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ESBL GmbH beantragt Insolvenz

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    @ fine


    schade das du nur einen sehr verkürzten absatz zitiert hast.
    Und wenn du des lebens mächtig wärst haettest du gelesen das ich davon sprach das sie MINDESTENS mit dem einlagekapital haftet, nämlich genau DANN, wenn sonst kein vermögen (nicht entnommene gewinnanteile, firmenanteile, oder sonstiges anlage oder umlaufvermögen) vorhanden ist. Im klartext: das einlagekapital (eigenkapital) zzgl dem was wirtschaftlich erworben wurde begrenzt die haftung. Ist nichts zusätzlich erworben worden so besteht die mindesthafting in höhe des stamm/Einlagekapitals. Nichts anders stand auch in dem von dir zitierten beitrag, da du aber offensichtlich weder willens noch fähig des lesens bist... und du deinem ursprungspost damit selbst widersprichst... war die 6 wohl eher mehr als gerechtfertigt. aber danke... q.e.d.


    das gmbh-gesetz sagt aber leider etwas anderes:

    GmbHG § 13

    (2) Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur
    das Gesellschaftsvermögen.

    und das Gesellschaftsvermögen einer heruntergeweirtschafteten gmbh kann durchaus weniger als 25k € betragen - und dann müssten die gesellschafter ja nach deiner aussage den fehlbetrag zusätzlich aufbringen... ;) theoretisch muss das stammkapital auch immer verfügbar sein, aber wie gesagt theoretisch. dann ist halt der geschäftsführer haftbar.

    aber von einer "mindest-haftung" kann man hier nicht sprechen!

    soviel zur these stammkapital stelle eine sicherheit dar!

    bei irgendwelchen beanstandungen bitte das gmbh-gesetz zitieren! bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gmbhg/gesamt.pdf

    und ich kann dir sagen ich spreche hier von realen fällen. ich arbeite bei einem der größten energieversorger in deutschland ;) und es gab schon des öfteren fälle, dass gmbhs hohe rückstände hatten, die dann eine insolvenz beantragt haben und ein paar tage später kommt die nachricht vom insolvenzverwalter dass aufgrund zu geringer Masse das Insolvenz verfahren eingestellt wird. jetzt kann man sich noch den geschäftsführer packen aber mehr ist nicht drin.

    gruß

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      @322: Falsch. Es gibt die sog. Durchgriffshaftung, bei der der Gesellschafter mit seinem privatem Vermögen haftet. In dem Zusammenhang sei auch das Stichwort einer materiell unterkapitalisierten GmbH zu nennen.

      Es ist aber richtig, dass eine GmbH (insb. bei unseriös geführten Gesellschaften) evtl gar nicht mehr das Stammkapital zur Verfügung hatte, etwa wenn es nie komplett zur Verfügung stand (z.B. weil es Teilweise in Form von Gütern eingebracht wurde).

      Also so einfach wie sich das hier einige Leute machen, ist die ganze Thematik nicht.

      Kommentar



        sanctus schrieb am 21.02. - 23:21:

        @ fine


        schade das du nur einen sehr verkürzten absatz zitiert hast.
        Und wenn du des lebens mächtig wärst haettest du gelesen das ich davon sprach das sie MINDESTENS mit dem einlagekapital haftet, nämlich genau DANN, wenn sonst kein vermögen (nicht entnommene gewinnanteile, firmenanteile, oder sonstiges anlage oder umlaufvermögen) vorhanden ist. Im klartext: das einlagekapital (eigenkapital) zzgl dem was wirtschaftlich erworben wurde begrenzt die haftung. Ist nichts zusätzlich erworben worden so besteht die mindesthafting in höhe des stamm/Einlagekapitals. Nichts anders stand auch in dem von dir zitierten beitrag, da du aber offensichtlich weder willens noch fähig des lesens bist... und du deinem ursprungspost damit selbst widersprichst... war die 6 wohl eher mehr als gerechtfertigt. aber danke... q.e.d.


        das gmbh-gesetz sagt aber leider etwas anderes:

        GmbHG § 13

        (2) Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur
        das Gesellschaftsvermögen.

        und das Gesellschaftsvermögen einer heruntergeweirtschafteten gmbh kann durchaus weniger als 25k € betragen - und dann müssten die gesellschafter ja nach deiner aussage den fehlbetrag zusätzlich aufbringen... ;) theoretisch muss das stammkapital auch immer verfügbar sein, aber wie gesagt theoretisch. dann ist halt der geschäftsführer haftbar.

        aber von einer "mindest-haftung" kann man hier nicht sprechen!

        soviel zur these stammkapital stelle eine sicherheit dar!

        bei irgendwelchen beanstandungen bitte das gmbh-gesetz zitieren! bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gmbhg/gesamt.pdf

        und ich kann dir sagen ich spreche hier von realen fällen. ich arbeite bei einem der größten energieversorger in deutschland ;) und es gab schon des öfteren fälle, dass gmbhs hohe rückstände hatten, die dann eine insolvenz beantragt haben und ein paar tage später kommt die nachricht vom insolvenzverwalter dass aufgrund zu geringer Masse das Insolvenz verfahren eingestellt wird. jetzt kann man sich noch den geschäftsführer packen aber mehr ist nicht drin.

        gruß


        Ich denke du verstehst nicht oder kannst nicht lesen.
        Sollte das stammkapital nicht mehrf in der gesellschaft vorhanden sein (aus welchem grund auch immer) haften im zuge einer durchgriffshaftung die entsprechenden gesellschafter gemäss ihrer anteile für eben jene stammeinlage. Insofern ist die Stammeinlage nahezu immer zu realisieren. Es geht auch eher darum, das eine gmbh in ihrer haftung gegenüber "gewöhnlichen" gläubigern in ihrer haftungshöhe begrenzt ist, was es eben nahelegt statt einer ordentlichen liqiudierung den weg über die insolvenz zu gehen um sich so elegant einem grossteil der verbindlichkeiten zu entziehen um danach neu anzufangen. Und genau da ist eben immer ein latenter betrugsverdacht... darum ging es eigentlich.

        Kommentar


          finde es immer lustig wie sich die ganzen noobs dazu äußern. heinrich bergen ist noch eingetragener GF - er leitet die firma allerdings nimmer.. das läuft alles auf den mr anhuth.
          für diejenigen die es nicht wissen - eine insolvens bedeutet _NICHT_ das es das aus einer firma ist.

          Wenn man hier die ganzen schadenfreudigen comments ließt fragt man sich echt was für ne kindercommunity das alles geworden ist. demnach sollte man euch wünschen das euer späterer arbeitgeber einfach ma insolvent wird :>

          so long

          Kommentar



            dYn`de schrieb am 23.02. - 11:23:

            finde es immer lustig wie sich die ganzen noobs dazu äußern. heinrich bergen ist noch eingetragener GF - er leitet die firma allerdings nimmer.. das läuft alles auf den mr anhuth.
            für diejenigen die es nicht wissen - eine insolvens bedeutet _NICHT_ das es das aus einer firma ist.

            Wenn man hier die ganzen schadenfreudigen comments ließt fragt man sich echt was für ne kindercommunity das alles geworden ist. demnach sollte man euch wünschen das euer späterer arbeitgeber einfach ma insolvent wird :>

            so long


            Wer eingetragener GF ist, ist auch verantwortlich im sinne des gesetzes. D.h. er hat im zweifelsfalle auch den kopf hinzuhalten. Soviel zum thema ahnung haben.

            Zum 2. ein insolvenzantrag bedeutet in der tat nicht das zwangsläufige aus, allerdings in der absoluten mehrzahl der fälle. Ein antrag auf insolvenz bedeutet zumindest mal eine nicht mehr nur kurzfristige Zahlungsunfähigkeit, es fehlen also entweder die akuten liquiden mittel um kurzfristige verbindlichkeiten zu bedienen oder aber es liegt bereits eine vollkommene überschuldung vor. Der Insolvenzverwalter prüft den sachverhalt und schaut was im interesse aller zu tun ist. In den allerseltensten fälle existiert eine firma nach einer insolvenz in bestehender form weiter... zumal eine firma dieser form wohl kaum die groesse und struktur besitzt in lukrativen teilen weiter geführt zu werden. Fakt ist in der praxis, das am ende des verfahrens in aller regel und fast in auschliesslichkeit das ende der firma steht.

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              Fine schrieb am 23.02. - 17:29:



              Wer eingetragener GF ist, ist auch verantwortlich im sinne des gesetzes. D.h. er hat im zweifelsfalle auch den kopf hinzuhalten. Soviel zum thema ahnung haben.



              hättest ma richtig gelesen, hättest es auch richtig verstanden mr. oberklug. hab ich irgendwo geschrieben das h.b. nicht eingetragener gf ist und er somit nicht für das alles gerade stehen muss? .. denke nicht.. alles andere ist logisch und ich denke persönlich auch das die esbl es nicht packen wird.. dennoch find ichs schade .. und diese lowbrain kommentare von einigen usern hier lassen einen echt grübeln was für ne erbärmliche community wir doch eigentlich haben.

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