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    Jura-knowledge !?

    Folgendes sehr verehrte RM-Juristen:

    Spoiler: 

    Mit bedauern mussten wir feststellen, das unser Projekt zu tiefst gettäuscht, aber auch enttäuscht worden ist. Diese Nachricht soll euch über den Betrugsfall informieren, welcher uns in starke Schwierigkeiten gebracht hat. Unsere Projektleitung wurde von Dritten gettäuscht! Nachdem wir den Abgang unseres CounterStrike:Source-Teams als Hieb ins Gesicht verspürten, machten wir uns schlau. Warum der Abgang? Warum dieser prachtvolle Leave aus unserem Projekt? Die Tatsachen bauten sich auf wie ein Puzzle, so erfuhren wir, dass der Finallap Manager sich als gamed!.de-Serververwalter ausgab um sich in gewisser Weise einen Bekanntheitsgrad zu verschaffen. Allerdings schlug sein Betrugsversuch fehl, muss mit rechtlichen Schritten gegen sein Projekt rechnen. Das Scheinsponsoring nahm uns die große Teamhoffnung in CounterStrike:Source.

    Uns wurden Server versprochen. Ziemlich ahnungslos nahmen wir das ganze hin. Da sich der Manager (Alex M. / Name erfunden - rechtlicher Hintergrund) ziemlich seriös gab und erstaunlich viel vom Serveranbieter wusste, konnten wir dies nicht Ahnen. Wir hoffen, das er für seine Dummheiten bestraft wird. Schließlich versucht man ausschließlich mit Falschaussagen und Fehlverträgen sein Projekt in Vordergrund zu stellen, zum Leid der anderen Projekte! Alex M. hat also gegen rechtliche Schritte und Maßnahmen verstoßen. Nach deutschem Recht und juristischem Gesetz wurde gegen § 41 Abs. 2 AO und gegen § 117 BGB verstoßen. Verstöße die scharf geahndet werden.


    § 41 Abs. 2 AO

    (2) Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Besteuerung unerheblich. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Besteuerung maßgebend


    § 117 BGB

    (1) Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig.

    (2) Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die für das verdeckte Rechtsgeschäft geltenden Vorschriften Anwendung.

    Paragraphen, die ihre Anwendung finden dürften. Wir wünschen Alex M. noch ein schönes Leben mit einer Strafe, die man sicher hätte vermeiden können und zwar mit geistiger Reife und Vernunft


    Für tl;dr - Krasser Clan wurde im Sponsoring getrollt und schmeißt nun mit selbst gewählten Rechtsparagraphen um sich. Sind die Paragraphen Bull$hit, oder seriouz business?

    Pic zur rechtlichen Einschätzung


    #2
    Selten einen solchen Möchtegern Text gelesen der so hart failed.
    Den Text kann man so dermaßen auseinanderpflücken.
    Ich denke, die Paragraphen beziehen sich auch auf Geldwäsche. Zumindest klingen sie so.

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      #3
      die paragraphen gibt es. prozesskosten übersteigen halt den streitwert um millionen. daher eher nicht so gut.

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        #4
        wird im nichts verlaufen, paragraphen gibt es aber... da bestimmt kein vertrag unterschrieben wurde und man mündliche vereinbarungen nicht wirklich nachweisen kann, da wort gegen wort, ist der clan der gearschte.


        und der text erst:
        Schließlich versucht man ausschließlich
        beste :D

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          #5
          bloßes Paragraphen geposte, nur heiße Luft... wo sind Handfeste Beweise wie mehrmals bezeugte /beglaubigte Willsenserklärungen, Unterschriften etc. ? Schwachsinn, heiße Luft und papalapap!

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            #6
            (2) Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Besteuerung unerheblich
            EInfach mal "Scheingeschäft" und "§" bei google eingegeben? :D
            Da ich bezweifle das der Clan für diese "SCheinhandlung" Steuren gezahlt haben oder zahlen wollten:D

            Natürlich ist der Clan halbwegs im Recht, aver wie rahl und daniiel schon sagten: da wird absolut nichts dabei rumkommen, da sich (so wie ich das verstehe) einfach jemand nen Spaß erlaubte und solange die Person sich nicht bereichert hat wird da ned wirklich viel bei runkommen.

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              #7
              naja wenn die wirklich einen derartigen vertrag rechtsgültig abgeschlossen haben, dann können sie sich schon auf die genannten paragraphen berufen. aber ich glaube nicht, dass die vertragspartner so dumm waren, ihren schwindel in derartige höhen zu treiben.

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                #8
                hahaha. ahahahaaa ha.

                sehr gut. ob da nicht dominic multerer seine finger im spiel hat? :D

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                  #9
                  hab nochmal kurz drüber nachgedacht. wird wohl eher in die richtung motivirrtum gehen, als scheingeschäft.

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                    #10
                    größter bs ever. begründung siehe supri
                    hat wohl mal wer paar seiten durchgeblättert und mitm finger immer mal wieder aufn § getippt und den dann reingeschrieben

                    Kommentar


                      #11
                      (1) Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig.

                      §117 I BGB bezieht sich auf was ganz anderes, aber #10 sagts ja schon.

                      Sofern es einen Schaden gab, warum nicht wegen Betrugs anzeigen?

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                        #12
                        supri postete
                        Nach deutschem Recht und juristischem Gesetz wurde gegen § 41 Abs. 2 AO und gegen § 117 BGB verstoßen. Verstöße die scharf geahndet werden.
                        Die Straf- und Bußgeldvorschriften der AO sind in den §§ 369 ff. AO normiert. § 41 II AO normiert die steuerliche Unerheblichkeit (!) von Scheingeschäften.

                        § 117 BGB normiert als Rechtsfolge die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts, hier ist keine Rede von Ahndung von Verstößen. Das BGB enthält überhaupt keine Straf- und Bußgeldvorschriften, das BGB ist Teil des Zivilrechts. Durch den Staat geahndet werden ausschließlich straf- und ordungsrechtliche Tatbestände.

                        Daneben spricht die Wortwahl Bände: "Nach deutschem Recht und juristischem Gesetz". 100 Punkte dafür, was soll denn sonst in Betracht kommen, das mosaische Gesetz? Bitte...

                        Im Übrigen: Keine der beiden Normen ist hier einschlägig.
                        och man, jetzt wollte ich auch mal was sagen... :(

                        dass die §en hier keinen Sinn machen, hätte sie sich auch selber denken können... da muss man nicht Jura für studieren

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                          #13
                          auf jedenfall vorhanden die dinger

                          Kommentar


                            #14
                            Meine Meinung dazu :
                            Naja was dort an § zitiert wird, ist erst einmal in diesem Fall nicht anwendbar.
                            Ein Scheingeschäft (z.B. Haus wird für die Hälfte verkauft um Steuern zu sparen, die anderen hälfte gibts unter der Hand) bedingt dass beide Seiten sich darüber bewußt sind dass das Geschäft zum Schein abgegeben wird, die AO bezieht sich darauf ist aber in diesem Fall nicht anwendbar.
                            Ich wundere mich darüber dass man zuerst aus der Sicht des Projekts und dann aus der Sicht des abgewanderten Teams spricht.

                            Grundsätzlich ist zu sagen dass Verstoße gegen zivilrechtliche Vorschriften nicht strafbar sind und allerhöchstens zivilrechtlich Schadensersatz oder das nichtig werden von Verträgen durchsetzbar ist.

                            Und versprechen kann man viel, solange es es keine richtige(möglichst schriftliche) Vereinbarung gibt lässt sich halt sowas vor Gericht kaum beweisen mal ganz vom Streitwert abgesehen.

                            Das einzige was theoretisch in Frage kommen könnte wäre eine Anzeige wegen

                            § 263 StGB
                            Betrug

                            (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


                            Aus eigener Erfahrung wird es schwer sein dass ein Staatsanwalt sich mit sowas überhaupt einigermaßen beschäftigt, weil der Schaden doch eher Gering ist und weil es sehr schwer ist dem Beschuldigten Vorsatz nachzuweisen was dazu führt dass so ein Verfahren schnell eingestellt wird.

                            Natürlich hätte gamed!.de evtl Möglichkeiten gegen den "serververwalter" vorzugehen was aber wohl auch nicht viel bringt.

                            tl;dr: Sie haben keine Ahnung versuchen aber den gemeinen CS:S Pöbel vorzugaukeln sie kennen sich aus :D

                            edit: supri bringt es auf den Punkt :D

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                              #15
                              Hahaha, so geil.

                              "Alex M. hat also gegen rechtliche Schritte und Maßnahmen verstoßen" Ich lach mich tot.
                              Und die Paragrafen sind das witzigste an der Sache. Anstatt auf Betrug abzustellen, kramt er was völlig absurdes raus.

                              Wie alt ist der Verfasser dieses Textes ?

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