Zitat von TanaTusprktschz
Geschuldet ist die Lieferung einer Pizza zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Zitat von b-Vahrer
Daher hat er auch keine Pflicht, die Pizza zu lagern, man hätte höchstens in einer spontanen Vereinbarung eine kurze Lagerung und Abholung durch den TE vereinbaren können.
Alles darüber hinaus ist ihm nicht zuzumuten. Schließlich muss er nach der Tour eine evtl. schon ranzige und kalte Pizza in seinen Räumlichkeiten lagern, d.h. er müsste seine Lagerkapazitäten opfern und sich um die Weiterleitung an den TE kümmern, was nicht Bestandteil des Vertrages ist.
Entscheidend ist hier einfach, was die geschuldete Leistung seitens des Pizzalieferanten war. Und die hat er erfüllt.
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