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Unterhalt bei 20jährigen (Rechtsfrage)

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    Unterhalt bei 20jährigen (Rechtsfrage)

    Hi, diesmal brauche ich eine Antwort auf ein kleines Rechtsproblem.

    Nehmen wir an Vater V hat für den Sohn S der bei seiner Mutter lebt 18 Jahre lang keinen Cent bezahlt. V war größtenteils arbeitslos, war also somit gerechtfertigt.
    S hat aufgrund der Arbeitslosigkeit des V das Glück einer hohen Bafögförderung.

    Nach zwei Jahren arbeitet V überraschend wieder für gutes Geld, dadurch bricht das Bafög weg. Was kann S von V einfordern/einklagen.

    Der Unterhalt der ersten 18 Lebensjahre dürfte vom Tisch sein. Allerdings sind ja Eltern soweit ich weiß verpflichtet ihre Kinder mit 500EUR monatlich zu unterstützen während des Studiums.

    Welche Gesetzesgrundlage? Was ist zu holen? Danke.

    #2
    Studierst du nicht Jura?

    Stichwort Düsseldorfer Tabelle

    http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php

    Solltest mit einem Anwalt reden. Ich habs so hinbekommen, aber der meinte damals auch, dass ich das einklagen könnte.

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      #3
      noobhans postete
      Studierst du nicht Jura?
      Ja richtig, ich bin nur gerade etwas zu platt von der Woche und somit zu faul mich da reinzulesen (also in die Materie). Danke für den Link.

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        #4
        Also ich bin immo in der selben situation.
        Dir steht generell pro elternteil der in der D-Tabelle nazulesenden Betrag + Kindergeld zu.
        Da du aber so wies ausschaut noch daheim wohnst, fällt das Kindergeld auf jedenfall weg. Wies mim unterhalt deiner Mum ausschaut bleibt ihr überlassen.
        Das ganze geht so bis du das 27. Lebensjahr vollednet hast.

        Kommentar


          #5
          Junker postete
          Also ich bin immo in der selben situation.
          Dir steht generell pro elternteil der in der D-Tabelle nazulesenden Betrag + Kindergeld zu.
          Da du aber so wies ausschaut noch daheim wohnst, fällt das Kindergeld auf jedenfall weg. Wies mim unterhalt deiner Mum ausschaut bleibt ihr überlassen.
          Das ganze geht so bis du das 27. Lebensjahr vollednet hast.
          nicht das das wer falsch versteht, kindergeld wird vom zu zahlenden betrag abgezogen.
          ergo, gleiches geld, andere bezugsquelle.

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