebsklima passt.
      Habe hier aber noch was gefunden: Während der Probezeit haben nämlich beide Seiten – also Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Frist von 2 Wochen ohne dass das Arbeitsverhältnis zum 15. oder zum Monatsende enden muss, sondern es endet taggenau 2 Wochen nach dem Zugang der Kündigung.

      Egal, ich telefoniere morgen als aller erstes mit dem RA, bringt ja sonst alles nix. Ich mache mich hier nur verrückt -_-

      Danke an alle die mir hier schon soweit geholfen haben!

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        #63
        ganz ehrlich.. soviel verdienst du vermutlich auch nicht. wegen einer woche gehalt zum anwalt? da wirst du schön drauf zahlen.

        ich würde seine komische rechnung einfach nicht bezahlen und mal abwarten.

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          #64
          Und wenn er noch die 2 Wochen aus der Kündigungsfrist einbehält? Dann ist das fast ein Monatsgehalt.

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            #65
            das er die kündigung ignoriert ist lächerlich.. dann sollte er morgen auch schön wieder in der arbeit antanzen :)

            manchmal sind die ratschläge hier sowas von lebensfern. bestimmt nur schüler im thread.

            Kommentar


              #66
              ich meine mal im bgb gelernt zu haben, dass die frist mit dem frühestmöglichen eingang beim AN beginnt, wenn letzterer wissentlich die annahme der post verweigert oder verzögert

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                #67
                Rede einfach mit dem Anwalt, der wird dir schon sagen können, ob du die Post abholen sollst oder nicht.

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                  #68
                  Zitat von ali.
                  ich meine mal im bgb gelernt zu haben, dass die frist mit dem frühestmöglichen eingang beim AN beginnt, wenn letzterer wissentlich die annahme der post verweigert oder verzögert
                  Hab gelernt, die muss im Machtbereich ankommen, also im Briefkasten. Aber in der Probezeit kann man doch instant gekündigt werden?! Deswegen bin ich hier eh etwas verwirrt.

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                    #69
                    Zitat von gizz
                    das er die kündigung ignoriert ist lächerlich.. dann sollte er morgen auch schön wieder in der arbeit antanzen :)

                    manchmal sind die ratschläge hier sowas von lebensfern. bestimmt nur schüler im thread.
                    wen meinst du mit "er"? :)

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                      #70
                      Zitat von Duke
                      Zitat von ali.
                      ich meine mal im bgb gelernt zu haben, dass die frist mit dem frühestmöglichen eingang beim AN beginnt, wenn letzterer wissentlich die annahme der post verweigert oder verzögert
                      Hab gelernt, die muss im Machtbereich ankommen, also im Briefkasten. Aber in der Probezeit kann man doch instant gekündigt werden?! Deswegen bin ich hier eh etwas verwirrt.
                      Nein eben nicht "instant", auch in der Probezeit gibt es eine 2 Wöchige Frist.

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                        #71
                        dich.

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                          #72
                          Zitat von ---
                          Zitat von gizz
                          das er die kündigung ignoriert ist lächerlich.. dann sollte er morgen auch schön wieder in der arbeit antanzen :)

                          manchmal sind die ratschläge hier sowas von lebensfern. bestimmt nur schüler im thread.
                          wen meinst du mit "er"? :)
                          dich obv.

                          und mit seinem post hat er auch vollkommen recht.

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                            #73
                            Jetzt hätten mir die Gesetze, die ich in der Ausbildung in den Schädel gedrückt bekommen habe, was geholfen, aber ich meine mich zu erinnern, dass die schriftliche Kündigung erst dann wirksam ist, wenn du sie in den Händen hälst.

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                              #74
                              Zitat von kopfk1no
                              Jetzt hätten mir die Gesetze, die ich in der Ausbildung in den Schädel gedrückt bekommen habe, was geholfen, aber ich meine mich zu erinnern, dass die schriftliche Kündigung erst dann wirksam ist, wenn du sie in den Händen hälst.
                              Das muss auf keinen Fall sein. Die muss im Briefkasten vom AN liegen und dann muss dem AN noch genügend zeig gegeben sein seinen Briefkasten zu leeren.
                              Deswegen am sinnvollsten nen Einwurfeinschreiben, für den AG zumindest.

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                                #75
                                Zitat von Duke
                                Zitat von kopfk1no
                                Jetzt hätten mir die Gesetze, die ich in der Ausbildung in den Schädel gedrückt bekommen habe, was geholfen, aber ich meine mich zu erinnern, dass die schriftliche Kündigung erst dann wirksam ist, wenn du sie in den Händen hälst.
                                Das muss auf keinen Fall sein. Die muss im Briefkasten vom AN liegen und dann muss dem AN noch genügend zeig gegeben sein seinen Briefkasten zu leeren.
                                Deswegen am sinnvollsten nen Einwurfeinschreiben, für den AG zumindest.
                                c) Zugang der Kündigung

                                Die Kündigungserklärung ist eine einseitige Willenserklärung, die unabhängig ist vom Willen des Empfängers. Sie muss dem Empfänger zugehen. Der Zugang der Kündigung ist vom Kündigenden zu beweisen, falls der Gekündigte den Zugang bestreitet. Es empfiehlt sich deshalb die Übergabe des Kündigungsschreibens gegen eine schriftliche Empfangsquittung, im Beisein von Zeugen oder die Übermittlung des Schreibens durch einen Boten.


                                So wie ich es mir auch gedacht habe und ich es auch noch im Kopf hatte. Wenn es ein Einwurf-Einschreiben wäre, laut dir, dann könnte er den Brief wegschmeißen. Er hat ihn nie bekommen.

                                //Edit: Der Empfänger muss den Brief persönlich unterschreiben, sonst ist die Kündigung nicht rechtens und da bin ich mir eigentlich recht sicher.

                                //Edit2: Als Briefart ist dementsprechen nur Einschreiben mit Rückschein zu empfehlen, zumindest für den, derkündigen will. Hatte damals selbst einen mit Rückschein bekommen.

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