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Wohnung durch Schenkung von Eltern erhalten.

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    Wohnung durch Schenkung von Eltern erhalten.

    Servus Elite,
    das ist sicherlich kein passender Ort für solch eine Frage, aber eine kurze vorab Information zum Einordnen wäre Interesant.

    Folgende Situation,
    Meine Eltern geben mir jeweils ihre 50% einer Wohnung, sodass ich die alleiniger Besitzer der Wohnung bin. Gekauft wurde die Wohnung vor 11 Jahren.
    Wie sieht es Steuerrechtlich aus, diese Wohnung zu verkaufen ohne was Zahlen zu müssen, um mit dem Geld etwas neues Bauen zu können?

    Habe absolut keine Ahnung was für Informationen mehr man braucht um die SItuation besser einschätzen zu können. Falls euch eine Information fehlt und ihr euch damit etwas auskennt, einfach fragen, ich reiche sogut wie möglich Informationen nach.

    Danke schonmal an alle :)

    #2
    investier die paar euros und lass dir alles schriftlich von nem steuerberater geben.

    grundsätzlich steuerfrei erst nach 10 jahren. ausnahme: immobilie 3 jahre oder zum zeitpunkt des verkaufs und den beiden vorangegangenen jahren selbst genutzt. achte auch drauf dass keine oder möglichst wenig schenkungssteuer anfällt (freibeträge, schenkungsplan und so)

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      #3
      Freibetrag liegt bei Verwandten 1. Grades bei 500k €.

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        #4
        Da ich es wohl etwas Falsch erklärt habe, noch ne zusätzliche Information.
        Die Wohnung ist bereits überschrieben. Der Wert der Immobilie lag deutlich unter dem Freibetrag und war deswegen kein Problem.

        Geht jetzt darum, das ich die Wohnung innerhalb von 2-3 Monaten nach dem sie mir überschrieben wurde verkaufen würde. Meiner Information nach dürfte das kein Problem sein weil die Immobilie vor über 10 Jahren erworben worden ist, damit keine Gewinnerzielung verfolgt wurde und deswegen keine Abgaben nötig sind.

        Hoffe ist etwas klarer jetzt, worum es mir geht.

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          #5
          jo auf den ersten blick wohl ziemlich sicher steuerfrei da kauf über 10 jahre her. arbeite in einer kanzlei, frage morgen mal nach und sag dann bescheid

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            #6
            solang selbstbewohnt sollte alles np sein

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              #7
              Zitat von Shine10 Beitrag anzeigen
              solang selbstbewohnt sollte alles np sein
              War zwar selbst drin, aber habe mit Kollegen ne WG gehabt, dementsprechend waren Mieteinnahmen dabei. Wird also nicht unter Eigennutzung funktionieren.

              Zitat von dimitrijj Beitrag anzeigen
              jo auf den ersten blick wohl ziemlich sicher steuerfrei da kauf über 10 jahre her. arbeite in einer kanzlei, frage morgen mal nach und sag dann bescheid
              Das wäre sehr sehr Nett von dir, hoffe/freue mich darauf, morgen von dir zu hören. Eventuell kennen die entsprechenden Personen sogar die Stelle im Gesetzbuch? Falls die dir das auch mitgeben könnten wäre mega gut. Aber natürlich nur soviel Aufwand machen, wie es dir selbst keine Schwierigkeiten/ Umstände macht. Aber Danke schonmal!

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                #8
                ggf. fällt schenkungssteuer an, das geplante private veräußerungsgeschäft von dir dürfte nach der schilderung steuerfrei sein, da du in die haltedauer deiner eltern eintrittst und diese ü10J liegt

                https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

                (1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind 1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.

                3Bei unentgeltlichem Erwerb ist dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung oder die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen.
                Zuletzt geändert von Ehrenmars; 13.12.2018, 20:02.

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                  #9
                  Du warst davor 50 % an der Wohnung beteiligt und sie gehört euch schon 11 Jahre?

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                    #10
                    nein beide elternteile haben jeweils 50% verschenkt, vermutilch auch zwecks freibetrag. gesetzesgrundlage wird in jedem fall § 23 I nr. 1 estg sein.

                    https://www.haufe.de/finance/finance...HI2530192.html

                    zum thema schenkung nicht als anschaffungszeitpunkt find ich seltsamerweise keine gesetzesstelle, wird aber auf jeder seite so erwähnt. wurde vielleicht vom bfh irgendwann entschieden und seitdem als gängige praxis durchgeführt. aber wie gesagt, bin morgen vermutlich schlauer
                    Zuletzt geändert von dimitrijj; 13.12.2018, 20:08.

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                      #11
                      Achso ne dann wie hier bereits korrekterweise erkannt worden, fällt keine Steuer an. Vorrausgesetzt du kommst nicht über den Freibetrag

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                        #12
                        von was für einem freibetrag redest du insane? :D

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                          #14
                          Thanks mars

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                            #15
                            Wohnung behalten, vermieten und für dein anderes Vorhaben einen Kredit aufnehmen!

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