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naja.. du kannst das mit der pistole gar nicht vergleichen.. bei ner pistole hast du noch die bedrohung, die als straftat zählt.. hast du die bei nem gedanken auch?
wenn ich den gedanken habe, etwas rechtswidriges zu tun, kann mir keiner dafür was anhängen, außer es steht ein fall genau in dem kontrast dazu.. :)
da er sogar so kooperationsbereit ist und zugibt, mit dem gedanken gespielt zu haben, wäre ein einlenken der esl, eine verminderung auf 12 monate weitaus sinnvoller!
aber naja, die esl wird denke ich die entscheidung nicht revidieren, solange nicht beweise GEGEN die ergebnisabsprache vorliegen.. da es davon aber keine beweise geben kann (wie auch?) wird es wohl bei 2 jahren bleiben..
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Gast
Das waere nicht sinnvoll. Damit wuerde man das System der "Beweisaufnahme" und die Strafen ad absurdum fuehren.chrisinho schrieb am 13.11. - 17:18:
da er sogar so kooperationsbereit ist und zugibt, mit dem gedanken gespielt zu haben, wäre ein einlenken der esl, eine verminderung auf 12 monate weitaus sinnvoller!
Dann wuerden alle Beschuldigten erstmal ihre Unschuld beteuern und dann, im Falle eines Schuldspruchs, ein minderschweres Vergehen gestehen um eine niedrige Strafe zu bekommen.
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