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Du hättest einen Mahn- und einen Vollstreckungsbescheid bekommen müssen. In einem gelben Umschlag vom Gericht.
Mir ist nicht ganz klar, wie der Postbote die Bescheide einwerfen soll, wenn Dein Name an keinem Briefkasten steht. Die Teile müssten also zurückgegangen sein.
Genau das ist meine Frage, wie kann das ganze funktionieren. Denn ich habe bei der neuen Mieterin gefragt in meiner alten Wohnung ob irgend etwas angekommen wäre. Diese sagte mir gestern Ja aber Sie hat dem Postpoten gesagt ich würde nicht mehr hier wohnen und dieser hätte es dann wieder mitgenommen.
der pöse Bostpote,
Die ersten Mahnungen müssten doch aber während dem Nachsendeauftrag eingetrudelt sein. Alles fragen über fragen die du hier nicht lösen kannst also ab zum echten Anwalt oder vergessen.
Ich weiß nicht wann die ersten Mahnungen eingetroffen sein sollen.
Es geht einfach nur darum:
DARF MAN DAS GELD PFÄNDEN OBWOHL NIE EIN VOLLSTRECKUNGSBESCHEID BEI MIR EINGETROFFEN IST, und dies auch bewiesen werden kann?!
JA (WARUM)
NEIN (WARUM)
Um nichts anderes spekuliert hier wieviel ich will es einfach nur wissen, des weiteren habe ich dort oben noch ein 2. Anliegen gehabt welches man mir gerne auch noch beantworten kann
Werden Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid an eine falsche Anschrift zugestellt, kann der Gläubiger trotzdem aus dem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung betreiben, solange sich der Schuldner nicht wehrt.
Es ist ein Fall, der gar nicht so selten vorkommt: Der Gläubiger gibt im Mahnbescheidsantrag eine falsche Adresse des Schuldners an, z.B. die Adresse der Eltern oder eines ehemaligen Partners. Wenn bei der Zustellung der Fehler nicht auffällt und der Schuldner, weil er von den Bescheiden nichts weiß, keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, erhält der Gläubiger in Form des Vollstreckungsbescheids einen sogenannten Titel, mit dem er die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben kann.
Erfährt der Schuldner davon, sollte er beim zuständigen Mahngericht Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen und beantragen, den Vollstreckungsbescheid aufzuheben.
Dies bleibt auch möglich, wenn der Vollstreckungsbescheid schon mehrere Jahre alt ist. Zwar beträgt die Einspruchsfrist nur zwei Wochen. Sie beginnt jedoch erst mit richtiger Zustellung des Vollstreckungsbescheides zu laufen (§§ 166 ff., 338, 339 Abs. 1 ZPO) und kann daher in Fällen falscher Zustellung nicht ablaufen. Ein Wiedereinsetzungsantrag ist nicht nötig.
Verfehlt wäre eine Vollstreckungsabwehrklage, weil diese gegenüber dem Einspruch subsidiär ist. Eine Vollstreckungsklage ist nur bei Einwendungen zulässig, die durch Einspruch nicht mehr geltend gemacht werden können. (§ 767 Abs. 2 ZPO)
Das Mahngericht muss den falsch zugestellten Vollstreckungsbescheid aufheben (§ 700 Abs. 6 ZPO). In vielen Fällen ist die Angelegenheit damit erledigt, weil die zugrunde liegende Forderung in der Zwischenzeit verjährt ist.
Dankesehr :). Also kann ich Einspruch dagegen einlegen. Danke :), nur darum geht es mir die Frage ist nur ob es sich lohnt das werde ich mal schaun, da ich keinen Anwalt habe weiß ich nicht wie hoch diese Kosten sind. Und ob ich schlechter dastehe als zu vor.
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