Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Strafmilderung bei Alkoholisierung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    Zitat von sonneNSCHEIN
    Sage nicht alle wichtigen Erfahrungen usw, aber er weiss höchstwahrscheinlich, was für Auswirkungen der Alkohol haben kann. Man kann nunmal - auch als Richter - nicht davon ausgehen, dass er zum ersten Mal getrunken hat, als er 18 wurde und es legal durfte :) Die Zeiten (wenn es sie denn jemals gab x) ) sind vorbei. Daher sage ich: ja, er wird schon einige Erfahrungen gemacht haben mit Alkohol und daher auch wissen, wie es sich auf ihn auswirkt.
    Naja, ganz objektiv betrachtet: Er ist 18 und darf erst ab diesem Jahr legal harten Akohol konsumieren. Sicherlich wird er die ein oder andere Erfahrung damit gemacht haben, aber ob das reicht ihm keine Strafmilderung auszustellen weiß ich nicht. Außerdem darfst du ja nicht reininterpretieren wie er früher gelebt haben kann. Du musst den Fall objektiv begutachten. Klar spielt dann auch sowas wie eine Gerichtshilfe eine Rolle, die vielleicht die sozialen Hintergründe des Jugendlichen näher beleuchten kann. Aber im Zweifel darfst du nicht davon ausgehen, dass er wusste was er tat.

    Kommentar


      #32
      Zitat von Flaming Moe

      offtopic: Gehts um den U-Bahn-Treter?! Bin der Meinung, dass der nicht ins Gefängnis gehört. Der ist integriert und hat ne Zukunft vor sich. Jetzt wird sie ihm zerstört und er liegt uns im Knast auf der Tasche. Da hat keiner was von, außer dass die billigen Rachegelüste des Pöbels befriedigt werden. Soll er dem Opfer halt ein paar tausend Euros zahlen. Wäre viel sinnvoller in meinen Augen. Naja....der Pöbel hat gesprochen. Hauptsache Vergeltung/Rache. Einfach nur kurzsichtig gedacht. /ot

      Wenn er jetzt nicht ins Gefängnis kommt und man ihn mit einer Geldstrafe verschonen würde, wird U-Bahn Treten doch das neue super Hobby der Assis. Derartige Gewalt ist einfach keineswegs zu dulden, ob mit oder ohne Alkohol. Das sollte jeder wissen und gehört daher auch viel stärker bestraft, vorallem bei Wiederholungstätern. Im Straßenverkehr wird man doch auch stärker bestraft, wenn man getrunken hat und scheiße baut.

      Kommentar


        #33
        Wieso sollte er nicht ins Gefängnis gehören? So eine "krasse" Gewalt kann die Gesellschaft in keinem Fall dulden. Er ist volljährig und gehört aber sowas von in den Knast. Ganz egal, ob er jung ist oder nicht. Dann sitzt er seine Jahre ab und ist immer noch jung. Schmerzensgeld kommt so oder so dazu. Das eine schließt das andere nicht aus.

        Kommentar


          #34
          Zitat von ceNa
          Zitat von sonneNSCHEIN
          Sage nicht alle wichtigen Erfahrungen usw, aber er weiss höchstwahrscheinlich, was für Auswirkungen der Alkohol haben kann. Man kann nunmal - auch als Richter - nicht davon ausgehen, dass er zum ersten Mal getrunken hat, als er 18 wurde und es legal durfte :) Die Zeiten (wenn es sie denn jemals gab x) ) sind vorbei. Daher sage ich: ja, er wird schon einige Erfahrungen gemacht haben mit Alkohol und daher auch wissen, wie es sich auf ihn auswirkt.
          Naja, ganz objektiv betrachtet: Er ist 18 und darf erst am diesem Jahr legal harten Akohol konsumieren. Sicherlich wird er die ein oder andere Erfahrung damit gemacht haben, aber ob das reicht ihm keine Strafmilderung auszustellen weiß ich nicht. Außerdem darfst du ja nicht reininterpretieren wie es früher gelebt haben kann. Du musst den Fall objektiv begutachten. Klar spielt dann auch sowas wie eine Gerichtshilfe eine Rolle, die vielleicht die sozialen Hintergründe des Jugendlichen näher beleuchten kann. Aber im Zweifel darfst du nicht davon ausgehen, dass er wusste was er tat.
          Wenn ich jemandem ins Gesicht trete, weiss ich was ich tue.
          Wenn ich Alkohol trinke, weiss ich was ich tue und in der Regel auch, dass die Hemmschwelle unter Alkoholeinfluss verschoben bzw zum Teil einfach ganz weg ist.
          Natürlich geht man, wenn man trinkt, nicht davon aus, dass man jemanden kaputt tritt, aber man kann normalerweise davon ausgehen, dass es eher passieren könnte, als nüchtern. Und ja, auch als 18jähriger.

          Kommentar


            #35
            Zitat von sonneNSCHEIN


            Wenn ich jemandem ins Gesicht trete, weiss ich was ich tue.
            Wenn ich Alkohol trinke, weiss ich was ich tue und in der Regel auch, dass die Hemmschwelle unter Alkoholeinfluss verschoben bzw zum Teil einfach ganz weg ist.
            Natürlich geht man, wenn man trinkt, nicht davon aus, dass man jemanden kaputt tritt, aber man kann normalerweise davon ausgehen, dass es eher passieren könnte, als nüchtern. Und ja, auch als 18jähriger.

            Seh ich genauso, ich kann aber die Richter mit dem relativ "geringen" Strafmaß nachvollziehen, denn selbst wenn du mit 12 angefangen hast zu trinken ist es dir mit 18 einfach nicht klar, bzw du bist in unserer Gesellschaft noch nicht zu genug Reife erzogen worden um das zu verstehen.
            So war das zumindestens bei mir mit 18.

            Kommentar


              #36
              Zitat von Behave
              Zitat von sonneNSCHEIN


              Wenn ich jemandem ins Gesicht trete, weiss ich was ich tue.
              Wenn ich Alkohol trinke, weiss ich was ich tue und in der Regel auch, dass die Hemmschwelle unter Alkoholeinfluss verschoben bzw zum Teil einfach ganz weg ist.
              Natürlich geht man, wenn man trinkt, nicht davon aus, dass man jemanden kaputt tritt, aber man kann normalerweise davon ausgehen, dass es eher passieren könnte, als nüchtern. Und ja, auch als 18jähriger.

              Seh ich genauso, ich kann aber die Richter mit dem relativ "geringen" Strafmaß nachvollziehen, denn selbst wenn du mit 12 angefangen hast zu trinken ist es dir mit 18 einfach nicht klar, bzw du bist in unserer Gesellschaft noch nicht zu genug Reife erzogen worden um das zu verstehen.
              So war das zumindestens bei mir mit 18.
              Ja, das seh ich auch so, dass du mit 18 einfach nicht komplett reif bist. Aber du weisst in der Regel, welche Auswirkungen Alkohol auf dein Handeln hat. Dass er nicht zu einer ewigen Haftstrafe verurteilt wird ist ok, da es hier nicht um eine Auge um Auge, Zahn um Zahn Bestrafung geht, sondern darum ihm aufzuzeigen, dass er etwas falsch gemacht hat und ihn dann wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

              Kommentar


                #37
                Ja, das ist mir bewusst. Du und ich würden auch unter Alkoholeinfluss klarkommen, aber du darfst das doch nicht verallgemeinern. Es gibt genug Leute die mit Alkohol total durchdrehen oder starke Probleme damit haben, ggf. abhängig sind.

                Willst du jetzt absolut keinen Unterschied machen, ob jemand unter Einfluss von Alkohol und aus dem Affekt eine Straftat begeht oder mit absolutem Vorsatz und mit dem Hintergrund der Inkaufnahme von starken Verletzungen.

                Das ist rechtlich gesehen nicht sinnvoll.

                Kommentar


                  #38
                  Zitat von Richard Feynman
                  Zitat von Flaming Moe
                  Zitat von lyyyr_
                  Grade in der Früchstückpause auch Bild gelesen mit dem Schläger?
                  Habe exakt das gleiche zu meiner Kollegin gesagt.

                  Also wenn man eine Straftbegeht besser immer vorher gut einen heben, dann strafmildernd.
                  offtopic: Gehts um den U-Bahn-Treter?! Bin der Meinung, dass der nicht ins Gefängnis gehört. Der ist integriert und hat ne Zukunft vor sich. Jetzt wird sie ihm zerstört und er liegt uns im Knast auf der Tasche. Da hat keiner was von, außer dass die billigen Rachegelüste des Pöbels befriedigt werden. Soll er dem Opfer halt ein paar tausend Euros zahlen. Wäre viel sinnvoller in meinen Augen. Naja....der Pöbel hat gesprochen. Hauptsache Vergeltung/Rache. Einfach nur kurzsichtig gedacht. /ot
                  gehts um den 7-fachen kindermörder?! bin der meinung, dass der nicht ins gefängnis gehört. der ist integriert und hat ne zukunft vor sich. starke argumentation du pöbel. lange keinen solchen unsinn mehr gehört.
                  Der U-Bahn-Treter ist keine Gefahr für die Gesellschaft. Darin besteht der kleine, aber doch recht offensichtliche Unterschied. Bisschen nachdenken, danke.

                  Und nein, ich trolle nicht. Ich meins ernst.

                  Und @crz:
                  Ich halte es für ein Gerücht, dass durch eine Bewährungsstrafe, jetzt bald jeder "Assi" diese Treterei zu seinem Hobby macht. Wie abwegig ist das bitte?!

                  Kommentar


                    #39
                    @Flamming Moe:

                    Wie willst du das vor der Öffentlichkeit und vorallem vor dem Opfer verantworten, wenn er deiner Meinung nach nicht ins Gefängnis gehört? Es ist doch absolut unverhältnismäßig, so einen brutalen Schläger nicht für eine gewisse Zeit einzusperren. Wie soll er sonst etwas daraus lernen? Eklärs mir bitte.

                    Kommentar


                      #40
                      Zitat von Flaming Moe
                      Zitat von Richard Feynman
                      Zitat von Flaming Moe
                      Zitat von lyyyr_
                      Grade in der Früchstückpause auch Bild gelesen mit dem Schläger?
                      Habe exakt das gleiche zu meiner Kollegin gesagt.

                      Also wenn man eine Straftbegeht besser immer vorher gut einen heben, dann strafmildernd.
                      offtopic: Gehts um den U-Bahn-Treter?! Bin der Meinung, dass der nicht ins Gefängnis gehört. Der ist integriert und hat ne Zukunft vor sich. Jetzt wird sie ihm zerstört und er liegt uns im Knast auf der Tasche. Da hat keiner was von, außer dass die billigen Rachegelüste des Pöbels befriedigt werden. Soll er dem Opfer halt ein paar tausend Euros zahlen. Wäre viel sinnvoller in meinen Augen. Naja....der Pöbel hat gesprochen. Hauptsache Vergeltung/Rache. Einfach nur kurzsichtig gedacht. /ot
                      gehts um den 7-fachen kindermörder?! bin der meinung, dass der nicht ins gefängnis gehört. der ist integriert und hat ne zukunft vor sich. starke argumentation du pöbel. lange keinen solchen unsinn mehr gehört.
                      Der U-Bahn-Treter ist keine Gefahr für die Gesellschaft. Darin besteht der kleine, aber doch recht offensichtliche Unterschied. Bisschen nachdenken, danke.
                      genau, jemand der im rausch den tod eines mitmenschen durch fußtritte gegen den kopf in kauf genommen hat stellt in keiner weise eine gefahr für die gesellschaft dar. wir können uns sicher sein dass bei dem jungen mann im kopf absolut nichts verkehrt läuft, immerhin geht er auf ein gymnasium!

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X