dann zeig mir den § für mietverträge der nicht wohnungen betrifft..
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Keine Ankündigung bisher.
Shark Systems Rechnung trotz Kündigung
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okay sorry, du hast vollkommen recht. hab bei wikipedia gerade folgenden abschnitt gefunden:Zitat von quiNdann zeig mir den § für mietverträge der nicht wohnungen betrifft..
Nach aktueller Rechtsprechung des BGH ist auch der sogenannte Application-Service-Providing-Vertrag, also ein Vertrag, der die Bereitstellung bzw. die Gebrauchsüberlassung von Software und Anwendungen über das Internet oder andere Netze zum Inhalt hat, im Regelfall als Mietvertrag einzuordenen.[3] Im Vordergrund dieses Vertrages steht nach Ansicht des BGH die (Online-)Nutzung fremder (Standard-)Software, die in aller Regel nicht nur einem, sondern einer Vielzahl von Kunden zur Verfügung gestellt wird. Somit sei die (entgeltliche) Gebrauchsüberlassung als Schwerpunkt des Vertrages anzusehen, weshalb ein derartiger Vertrag als Mietvertrag im Sinne der § § 535 ff. BGB eingeordnet worden ist.[4]
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this ! genauso hatte es mein m8 auch gemacht, anders verstehen die es nichtZitat von araGlaube kaum, dass es ein üblicher 'Mietvertrag' (sprich für Wohnungen) ist.
Siehe auch:
Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a).
Kündigung per email, vor allem wenn es so in den AGB steht, kein Problem. Im schlimmsten Fall Zahlung verweigern und mit Anwalt drohen. Dann werden die schon Ruhe geben
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den entsprechenden urteilsspruch finde ich gerade auf die schnelle auch nicht. musste damals auch nen paar minuten suchen, konnte gamed!de dann aber auch den paragraphen um die ohren hauen.
einen ähnlichen paragraphen habe ich aber hier gefunden:
"Ist durch eine gesetzliche Vorschrift die Schriftform vorgeschrieben, kann gemäß § 126 BGB die schriftliche Form immer durch die elektronische Form ersetzt werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn für den jeweiligen Fall die elektronische Form ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen ist (s.u.)."
gesetzlich ausgeschlossen ist sie z.b. bei der kündigung eines arbeitsvertrags, oder einer bürgschaft.
es gibt zwar mehrere paragraphen bzgl. des signaturgesetzes, da in diesem fall aber der vertrag per e-mail geschlossen wurde, besteht wohl kein zweifel an der echtheit, wenn mit der identischen adresse gekündigt wurde. damit kommen die also sicher nicht durch und werden es mit sicherheit auch nicht versuchen.
http://www.juraforum.de/lexikon/elektronische-form
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Danke, hier kommt ja sehr viel interessantes raus!
Wie gesagt, ich habe ihm die gesamte Situation per Mail geschildert und die ganzen Dokumente (Zahlungsbeleg von der 3. Rechnung, Kündigung im msg-Format wo steht wann es gesendet wurde, Screenshot vom Posteingang usw.) angehängt. Dann noch geschrieben, dass ich nicht mehr zahlen und er sich bitte melden soll. Dann hab ich den Server runtergefahren um ja nicht irgendwelche Probleme zu bekommen.
Sehr schade, dass Shark Systems teilweise trotzdem noch sehr angesehen ist. Siehe gameservercheck.de. Da hat er überirdische Bewertungen und wäre rein theoretisch einer der besten Hoster Deutschlands. Würde er sich solche Sachen sparen, dann würden vielleicht auch alte Kunden zurückkommen oder sie weiterempfehlen.
Aber er geht den für beide Seiten unangenehmen Weg den er sowieso verliert und mit dem sein Ruf zerstört wird...
Naja mir ist es egal. Ich hab alles getan was ich kann und warte jetzt ab. Ich denke in 1-2 Monaten sollte ich eine Antwort erhalten...
Nochmal danke für eure ganze Mühe, das hat mir echt weitergeholfen!
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Ich hatte nur einen 4 Slot Server. Warum soll ich mich wegen 10/15 Euro mit dem Kerl streiten, wenn ich den Server doch genutzt habe!?Zitat von araZur not selber mit rechtlichen Mitteln drohen. Hilft eigentlich fast immer gegen so uneinsichtige LeuteZitat von King Kormoranrichtig. und die leute, die schreiben "balabala... habe daraus gelernt", kann ich gar nicht verstehen. scheinbar habt ihr gar nichts gelernt, wenn ihr bei solchen abzockermethoden noch den halben preis zahlt. :D
einfach mal rechtliches grundwissen aneignen oder googlen lernen und auf sein recht beharren und nicht gleich vor angst einpissen, weil irgend nen trottel mit nem gewerbeschein mit dem rechtsanwalt droht.
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du kannst doch nicht mietverträge mit verträgen für gameserver vergleichen...das sind schon MIETverträge wie sie gemeint sind und nur weil du einen server theoretisch mietest, findet das hier keine anwendung. agb richtlinien sind ebenfalls im BGB bei § 305 aufwärts zu finden. gerade um so dinge wie kündigungsmöglichkeiten etc. festzuhalten sind agb's geeignet.Zitat von quiNnur weil es in den agbs steht, heißt es ja nicht, dass es auch richtig ist. gesetz > agbs
http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html
imgrunde ist es ja ein mietvertrag und der muss schriftlich gekündigt werden. ich glaube nicht dass ein dokument per mail als schriftliche kündigung zählt, außer der "vermieter" ist da kulant. in welchem § steht denn, dass man auf dem gleichen weg kündigen können muss? hab leider auf die schnelle nichts gefunden
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allein aus prinzip. wo willst du die grenze ziehen? willst du dich (überzogen gesagt) dein ganzes leben so einschüchtern und abzocken lassen? du rechtfertigst deren unverschämtes, kundenunfreundliches und rechtswidriges vorgehen und zahlst einfach brav. ist deine sache, aber ICH würde das auf gar keinen fall tun. und wenn es nur 50 cent wären.Zitat von virtualIch hatte nur einen 4 Slot Server. Warum soll ich mich wegen 10/15 Euro mit dem Kerl streiten, wenn ich den Server doch genutzt habe!?Zitat von araZur not selber mit rechtlichen Mitteln drohen. Hilft eigentlich fast immer gegen so uneinsichtige LeuteZitat von King Kormoranrichtig. und die leute, die schreiben "balabala... habe daraus gelernt", kann ich gar nicht verstehen. scheinbar habt ihr gar nichts gelernt, wenn ihr bei solchen abzockermethoden noch den halben preis zahlt. :D
einfach mal rechtliches grundwissen aneignen oder googlen lernen und auf sein recht beharren und nicht gleich vor angst einpissen, weil irgend nen trottel mit nem gewerbeschein mit dem rechtsanwalt droht.
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wollte gerade meinen g-portal vertrag kündigen, jedoch kam zurück:Zitat von 3oo1Wenn man den Vertrag online abschließen kann, sollte die Kündigung doch auch online geltend gemacht werden können.
Hab grad ähnliche Probleme mit G-Portal.
"benötigen wir, schriftlich (unterschrieben), eine Kündigung per Fax oder Post."
Hatte einen Zettel mit allen nötigen Daten etc. eingescannt. Reicht das nicht?
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irgendwie glaub ich das nicht ganz. Es kommt ja nur nen normaler Vertrag zu Stande. Um den abzuschließen nutzt du halt das Internet anstatt nen Zettel zu unterschreiben oder ähnliches. Somit ist dann wohl nen Mietvertrag zu Stande gekommen. So nen Gameserver stellt doch auch nur ne Gebrauchsüberlassung dar oder? Wüsste zumindest nicht welche andre Vertragsform da in Frage käme. Im §542 steht doch nach gesetzlichen Vorschriften kündigen. Ich weiß nun aber nicht ob man da auf die Wohnraum sachen zurückgreifen muss? Zumindest wenn sie es in ihren AGB anbieten und du es genau so gemacht hast sollte das eigentlich reichen. Ich meine sind immerhin deren AGB - ansonsten mal anrufen und zur Not Anwalt fragen. Ansonsten nicht zuhlen und drauf ankommen lassen :DZitat von 3oo1Wenn man den Vertrag online abschließen kann, sollte die Kündigung doch auch online geltend gemacht werden können.
Hab grad ähnliche Probleme mit G-Portal.
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Schick das gescannte PDF doch einfach als Fax geht übers Internet doch ohne ProblemeZitat von SpliTwollte gerade meinen g-portal vertrag kündigen, jedoch kam zurück:Zitat von 3oo1Wenn man den Vertrag online abschließen kann, sollte die Kündigung doch auch online geltend gemacht werden können.
Hab grad ähnliche Probleme mit G-Portal.
"benötigen wir, schriftlich (unterschrieben), eine Kündigung per Fax oder Post."
Hatte einen Zettel mit allen nötigen Daten etc. eingescannt. Reicht das nicht?
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Behalt den Sendebericht, kommt nämlich eh "Fax nicht angekommen".Zitat von mueggeSchick das gescannte PDF doch einfach als Fax geht übers Internet doch ohne ProblemeZitat von SpliTwollte gerade meinen g-portal vertrag kündigen, jedoch kam zurück:Zitat von 3oo1Wenn man den Vertrag online abschließen kann, sollte die Kündigung doch auch online geltend gemacht werden können.
Hab grad ähnliche Probleme mit G-Portal.
"benötigen wir, schriftlich (unterschrieben), eine Kündigung per Fax oder Post."
Hatte einen Zettel mit allen nötigen Daten etc. eingescannt. Reicht das nicht?
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