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Bei uns musste der Vermieter löhnen, weil das Teil kaputt war.
Kommt natürlich drauf an obs kaputt is, oder ob du ihn aus Spaß an der Freude wechseln willst.
Mieter müssen grundsätzlich keine Kosten für Reinigung, Wartung oder notwendige Reparaturen an Thermen, das heißt an Etagenheizung oder Warmwassergeräten in der Mietwohnung übernehmen. Das entschied das Landgericht Braunschweig (Az: 6 S 784/00).
Die Kosten könne jedoch durch Regelung im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden.
Auch dies ist letztlich nur zulässig, wenn die entsprechende Mietvertragsklausel eine Obergrenze enthält, bis zu welcher der Mieter die jährlich entstehenden Wartungskosten zu tragen hat.
Regelt der Mietvertrag dies nicht, hat der Vermieter die Kosten zu tragen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben
Also in der regel zahlt der Vermieter. Wenn du richtig pech hast wird er in deiner nächsten Nebenkostenabrechnung dir das drauf buchen. Bei mir hat er es gott sei dank vergessen weil wohl bei ~50 andere Mietern das auch ausgewechselt werden musste.
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