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    #31
    Laden und Hochladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist in Deutschland beides NICHT erlaubt.

    Egal ob Rapidshare oder Bearshare...

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      #32
      uNu postete
      oNe_sh0t postete
      parano1dph postete
      #10 nein wär es nicht, es dann wieder runterzuladen, das wäre illegal ;)
      eher andersrum du fisch


      musik und pr0n bei rapidshare laden ist in deutschland legal

      WRONG :) GGG verklagt gerne Leute hier in Deutschland und ja im Jahre 2007
      es werden nur eMule affen und bearshare deppen verklagt ... weil man mit diesen tools die dateien zum download für andere freigibt, aber laber ruhig müll ist ja nix besonderes auf readmore

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        #33
        es ist nur das uploaden verboten...(µtorrent, bittorrent usw. laden von selbst hoch)
        naja, bald aber haben alle eh den bundestrojaner oO :D


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          #34
          one shot 4 president

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            #35
            WikipediaEigentlich haftbar ist eine bestimmte Person (also nicht nur der Anschlussinhaber als solcher, sondern eine Person als tatsächlich Daten tauschende) erst dann, wenn nachgewiesen ist, dass sie Filesharing betrieben hat. Dann richtet sich die Verantwortung nach dem Tatbeitrag. Wird nachgewiesen, dass Daten angeboten wurden, so ist dies rechtswidrig. Das Herunterladen von Daten ist allerdings nicht eindeutig verboten. Dies wird - da sich diese teils umstrittene Ansicht in der Praxis durchgesetzt hat - in der Praxis daher weder zivilrechtlich noch strafrechtlich verfolgt. Üblicherweise bietet aber derjenige, der sich Daten herunterlädt, diese - teilweise sogar bevor die Datei vollständig heruntergeladen ist - auch an.

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              #36
              oNe_sh0t postete
              uNu postete
              oNe_sh0t postete
              parano1dph postete
              #10 nein wär es nicht, es dann wieder runterzuladen, das wäre illegal ;)
              eher andersrum du fisch


              musik und pr0n bei rapidshare laden ist in deutschland legal

              WRONG :) GGG verklagt gerne Leute hier in Deutschland und ja im Jahre 2007
              es werden nur eMule affen und bearshare deppen verklagt ... weil man mit diesen tools die dateien zum download für andere freigibt, aber laber ruhig müll ist ja nix besonderes auf readmore
              so langsam wist mir sympathisch one shot^^

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                #37
                rCon postete
                ich habs auf meinem ftp !!!11
                beweisen!

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                  #38
                  wers hat bitte PN *hust* :D

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                    #39
                    D.h. wenn ich mir jetzt etwas lade, wird es nicht strafrechtlich verfolgt, auch nicht 2008?

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                      #40
                      one shot is einer der wenigen normalen leute hier...

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                        #41
                        http://www.irights.info/

                        steht alles was 2007 erlaubt ist bzw nicht
                        außerdem auch was sich ändert mit den neuen gesetzen 2008

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                          #42
                          schaut mal amazon, einer hat das buch da für 40€ gekauft :D

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                            #43
                            Ist nichts besonderes...Nur altes Zeug und die Maps usw. werden beschrieben. Ein wenig Google und man hat das Buch als .pdf !

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                              #44
                              http://india403.server4you.de/lui/OLDSCHOOL/tammbuch10.jpg

                              hier auch noch ein stück ;)

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                                #45
                                oNe_sh0t postete
                                parano1dph postete
                                #10 nein wär es nicht, es dann wieder runterzuladen, das wäre illegal ;)
                                eher andersrum du fisch


                                musik und pr0n bei rapidshare laden ist in deutschland legal

                                da kennt sich aber einer aus.

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