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    halli hallo ihr süßen
    mein mp3player ist nach einem jahr und 11 monaten kaputt gegangen :D
    gott sei dank nicht nen monat später
    den kassenzettel hab ich natürlich noch, aber die verpackung und so sachen wie ne treiber cd nicht mehr
    meint ihr ich krieg den trotzdem zurück gegeben?


    #2
    Gewährleistungsanspruch > 6 Monate nach Kauf: Du musst beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorlag. Musst du auf die Kulanz hoffen.

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      #3
      viele stellen sich ohne ovp quer...

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        #4
        du musst eh nur den player zurück geben und dann reparieren die es oder willst du die verpackung reparieren lassen ?

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          #5
          nachbesserung (2x), aber nach 6 monaten beweislastumkehr..., wird schwierig bro!

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            #6
            also 2 jahre garantie hat man immer das ist klar
            die schicken es dann ein und es wird repariert oder watt?
            da hab ich mal garkeinen bock drauf
            sommer ohne mp3er -.-

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              #7
              Hersteller des Player?

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                #8
                Zitat von nudel
                also 2 jahre garantie hat man immer das ist klar
                die schicken es dann ein und es wird repariert oder watt?
                da hab ich mal garkeinen bock drauf
                sommer ohne mp3er -.-
                genau so kenn ich´s

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                  #9
                  sony

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                    #10
                    kauf dir n iPod oder n gescheites handy, mit dem du musik abspielen kannst.
                    hat doch mittlerweile eigentlich jeder hab ich gedacht.

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                      #11
                      probier es

                      achso... Rückgabe ist zunächst mal ausgeschlossen

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                        #12
                        was meinst du denn mit zurück gegeben? dein geld wirst du wohl auf keinen fall wiedersehen. allerdings kannst du entweder einen neuen, baugleichen mp3player oder die reparatur deines jetzigen verlangen

                        das hört sich ganz nett an, aber letztendlich liegt es am händler, was von beidem er dir anbietet, denn der wird natürlich die variante wählen, die für ihn billiger ist (mit der begründung, die andere sei nicht wirtschaftlich - das kommt meistens durch und es lohnt sich eigentlich nie dagegen vorzugehen). es ist sinnlos einen 5€ mp3player einzuschicken und zu reparieren, bei einem 80€ mp3player sieht das allerdings schon anders aus.

                        voraussetzung ist allerdings, dass dir der händler wirklich die 2 jahre garantie zuschreibt. gesetzlich vorgesehen sind nämlich nur die 6 monate (naja indirekt... aber es wirkt sich letztendlich so aus...), die slayer grad aufgefahren hat.

                        für oben: §§ 433, 434 I 1 Nr. 1, 437 Nr. 1, 439 I, III BGB
                        für slayer: § 476 BGB

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                          #13
                          Zitat von OllieWilliams
                          was meinst du denn mit zurück gegeben? dein geld wirst du wohl auf keinen fall wiedersehen. allerdings kannst du entweder einen neuen, baugleichen mp3player oder die reparatur deines jetzigen verlangen

                          das hört sich ganz nett an, aber letztendlich liegt es am händler, was von beidem er dir anbietet, denn der wird natürlich die variante wählen, die für ihn billiger ist (mit der begründung, die andere sei nicht wirtschaftlich - das kommt meistens durch und es lohnt sich eigentlich nie dagegen vorzugehen). es ist sinnlos einen 5€ mp3player einzuschicken und zu reparieren, bei einem 80€ mp3player sieht das allerdings schon anders aus.

                          voraussetzung ist allerdings, dass dir der händler wirklich die 2 jahre garantie zuschreibt. gesetzlich vorgesehen sind nämlich nur die 6 monate (naja indirekt... aber es wirkt sich letztendlich so aus...), die slayer grad aufgefahren hat.

                          für oben: §§ 433, 434 I 1 Nr. 1, 437 Nr. 1, 439 I, III BGB
                          für slayer: § 476 BGB
                          was hat die garantie damit zu tun, geschweige den eine vom händler zugeschriebene garantie?

                          eine garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers, die gewährleistung eine gesetzliche verpflichtung des händlers, der dafür sorgen muss, dass dein gerät 2 jahre funktioniert. das mit den 6 monaten und der anschließenden beweislastumkehr stimmt auch, aber wenn man nicht erkennen kann dass du den player hast fallen lassen oder mutwillig beschädigt hast, sondern das es ein technischer defekt ist, wird der player repariert, ausgetauscht durch ein gleichwertiges oder besseres gerät, jenachdem was für den händler am billigsten ist.

                          und ob der player repariert wird oder nicht, hören kannst du imho damit doch eh nicht?! :)

                          edit: treiber, karton etc ist alles unwichtig, es reicht der player und der beleg

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                            #14
                            Zitat von Louisa 4ever
                            kauf dir n iPod oder n gescheites handy, mit dem du musik abspielen kannst.
                            hat doch mittlerweile eigentlich jeder hab ich gedacht.
                            hehejo. damit gehörst du dann zu den anderen gefühlten 27894365982183097 iPod/applehippstern.

                            und vergiss bitte nicht weiße kopfhörer inkl. weißem kabel zu nutzen. das in kombination mit einem stylischen apple produkt ist quasi der mercedes benz in der realitätsfremden hippsterkultur.

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                              #15
                              Zitat von mo
                              Zitat von OllieWilliams
                              was meinst du denn mit zurück gegeben? dein geld wirst du wohl auf keinen fall wiedersehen. allerdings kannst du entweder einen neuen, baugleichen mp3player oder die reparatur deines jetzigen verlangen

                              das hört sich ganz nett an, aber letztendlich liegt es am händler, was von beidem er dir anbietet, denn der wird natürlich die variante wählen, die für ihn billiger ist (mit der begründung, die andere sei nicht wirtschaftlich - das kommt meistens durch und es lohnt sich eigentlich nie dagegen vorzugehen). es ist sinnlos einen 5€ mp3player einzuschicken und zu reparieren, bei einem 80€ mp3player sieht das allerdings schon anders aus.

                              voraussetzung ist allerdings, dass dir der händler wirklich die 2 jahre garantie zuschreibt. gesetzlich vorgesehen sind nämlich nur die 6 monate (naja indirekt... aber es wirkt sich letztendlich so aus...), die slayer grad aufgefahren hat.

                              für oben: §§ 433, 434 I 1 Nr. 1, 437 Nr. 1, 439 I, III BGB
                              für slayer: § 476 BGB
                              was hat die garantie damit zu tun, geschweige den eine vom händler zugeschriebene garantie?

                              eine garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers, die gewährleistung eine gesetzliche verpflichtung des händlers, der dafür sorgen muss, dass dein gerät 2 jahre funktioniert. das mit den 6 monaten und der anschließenden beweislastumkehr stimmt auch, aber wenn man nicht erkennen kann dass du den player hast fallen lassen oder mutwillig beschädigt hast, sondern das es ein technischer defekt ist, wird der player repariert, ausgetauscht durch ein gleichwertiges oder besseres gerät, jenachdem was für den händler am billigsten ist.

                              und ob der player repariert wird oder nicht, hören kannst du imho damit doch eh nicht?! :)

                              edit: treiber, karton etc ist alles unwichtig, es reicht der player und der beleg
                              also nur § 443? schuldrecht bt ist nicht mein steckenpferd.

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