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hatte es erst vor kurzem , bei freundin war das namensschild nicht zu lesen, weil die namesnbeleuchtung ausgefallen war. der Typ hat dann einfach angerufen.
es geht mir wie gesagt nich um die 7,50... ich hab bei der bude bestimmt schon 20x bestellt und esd kam wirklich nie unter einer halben stunde, der supermarkt is ~2 minuten mitm fahrrad weg, deswegen bin ich da nochmal fix hin und bei der bude ne 1L flasche cola für 3 mitzubestellen muss dann mMn nicht sein.
ging mir wie gesagt nur darum dass er das was ich bezahlt hatte nich da gelassen hat - verlange nich dass er irgendwie wieder kommt, ewig wartet oder was auch immer.
ahja, der Rewe hier in der (Münster)City hat bis 24Uhr auf.. ( der bei mir bis 22 uhr )
ging mir wie gesagt nur darum dass er das was ich bezahlt hatte nich da gelassen hat - verlange nich dass er irgendwie wieder kommt, ewig wartet oder was auch immer.
Mal ehrlich: Hättest du die gegessen wenn die vor deiner Tür gelegen hätte? Da hätte doch sonstwer sonstwas mit machen können. Ich hätte die dann zumindest nicht mehr gegessen sondern in Müll geworfen.
wohne hier in nem stadtteil wo sonst nur alte leute wohnen, sehr ruhig, max 2 familienhäuser , keine leute nach 20 uhr auf der straße :D da hätt ich die gegessen, ja! :D
Der Fall ist btw _der_ Schuldrecht AT-Fall schlechthin. Mit dem fängt glaube ich jeder an.
Ende vom Lied: Anspruch untergegangen. Sorry br0. Annahmeverzug und so.
Spoiler:
Zitat von DkH|BigMac
Nein Sie ist noch nicht dein Eigentum, bei einem Kaufvertrag gibt es eine einigung und eine übergabe. nach bezahlung hast du deine pflicht als käufer getätigt und nun muss der verkäufer seiner pflicht, der übergabe, nachkommen. erst wenn das geschehen ist, ist die pizza dein eigentum.
Das heißt du hast immernoch anspruch auf die übergabe der pizza oder auf erstattung der von dir geleisteten pflicht und eventuell regressanspruch.
Tut mir jetzt total leid, aber ich habe selten so einen Dünnpfiff gelesen. Das mit dem sachenrechtlichen Eigentumsübergang nach Übergabe stimmt (also kann man so schreiben, ich weiß ja was du meinst). Aber der Verkäufer ist seiner Pflicht bereits nachgekommen.
Der Fall ist btw _der_ Schuldrecht AT-Fall schlechthin. Mit dem fängt glaube ich jeder an.
Ende vom Lied: Anspruch untergegangen. Sorry br0. Annahmeverzug und so.
Spoiler:
Zitat von DkH|BigMac
Nein Sie ist noch nicht dein Eigentum, bei einem Kaufvertrag gibt es eine einigung und eine übergabe. nach bezahlung hast du deine pflicht als käufer getätigt und nun muss der verkäufer seiner pflicht, der übergabe, nachkommen. erst wenn das geschehen ist, ist die pizza dein eigentum.
Das heißt du hast immernoch anspruch auf die übergabe der pizza oder auf erstattung der von dir geleisteten pflicht und eventuell regressanspruch.
Tut mir jetzt total leid, aber ich habe selten so einen Dünnpfiff gelesen. Das mit dem sachenrechtlichen Eigentumsübergang nach Übergabe stimmt (also kann man so schreiben, ich weiß ja was du meinst). Aber der Verkäufer ist seiner Pflicht bereits nachgekommen.
Der TE hat rein gar nichts.
... versteh ich nicht...
dkh big mac hat recht...
erst nachdem der verkaeufer die ware uebergibt ist derjenige der die pizza bestellt hat eigentuemer.
Der Fall ist btw _der_ Schuldrecht AT-Fall schlechthin. Mit dem fängt glaube ich jeder an.
Ende vom Lied: Anspruch untergegangen. Sorry br0. Annahmeverzug und so.
Spoiler:
Zitat von DkH|BigMac
Nein Sie ist noch nicht dein Eigentum, bei einem Kaufvertrag gibt es eine einigung und eine übergabe. nach bezahlung hast du deine pflicht als käufer getätigt und nun muss der verkäufer seiner pflicht, der übergabe, nachkommen. erst wenn das geschehen ist, ist die pizza dein eigentum.
Das heißt du hast immernoch anspruch auf die übergabe der pizza oder auf erstattung der von dir geleisteten pflicht und eventuell regressanspruch.
Tut mir jetzt total leid, aber ich habe selten so einen Dünnpfiff gelesen. Das mit dem sachenrechtlichen Eigentumsübergang nach Übergabe stimmt (also kann man so schreiben, ich weiß ja was du meinst). Aber der Verkäufer ist seiner Pflicht bereits nachgekommen.
Der TE hat rein gar nichts.
Ihr kauft euch nen PC um 1000 und bezahlt gleich, er wird geliefert, ihr seit nicht da. Kein Anspruch mehr auf Vertragserfüllung oder Geld zurück? aha bye.
Der TE hat doch die Möglichkeiten, die hier nachlesbar sind. Einfach zu sagen du warst nicht da, wir behalten uns dein Geld und du kriegst keine Pizza, geht meiner Meinung nach nicht.
Der Fall ist btw _der_ Schuldrecht AT-Fall schlechthin. Mit dem fängt glaube ich jeder an.
Ende vom Lied: Anspruch untergegangen. Sorry br0. Annahmeverzug und so.
Spoiler:
Zitat von DkH|BigMac
Nein Sie ist noch nicht dein Eigentum, bei einem Kaufvertrag gibt es eine einigung und eine übergabe. nach bezahlung hast du deine pflicht als käufer getätigt und nun muss der verkäufer seiner pflicht, der übergabe, nachkommen. erst wenn das geschehen ist, ist die pizza dein eigentum.
Das heißt du hast immernoch anspruch auf die übergabe der pizza oder auf erstattung der von dir geleisteten pflicht und eventuell regressanspruch.
Tut mir jetzt total leid, aber ich habe selten so einen Dünnpfiff gelesen. Das mit dem sachenrechtlichen Eigentumsübergang nach Übergabe stimmt (also kann man so schreiben, ich weiß ja was du meinst). Aber der Verkäufer ist seiner Pflicht bereits nachgekommen.
Der TE hat rein gar nichts.
... versteh ich nicht...
dkh big mac hat recht...
erst nachdem der verkaeufer die ware uebergibt ist derjenige der die pizza bestellt hat eigentuemer.
Ihr kauft euch nen PC um 1000 und bezahlt gleich, er wird geliefert, ihr seit nicht da. Kein Anspruch mehr auf Vertragserfüllung oder Geld zurück? aha bye.
Der Fall ist btw _der_ Schuldrecht AT-Fall schlechthin. Mit dem fängt glaube ich jeder an.
Ende vom Lied: Anspruch untergegangen. Sorry br0. Annahmeverzug und so.
Spoiler:
Zitat von DkH|BigMac
Nein Sie ist noch nicht dein Eigentum, bei einem Kaufvertrag gibt es eine einigung und eine übergabe. nach bezahlung hast du deine pflicht als käufer getätigt und nun muss der verkäufer seiner pflicht, der übergabe, nachkommen. erst wenn das geschehen ist, ist die pizza dein eigentum.
Das heißt du hast immernoch anspruch auf die übergabe der pizza oder auf erstattung der von dir geleisteten pflicht und eventuell regressanspruch.
Tut mir jetzt total leid, aber ich habe selten so einen Dünnpfiff gelesen. Das mit dem sachenrechtlichen Eigentumsübergang nach Übergabe stimmt (also kann man so schreiben, ich weiß ja was du meinst). Aber der Verkäufer ist seiner Pflicht bereits nachgekommen.
Der TE hat rein gar nichts.
... versteh ich nicht...
dkh big mac hat recht...
erst nachdem der verkaeufer die ware uebergibt ist derjenige der die pizza bestellt hat eigentuemer.
Ihr kauft euch nen PC um 1000 und bezahlt gleich, er wird geliefert, ihr seit nicht da. Kein Anspruch mehr auf Vertragserfüllung oder Geld zurück? aha bye.
Hab ich gesagt, dass er kein Geld bekommt?
Und meine Aussage ist fuer den TE.
Ich mein ja auch nicht dich, das war an Ollie gerichtet
"vertrag" ist doch erst abgeschlossen, wenn er die ware erhalten hat.
keine ware -> kein geld.
deswegen muss man bei vielen ne telefon/handynummer hinterlassen (manchmal rufen die an und fragen nach, ob sie getrollt wurden -> wenn man relativ viel bestellt z.B.).
Der TE hat doch die Möglichkeiten, die hier nachlesbar sind. Einfach zu sagen du warst nicht da, wir behalten uns dein Geld und du kriegst keine Pizza, geht meiner Meinung nach nicht.
Seh ich genauso.
Weshalb das hier...
Zitat von Der Ollie
Der Fall ist btw _der_ Schuldrecht AT-Fall schlechthin. Mit dem fängt glaube ich jeder an.
Ende vom Lied: Anspruch untergegangen. Sorry br0. Annahmeverzug und so.
... falsch ist.
Denn zwar ist die Pizza konkretisiert worden (!). Jedoch ist die Sache nicht zufällig untergegangen, wenn der Pizzadienst die Pizza danach weiterverkauft/weggeworfen/selber gegessen hat. Im Übrigen dürfte es dem Pizzadienst auch nicht unzumutbar sein die Pizza in ein Kühlfach zu legen, zumal es hygenisch und von der Lebensmittelhaltbarkeit locker möglich ist, eine frische Pizza ein paar Tage aufzubewahren...
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