Auf die Versteuerung von Preisgeldern habe die Anerkennung als förderungswürdige Sportart dagegen keine Auswirkungen, heißt es
Der reine Amateur ist ein Sportler, der den Sport aus Liebhaberei, also nicht
berufsmäßig und ohne materiellen Gewinn betreibt. Erhält ein Amateursportler
gelegentlich ein – gar nicht (ein)kalkulierbares – Preisgeld oder eine
Siegprämie, so entfällt eine Besteuerung völlig
berufsmäßig und ohne materiellen Gewinn betreibt. Erhält ein Amateursportler
gelegentlich ein – gar nicht (ein)kalkulierbares – Preisgeld oder eine
Siegprämie, so entfällt eine Besteuerung völlig
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