cr0 schrieb am 14.07. - 21:32:
n0b0dy82 schrieb am 14.07. - 21:19:
wenn sk nich zahlt würd ich die verklagen... vertrag is vertrag, scheissegal wo man sowas unterschreibt
xD
schein als hättest du es nicht ganz verstanden. auf welchen vertrag soll er sich denn beziehen ;)
Ein Vertrag muß nicht in schriftlicher Form vorliegen. Es reicht eine mündliche Übereinkunft vollkommen aus.
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