das könnte auch 5:0 werden -.-
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Keine Ankündigung bisher.
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Einklappen
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#76 hast Recht.
Wenn man Geld für eine Dienstleistung bezahlt und diese nicht im geringsten bekommt (seit 30 Minuten "Wir bitten um einen Moment Geduld"), hat das natürlich nichts mit 'Betrug' zu tun
/ironie off
Wenn ich Gebühren für ARD & ZDF bezahle und diese nicht ausgestrahlt werden, grenzt dies genau so an Betrug bzw. nicht erbrachte Dienstleistung.
Betrug ist wenn überhaupt das falsche Wort, weil es wohl keine Absicht ist, trzd ist es nicht erbrachte Leistung.
Kannst ja mal ne Diskussion mit meinem Dozenten starten #76
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Gast
Gut, soweit sind wir schonmal. Wenn betrug das falsche Wort ist ist es also kein Betrug.Serial schrieb am 23.06. - 19:50:
Betrug ist wenn überhaupt das falsche Wort, weil es wohl keine Absicht ist, trzd ist es nicht erbrachte Leistung.
Nun zu der nichterbrachten Leistung:
Gucken wir uns doch mal den Vertrag an, den man mit GIGA schließt
Ich zitiere aus dem Vertrag:
"Die Verfügbarkeit des TV-Programms während der Zugangszeit kann nicht garantiert werden; sie hängt unter anderem von verschiedenen technischen Faktoren wie der Auslastung der GIGA Server, Vorhandensein von Bandbreite im GIGA Streaming Center usw. ab"
Aha, es gibt also keine Garantie, dass man immer dann TV gucken kann, wenn man will. Gucken wir mal weiter
"Ist das TV-Programm aufgrund einer von GIGA schuldhaft verursachten Störung im Laufe eines Tages weniger als 12 Stunden lang verfügbar oder führt eine schuldhaft von GIGA verursachte Störung des TV-Programms dazu, dass dessen Nutzungsmöglichkeit aufgehoben oder erheblich beeinträchtigt wird, so wird GIGA unverzüglich nacherfüllen (entweder im Wege der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, so wird GIGA dem Nutzer das Nutzungsentgelt rückvergüten."
Also selbst wenn GIGA an einem Ausfall schuld ist, kann man erst Ansprueche stellen, wenn GIGA weniger als 12 Stunden am Tag sendet.
Also es ist kein Betrug, weil es keine Absicht ist. Und jetzt ist es auch keine nichterbrachte Leistung, weil GIGA bisher den Vertrag noch erfuellt; also die vertraglich zugesicherte Leistung erbringt.
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@ 86 eigene NB sind das eine, das andre ist EU/Deutsches Gesetzt
bin mir auch sicher das es für sowas eine Gesetzt gibt.
Siehe rückerstatung der kosten bei verspätung etc. beim Fliegen sprich Nützung von Airleins
die allgemeinen NB eines Anbiters kannst du in die Tonne vor der gericht hauen wenn sie nur ein wenig von der allgemeinen Gesetzgebug abweichen.
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Gast
Aber eben erst vor Gericht. Solange kein Gericht sagt "So geht das nicht" ist der Vertrag gueltig. Und solange der Vertrag gueltig ist, ist das, was GIGA im Moment leistet, ausreichend.Elb schrieb am 23.06. - 20:20:
die allgemeinen NB eines Anbiters kannst du in die Tonne vor der gericht hauen wenn sie nur ein wenig von der allgemeinen Gesetzgebug abweichen.
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