Zitat von chup1n
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https://www.haufe.de/personal/haufe-...HI2692348.html
z.B. sollte festgelegt werden, inwieweit sich der AG an den Kosten für Internetanschluss beteiligt.
Außerdem müssen die Vorschriften für Bildschirmarbeitsplätz eingehalten werden.
Hier mal dazu die Leitlinien der DGUV: https://publikationen.dguv.de/dguv/p...02/215-410.pdf
Ein Auszug hieraus:
Notebooks, die nicht die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und ergonomischen Forderungen dieser Information, insbesondere bezüglich der Tastaturausführung, der Trennung der Tastatur vom Bildschirm oder der Qualität der Zeichendarstellung erfüllen, sind nicht für die regelmäßige Benutzung an einem Büroarbeitsplatz geeignet.
Der Schreibtisch muss evtl. entsprechend angeschafft werden, ein geeigneter Bürostuhl sollte ebenfalls gestellt werden.
Edit²: Hier noch die Bildschirmarbeitsverordnung: https://www.arbeitsschutzgesetz.org/bildscharbv/

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