Zitat von Lairyn
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Domian - Jetzt! #2
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das stimmt. du hast halt nur nachteile in der haft zu befürchten (isolationshaft, keine vorzeitige entlassung wegen guter führung, kein knast job mehr etc.). man kann nur was auf die haftzeit bekommen, wenn man bei dem ausbruch(versuch) jemanden verletzt oder was beschädigtZitat von DaRulerhab ich aber auch schon so gehört, ka ob was dran istZitat von ProviehDann kann jeder versuchen auszubrechen ? Das macht doch kein SinnZitat von LairynAusbruch ist doch in Deutschland keine Straftat, weil der Drang nach Freiheit ein Menschenrecht ist oder so ähnlich :D
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In Deutschland und Österreich beispielsweise ist die Flucht als solche straffrei. Schon 1880 war der Gesetzgeber der Meinung, dass „Selbstbefreiung“ straffrei bleiben müsse, da sie dem natürlichen Freiheitstrieb des Menschen entspreche und dieser ein Recht auf Freiheit habe.
habt recht hab das nicht gewusst
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