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parano1dph postete
#10 nein wär es nicht, es dann wieder runterzuladen, das wäre illegal ;)
eher andersrum du fisch
musik und pr0n bei rapidshare laden ist in deutschland legal
WRONG :) GGG verklagt gerne Leute hier in Deutschland und ja im Jahre 2007
es werden nur eMule affen und bearshare deppen verklagt ... weil man mit diesen tools die dateien zum download für andere freigibt, aber laber ruhig müll ist ja nix besonderes auf readmore
WikipediaEigentlich haftbar ist eine bestimmte Person (also nicht nur der Anschlussinhaber als solcher, sondern eine Person als tatsächlich Daten tauschende) erst dann, wenn nachgewiesen ist, dass sie Filesharing betrieben hat. Dann richtet sich die Verantwortung nach dem Tatbeitrag. Wird nachgewiesen, dass Daten angeboten wurden, so ist dies rechtswidrig. Das Herunterladen von Daten ist allerdings nicht eindeutig verboten. Dies wird - da sich diese teils umstrittene Ansicht in der Praxis durchgesetzt hat - in der Praxis daher weder zivilrechtlich noch strafrechtlich verfolgt. Üblicherweise bietet aber derjenige, der sich Daten herunterlädt, diese - teilweise sogar bevor die Datei vollständig heruntergeladen ist - auch an.
parano1dph postete
#10 nein wär es nicht, es dann wieder runterzuladen, das wäre illegal ;)
eher andersrum du fisch
musik und pr0n bei rapidshare laden ist in deutschland legal
WRONG :) GGG verklagt gerne Leute hier in Deutschland und ja im Jahre 2007
es werden nur eMule affen und bearshare deppen verklagt ... weil man mit diesen tools die dateien zum download für andere freigibt, aber laber ruhig müll ist ja nix besonderes auf readmore
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